Gebäudeversicherung kündigt einfach Altvertrag-rechtens?

31. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Gebäudeversicherung kündigt einfach Altvertrag-rechtens?

Guten abend,

Ich habe heute nachdem ich beim Versicherer nachgefragt hatte wo denn die Jahresrechnung bleibt für die Gebäudeversicherung erfahren, dass mir mein alter, sehr günstiger Vertrag gekündigt wurde, da die Rechnung nicht zustellbar war und nicht gezahlt wurde. Die Versicherung hatte eine andere Adresse vorliegen als die vom Haus, worin wir wohnen und sie an meine alte Adresse gesendet. Die kam mit "postalisch nicht zustellbar" wieder an den Versicherer zurück.
Ich hatte darum gebeten, die Kündigung rückgängig zu machen, allerdings wurde dies verweigert und mir angeboten einen neuen Vertrag abzuschließen. Jetzt sei der Betrag allerdings um knapp 200 Euro teurer als zuvor.
Ich fühle mich sehr an der Nase herumgeführt. Insbesondere da wir nie einen Schadenfall bisher hatten und schon ewig in die Versicherung eingezahlt haben.
Gibt es Möglichkeiten sich zu wehren und den alten Vertrag wiederzubekommen?

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Die Versicherung hatte eine andere Adresse vorliegen als die vom Haus, worin wir wohnen und sie an meine alte Adresse gesendet.

Und diese Adresse ist wie genau in den Datenbestand der Versicherung gelangt?
Warum genau hat man sich bei ausbleiben der erwarteten Rechnung nicht bei der Versicherung gemeldet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Die alte Adresse wurde bei Vertragsabschluss noch verwendet, nach Abschluss des Kaufvorganges dann aber der Kaufvertrag sowie das Grundbuch an die Versicherung übermittelt. Anschließend wurde telefonisch noch besprochen dass noch die Badezimmer saniert werden. Das wurde auch dort im System vermerkt. Meine Anmerkung dass wir aber bereits darin wohnen allerdings nicht.
Die Versicherung teilte mir mit das nicht wie sonst im Juli die Rechnung/Lastschrifteneinzug stattfindet sondern dass sie ihr System umgestellt haben dieses Jahr und nun die Rechnungen zu Januar immer rausschicken werden. Sie hatten zwei Zustellversuche an meine alte Adresse unternommen allerdings natürlich keine Rückmeldung erhalten weshalb sie den Vertrag von sich gekündigt haben. Darüber wurde ich auch informiert per schreiben an meine alte Adresse die ebenfalls mit dem vermerk postalisch nicht zustellbar an die Versicherung zurück ging.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
worin wir wohnen und sie an meine alte Adresse gesendet.

Interpretier ich mal als nicht mitgeteilte Adressänderung, bzw schätz ich mal sieht die Versicherung so.

Wie genau wurde gekündigt? Aufgrund nicht erfolgter Beitragszahlung nach §38VVG? Dann hätte man einen Monat Zeit mittels Beitragszahlung den alten Vertragsstand zu reaktivieren.
Vielleicht sollte man einfach mal den Schriftverkehr an die neue Adresse anfordern!?

Joker: da die Post ja erwiesenermaßen nicht ankam, kann ja auch die Kündigung nicht angekommen sein, nicht wahr :devil:
Das enbindet natürlich nicht von den Obliegenheiten oder der Prämienzahlung.



-- Editiert von Lazyboy am 01.11.2016 07:29

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Vielen Dank für den Hinweis :)

Die Prämie wurde normalerweise immer im Juli gezahlt, da sich aber diesmal der Beitrag ändern sollte wegen den stattgefundenen Modernisierungen, habe ich auf die Rechnung gewartet und daher im Oktober nachgefragt gehabt wo diese denn nun bleibt. Da erfuhr ich dann von der Kündigung seitens der Versicherung.
Hier ist ja eindeutig ein Monat schon vergangen. Hätte ich die Möglichkeit ab Kenntnis den Betrag noch nachzuzahlen und den alten Vertrag zu reaktivieren oder ist der Drops umgangssprachlich gelutscht?
Vielen Dank auf jeden Fall für Tipps :)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das sollte nicht der Ansatz sein, lieber mal nach dem Zugangsnachweis für die Kündigung (und die Rgen vorher) fragen.
Wenn die Kündigung dich nie erreicht hat, kann sie auch nicht wirksam werden :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Wenn die Kündigung dich nie erreicht hat, kann sie auch nicht wirksam werden

Stimmt.

Aber müsste man da nicht auch noch das Eigenverschulden bezüglich der unterlassenen Adressänderung wegargumentieren können?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Sinngemäß heißt des dazu in gängigen Verträgen:

Zitat:
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegen-über abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.


Also Einschreiben muss sein

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Das ist ein guter Ansatz. Sprich ich muss nun die Versicherung schriftlich auffordern mir den Nachweis des Eingangs der Kündigung darzulegen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Ja und vielleicht auch direkt der Rechnungen, sonst gehen die noch davon aus, dass die angekommen sind

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):


Joker: da die Post ja erwiesenermaßen nicht ankam, kann ja auch die Kündigung nicht angekommen sein, nicht wahr :devil:
Das enbindet natürlich nicht von den Obliegenheiten oder der Prämienzahlung.

-- Editiert von Lazyboy am 01.11.2016 07:29


Das ist absoluter quatsch.

Wenn die Adresse sich geändert hat und der VN seine Obliegenheitspflicht verletzt (ich gehe mal davon aus, dass die Adressänderung nicht nachweislich erfolgte), ist die Kündigung natürlich rechtmässig.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Sinngemäß heißt des dazu in gängigen Verträgen:

Zitat:
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegen-über abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.


Also Einschreiben muss sein


Und du kennest jetzt den Vertrag des TS? Mutige Aussage...

Die Bedingungen sind unterschiedlich im Vertragsteil. Daher sollte man vorher die Bedingungen lesen.

Besser wird es, wenn der Versicherer tatsächlich dies nachweisen kann. Mittlerweile senden alle mir bekannten Versicherer Briefe per Einschreiben, um eben keine Probleme mehr zu haben. Schlussendlich ist aber der TS hier der Schuldige.

Btw.: Die Versicherung kündigt spätestens nächstes Jahr den Vertrag. Insofern gewinnt der TS nicht viel.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Ich versteh nicht.
Es ist nicht von einer fristlosen Kündigung die Rede, dafür brauchte die Versicherung einen Grund.
Die Versicherung ist doch nicht unkündbar. Dass ein 10/20/30jähriger Vertrag abgeschlossen wurde, war auch nicht zu lesen.

Also kann die Versicherung grundlos kündigen, unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
nein, ich kenne das VVG

https://dejure.org/gesetze/VVG/13.html


Und du willst jetzt wissen, dass der Versicherer kein Einschreiben versandt hat?

Mutig...

-- Editiert von asd1971 am 02.11.2016 00:21

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Meine Empfehlung war, den Versicherer nach dem Nachweis des Einschreibens zu fragen.
Wenn er eine hat, hat der TE schlechte Karten.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.035 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen