Gebäudeversicherung hat gekündigt -darf die das so???

28. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
elianna
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Gebäudeversicherung hat gekündigt -darf die das so???

Guten Tag,

folgendes:
eine seit fast 9 Jahren bestehende Gebäudeversicherung wurde heute von der versicherung gekündigt, mit der Begründung, dass der

"Schadensverlauf des Vertrages sich ungünstig entwickelt hat. Im Interesse der Versicherungsgemeinschaft könne der Vertrag in der Bestehenden Form nicht fortgeführt werden."

Während der Vertragszeit hat es 2 Schadensfälle gegeben, ein Wasserrohrbruch (ca. 2500 Deutsche Mark, 1998 und ein Sturmschaden 2002, ca 150 DM)

In einem Zusatz wird angfeboten, den Vertrag mit einer Jahresprämie von 178 € fortzuführen. Das wäre eine Steigerung von über 50 %.

Von einem Versicherungsagenten habe ich erfahren, dass nicht nur unserer Vertrag gekündigt wurde, sondern alle mit Schäden in den letzten Jahren.Dieser Vers.agent riet mir, selbst noch schnell zu kündigen, damit ich nicht als "rausgeworfen" gelte und damit Schwierigkeiten haben könnte, eine neue Versicherung zu finden.

Wofür hat man eine Versicherung? Ich finde dieses Vorgehen eine unglaubliche Frechheit. Meiner Meinung nach ist das eine großangelegte, versteckte Prämienerhöhung. Gleichzeitig wird man von der Versicherung wie ein Betrüger dargestellt. Gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen oder dieses Vorgehen wenigstens öffentlich anzuprangern?

Gruß, elianna

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Nein, gibt es nicht. In den Bedingungen ist das auch immer sehr detailiert dargestellt. Eine Versicherung darf nicht kündigen um bei einem Schaden nicht leisten zu müssen, sie darf aber innerhalb der Kündigungsfristen kündigen oder die Prämien erhöhen.
Wegen der Fristen sollten sie in die allgemeinen Versicherungsbedingungen gucken.
Gruss
miniway

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

man sollte soetwas immer von 2 seiten aus sehen.
sie wollen von ihrer versicherung eine vernünftige leistung haben und die versicherung soll mit ihren beiträgen geld verdienen.
wenn das einen irgendwann nicht mehr ohne das andere funktioniert, würden SIE als versicherung sicherlich auch zu solchen mitteln greifen.
zumal die schadensverläufe in diesem bereich bei allen versicherern nicht besonders aussehen.
ich kenne ihr haus nicht, möchte aber trotzdem behaupten, dass selbst der erhöhte beitrag immer noch spottbillig ist und sie dieser massnahme zustimmen sollten.
zumal derzeit von vielen versicherern häuser, die in den vergangenen jahren häufiger einen wasserrohrbruchschaden zu verzeichnen hatten sehr ungern genommen werden.
und darüber müssen sie bei einer neuen antragsaufnahme hinweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
elianna
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Tut mir leid, der Auffassung kann ich nicht folgen: Unser Haus ist genauso alt, wie der Versicherungsvertrag. Als wir den Wasserschaden hatten, war das Haus 3 Jahre alt und an der 3 Jahre alten Heizung hatte sich eine Schelle gelöst, sodass Wasser auslaufen konnte.

Die Versicherung hat fristgerecht gekündigt. Das ist nicht der Punkt. Meine Empörung wendet sich dagegen, dass systematisch allen gekündigt wird, die einen Schaden hatte. D.h. nur, wer immer zahlt, aber nie einen Anspruch hat, ist versicherungsberechtigt???

Wir werden auf keinen Fall dies sogenannte Angebot annehmen. Ich habe bereits festgestellt, dass es sogar einige Versicherungen gibt, die deutlich günstiger - bei gleicher Leistung - sind, als unsere bisherige.

Trotzdem danke für Ihre Meinungen.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cosmokramer
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 6x hilfreich)

@Elianna

Daß diese Kündigung völlig korrekt abgelaufen ist, wurde ja bereits erwähnt.

Auch das Angebot zur Beitragserhöhung fällt in die momentan branchenweit übliche Sanierungswelle.

Hintergrund, um bei Ihnen vielleicht etwas Verständnis zu wecken:

Die Schadenquoten (Verhältnis von Beitragseinnahmen zu Ausgaben) im Bereich der Gebäudeversicherung sind durch die rasant steigende Anzahl von Unwettern in den letzten Jahren massiv gestiegen, die Tendenz ist noch dazu stark steigend.

Alleine von Mitte 2002 bis Ende 2003 lag der branchenweite Durchschnitt bei über 800% (!).

Da sich auch andere Sparten (die ansonsten für einen evt. Ausgleich sorgen) momentan eher negativ entwickeln, ist dieser Umstand einfach nicht mehr tragbar.

Oder würden sie selbst Geschäfte tätigen, bei denen Sie dauerhaft draufzahlen?

Aber etwas Anderes, sehr Wichtiges:

Die Kündigung selbst noch einzureichen befreit Sie nicht davon, im Antrag der neuen Versicherung die Frage nach Kündigung durch den Versicherer korrekt zu beantworten.

Eine Falschangabe könnte sich bei einer näheren Überprüfung im Schadensfalle(gerade bei höheren Schadenssummen nicht unüblich) höchst negativ für Sie auswirken:

Da diese Angabe maßgeblich für den Umstand der Gefahrübernahme ist, ihre Angabe verschuldet unrichtig war und durch Ihre nachträglich eingereichte Kündigung sogar von arglistiger Täuschung auszugehen ist, wäre der neue Versicherer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
In meinen Augen und nach gängiger Praxis wäre sogar eine Leistungsfreiheit nach §21 VVG in Betracht zu ziehen.


Lange Rede, kurzer Sinn:
Falls Ihnen die Kündigung bereits ausgesprochen wurde, empfehle ich Ihnen dringend, dies dem neuen Versicherer auch korrekt zu beantworten.

Gruß
Cosmo

5x Hilfreiche Antwort

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