Gebäudeversicherung & Grundsteuer wird wie berechnet???

6. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)
Gebäudeversicherung & Grundsteuer wird wie berechnet???

Ich habe mal eine Frage zu den Nebenkosten!
In unserem Mietshaus sind 3 Wohnungen a.50qm und 3 Wohnungen a.100qm. In unserer Nebenkostenabrechnung werden die Grundsteuer und die Gebäudeversicherung nach Einheiten abgerechnet,also durch 6 Wohneinheiten! Das ist doch normalerweise Betrug an den kleineren Wohnungen?
Bei meiner Mutter, sie wohnt ebenfalls in einem Mietshaus mit mehreren Wohnungen unterschiedlicher Grösse, rechnet der Verwalter diese 2 Positionen nach Wohnungsgrösse ab. Gesamtwohnfläche im Haus und dann werden ihre 64qm zur Berechnung zugrunde gelegt.Selbst die Stassenreinigung und Winterwartung rechnet er auf qm ab und bei uns widerum nach Personen.
Welche Berechnungsart ist nun richtig oder liegt es im Ermessen des Vermieters wie er dieses handhabt. Nur ich finde es gegenüber den kleineren Wohnungen nicht in Ordnung,das sie die gleichen Kosten haben wie die Grossen.

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""Zweifle an allem wenigstens einmal, und wäre es der Satz: Zweimal zwei
ist vier."

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der vereinbarte Unlageschlüssel muss eigentlich im Mietvertrag stehen.

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann ist nach qm-Wohnfläche abzurechnen.

Durch Vereinbarung im Mietvertrag sind auch andere Umlageschlüssel zulässig (Personenzahl, Zahl der Wohnungen usw.).

16x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Was steht denn im Mietvertrag ?

Sind das evtl. Eigentumswohnungen ?

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#3
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Es handelt sich um keine Eigentumswohnung!
Im Mietvertrag steht:
Die Verteilung der Betriebskosten auf die Mieter erfolgt- ausgenommen die Heizkosten-nach dem Anteil der Wohnflächen. Abweichend hiervon werden die nachfolgenden Positionen"wie im Hause üblich" nach Kopfzahl verteilt.
Was aber nur noch unter nachfolgend im Mietvertrag aufgeführt ist sind Wasser(es gibt nur eine Uhr) und Müll,alles andere an Betriebskosten ist vor diesem Absatz geschrieben. Also gehe ich doch mal davon aus,das unsere Vermieterin die Grundsteuer und Gebäudeversicherung nach Wohnfläche berechnen muss? Wenn ja,kann ich gegen die früheren Abrechnungen(Einzug 2002)auch noch angehen?

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""Zweifle an allem wenigstens einmal, und wäre es der Satz: Zweimal zwei
ist vier."

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7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Nein, Du hast nur 12 Monate Zeit, um eine NK-Abrechnung anzugreifen.

Wie sieht es denn mit den anderen Mietern im Haus aus ? Wie lange wird denn überhaupt schon in dieser Form abgerechnet ?


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#5
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Wie lange so abgerechnet wird?
Ich denke seid ca. 30 Jahren! Denn hier im Haus wohnen ausser uns nur ältere Leute.Hat sie eventuell dadurch dieses,wie man so schön sagt "Gewohnheitsrecht"? Eine der Damen steht voll hinter mir. Die andere will nur ihre Ruhe und die anderen 3 Parteien haben die 100qm Wohnungen und werden mich mit Sicherheit nicht unterstützen,da auf sie ja bei einer anderen Berechnung Mehrkosten entstehen würden.

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""Zweifle an allem wenigstens einmal, und wäre es der Satz: Zweimal zwei
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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Ich muss meinen Beitrag noch mal kurz nach oben schieben,da ich noch auf meine letzte Aussage keine Antwort bekommen habe.

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Tja Dietmara,

darauf wird es wohl keine eindeutige Antwort geben. Traditionelle Umlageschlüssel können weiterverwendet werden. Du hast zwar einen anderslautenden Mietvertrag, aber Dich gleichzeitig seit Mietbeginn dem traditionellen Schlüssel angeschlossen.
Das könnte man als positive Vertragsveränderung werten.

Keine Ahnung, was ein Richter daraus machen würde.

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#8
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der hat einfach einen handelsüblichen Vordruck ausgefüllt, ohne ihn sich en detail durchzulesen und ohne sich über die NK-Verteilung Gedanken zu machen (lief doch seit 30 Jahren prima).

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#10
 Von 
Dietmara
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 60x hilfreich)

Heute habe ich von meiner Nachbarin,die diese Sache mit mir zusammen durchziehen möchte,erfahren,das sie schon letztes Jahr die Vermieterin auf diesen falschen Berechnungsschlüssel angesprochen hat. Die Antwort von unserer Vermieterin war: Wenn ich es nach Wohnfläche machen würde,dann würden die grossen Wohnungen zu teuer!
Ich dachte ich flieg auseinander,wo ich das gehört habe. Ich denke aber,ich werde sie jetzt nach Erhalt der Abrechnung (am Mittwoch) auffordern eine neue und korrekte Abrechnung zu machen, so wie es im Mietvertrag steht.

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""Zweifle an allem wenigstens einmal, und wäre es der Satz: Zweimal zwei
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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1047
Status:
Praktikant
(986 Beiträge, 575x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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