Moin.
In welcher Art müßte der laufende Betrieb gestaltet werden, daß jeder Gesellschafter zwar die Vorteile einer GbR nutzen kann - also zB gemeinsamen Einkauf und gemeinsamen Aussenauftritt - die Haftung des einzelnen Gesellschafters für das Handeln der anderen möglichst ausgeschlossen bleibt??
Ist es rechtswirksam, im einzelnen Aussenvertrag die Haftung auf den jeweiligen Gesellschafter zu begrenzen? ...oder auch grundsätzlich über die AGB gegenseitige Haftung auszuschliessen??
Dank
GbR und Haftung der einzelnen Gesellschafter
20. Januar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 20. Januar 2018 | 09:45
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 3x hilfreich)
GbR und Haftung der einzelnen Gesellschafter
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Gewerberecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten