GbR im Streit aufgelöst

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Jacqueline250104
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR im Streit aufgelöst

Hallo

Ich hatte eine GbR, die zum 31.3.2016 aufgelöst wurde. Es wurde für die drei Monate keine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt, da die ehemalige Gesellschafterin und ich im Streit auseinander gegangen sind und sich keiner dafür verantwortlich gefühlt hat. Nun habe ich eine Erinnerung vom Finanzamt zugeschickt bekommen bezüglich der Steuererklärung aus dem Jahr.

Meine Frage ist nun:

Kann ich wenn ich die Gewinn- und Verlustrechnung erstelle und die Steuererklärung mache, dass meiner ehemaligen Geschäftspartnerin in Rechnung stellen?

Kann mir jemand weiterhelfen?

-- Editiert von Jacqueline250104 am 13.11.2017 20:31

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jacqueline250104):
Kann ich wenn ich die Gewinn- und Verlustrechnung erstelle und die Steuererklärung mache, dass meiner ehemaligen Geschäftspartnerin in Rechnung stellen?

Klar.

Mit etwas Glück zahlt sie sogar, mit etwas Pech nicht. Aber dann hat man es wenigstens versucht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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