GbR (Musikgruppe) Steuererklärung / Gesellschafterwechsel

22. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Adam3121
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GbR (Musikgruppe) Steuererklärung / Gesellschafterwechsel

Hallo zusammen,

Seit Anfang 2017 haben wir mit unserer Musikgruppe (4 Personen) eine GbR angemeldet.
Unser Umsatz in 2017 betrug etwa 9000€. Da wir aber viel Investiert haben (Produktion unseres ersten Albums, Fanartikel etc.) ist am Ende des Jahres nur ein Gewinn von etwa 400€ übrig geblieben.

Nach Recherchen im Internet, habe ich herausgefunden, dass bei Umsätzen unter 17500€ keine eigene Steuererklärung abgegeben werden muss.
Heißt das jetzt für uns, dass wir nichts weiter tun müssen, als den jeweiligen Gewinnanteil von ~100€ in unseren privaten Steuererklärungen anzugeben?
Oder müssen sonstige Formulare ausgefüllt und Rechnungen eingereicht werden?
Muss der Gewinn dann auch ausbezahlt werden, oder das Geld in der 'Bandkasse' bleiben?


Seit Anfang diesen Jahres ist unser Pianist aus- und ein neuer eingesteigen.
Wie gehen wir da am besten vor?
Kann ein Gesellschafter einfach ausgetauscht werden?
Was sollte vertraglich festgehalten werden?

Mit freundlichen Grüßen

Adam









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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Adam3121):
Kann ein Gesellschafter einfach ausgetauscht werden?

Komische Frage - man hat es doch bereits gemacht. Also dürfte sich die Fragen nach dem "kann" doch gar nicht mehr stellen?


Aber eventuell ist - je nach genauem Ablauf - jetzt auch eine 5-Personen-GbR entstanden.



Zitat (von Adam3121):
Was sollte vertraglich festgehalten werden?

Das der Gesellschafter ausgetauscht wird und zu welchen Bediungungen das passiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat:
Nach Recherchen im Internet, habe ich herausgefunden, dass bei Umsätzen unter 17500€ keine eigene Steuererklärung abgegeben werden muss.
Keine Umsatzsteuererklärung, da der genannte Betrag die Grenze für die sog. Kleinunternehmeregelung ist. Eine "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen" zwecks Feststellung des Gewinns und Verteilung auf die Beteiligten müssen Sie dennoch abgeben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
Keine Umsatzsteuererklärung, da der genannte Betrag die Grenze für die sog. Kleinunternehmeregelung ist.

... und falls nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet wurde - z.B. weil Rechnungen an Kunden zzgl. gesetzl. Mwst. ausgestellt wurden

Auf die Abgabe der "Feststellungserklärung" ( "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen") verzichtet das Finanzamt bei einfachen Fällen im Einzelfall.
Dann wäre nur eine einfache Einnahmen-/Ausgaben-Überschussrechnung zu erstellen plus ein Zusatzblatt mit den Namen der Gesellschafter, jeweiliger Steuernummer, den Beteiligungsverhältnissen (z.B. jeder der 4 = 25 %-Beteiligung) und entsprechender quotenanteiliger Gewinnzuordnung (z.B. jeder 25%) das von allen Beteiligten unterschrieben wird (quasi eine "Feststellungserklärung in Sparform").
Ein solches vereinfachtes Vorgehen sollte man aber in jedem Fall vorher mit seinem Finanzamt absprechen.

Ausgezahlt werden muss der tatsächliche oder steuerliche Überschuss/Gewinn nicht.

Die Formulare (z.B. Einnahmenüberschussrechnung, Feststellungserklärung) findest du z.B. hier
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare
(Formulare für die Steuererklärung 2017 sollen allerdings erst ab Ende März 2018 vorliegen)

Mir klingt die Fragestellung zwar arg danach, dass ihr das ohne Steuerberater nicht selbst hinbekommt.
Möglicherweise schafft ihr das aber auch mit der Hilfestellung einer Steuererklärungssoftware über die inkludierte Anleitung selbst - z.B.
https://www.steuertipps.de/shop
(auch in der günstigsten Version ab 24,95 sind EÜR und Feststellungserklärung enthalten)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Die eine GBR löst sich auf, die neue gründet. Die Alte hat mit der neuen nichts zu tun. Der Bandname liegt bei der alten GbR, ebenso Rechte aller Art

Ihr sollte alle zusammen bei der Volkshochschule einen Kurs machen wie Untenehmen und Steuern funktionieren. Oder einen Steuerberater beschäftigen

1x Hilfreiche Antwort

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