Gastherme hat hohe Abgaswerte - Vermieter untätig

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Norbert1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gastherme hat hohe Abgaswerte - Vermieter untätig

Hallo zusammen,

bei den letzten drei Überprüfungen hat der Schornsteinfeger bei der Überprüfung unserer Heiztherme festgestellt das diese zu hohe Abgaswerte hat. Die Heiztherme befindet sich in unserer Küche. Obwohl der Schornsteinfeger dem Vermieter das auch alles mitgeteilt hat wurden von diesem nur sehr halbherzige und erfolglose Versuche unternummen. Nach dem aktuellen Stand sollen wir das Küchenfenster öffnen wenn wir duschen, ist toll wenn man nach dem Duschen in einer Kalten Wohnung ist. Und die Lüftung vom Badezimmer darf nur eingeschaltet werden wenn die Heiztherme ausgeschaltet ist.

Ich habe auch die Messprotokolle vom Schornsteinfeger in welchen dieser den Vermieter aufgefordert hat die Mängel UNVERZÜGLICH zu beseitigen. Da die Wohnung zu dicht ist strömt zu wenig frische Luft nach.

Was kann ich unternehmen? In wieweit kann ich die Miete mindern? Ist das nicht fahrlässig wenn die Mängelanzeige vom Schornsteinfeger einfach ignoriert wird? Gibt es da eine Aufsichtsbehörde die dem Treiben ein Ende setzen kann?

Beste Grüße

der frische geduschte Norbert aus der kalten Küche

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Die Aufsichtsbehörde ist in diesem Fall der Schornsteinfeger, der muss die Therme nämlich stilllegen, wenn die Abgaswerte gesundheitsgefährdend werden.
In diesem Fall kannst du die Miete jetzt im Winter natürlich zu 100% mindern - was nicht dien Ziel ist, aber eine Argumentationshilfe gegenüber dem Vermieter.

Fordere den Vermieter nachweislich und mit Fristsetzung auf, den Mangel zu beheben und kündige an, dass du nach Ablauf der Frist selbst tätig wirst. Verstreicht die Frist, lässt du die Therme reparieren und ziehst die Kosten von der Miete ab.

Beachte: Manchmal muss das Teil nur gewartet werden. Eine solche Wartung ist, je nach Mietvertrag, über die Betriebskosten umlegbar auf den Mieter.
Ich gehe aufgrund deiner Schilderung "halbherzige und erfolglose Versuche" allerdings davon aus, dass die jährliche Wartung keine Abhilfe gebracht hat - oder steht die noch aus?

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#2
 Von 
Norbert1986
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

die Therme ist immer korrekt gewartet worden. Das Problem ist das zu wenig zuluft in die Wohnung kommt da alle Fenster zu gut issoliert sind. Die Therme bekommt dann zu wenig frischen Sauerstoff. Der Vermieter hat dann in den Fensterrahmen Zuluftschlietze einbauen lassen, das reicht aber auch nicht.
Der Schornsteinfeger hat dem Vermieter gesagt das die beste Lösung eine Lüftung durch die Hauswand ist, das ist dem Vermieter aber zu teuer.
Fristen die gesetzt wurden hat der Vermieter auch verstreichen lassen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Fristen die gesetzt wurden hat der Vermieter auch verstreichen lassen. <hr size=1 noshade>

War sie denn auch gerichtsfest diese Fristsetzung?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wuselwicht
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Problem kenne ich noch aus meiner Wohnung. Damals gab's zwar keine neuen Fenster aber einen neuen Schornsteinfeger :-)

Mehr Angaben wären hilfreich:

Wie groß ist die Wohnung?
Wieviele Schlitze wurden in die Fenster eingebaut? Wie groß ist deren Querschnitt?
Hat das Bad nur den Lüfter oder auch ein Fenster?
Wieviel KW Leistung hat die Kombitherme? Welcher Hersteller? Welches Modell?

Du hast das Protokoll vom Schornsteinfeger? Kannst Du das hier einstellen?




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