Gastherme falsch eingestellt, wer ist für Schaden verantwortlich?

7. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485626-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gastherme falsch eingestellt, wer ist für Schaden verantwortlich?

Hallo, wir sind im September in eine 100qm EG Wohnung gezogen. Von Beginn an hatten wir Probleme mit der Gasthereme...

Bei Einzug stellten wir sie an. Zuvor war sie mehrere Monate Außerbetrieb gewesen. Da ging sie überhaupt nicht und wir ließen einen Fachhandwerker kommen, die auch für den Einbau zuständig gewesen sind. Dieser
sellte fest, dass sich Mischgas gebildet hatte und die Anlage nicht ordentlich Außerbetrieb genommen wurde.

Zum Herbst hin stellten wir fest, dass nicht alle Heizkörper funktionieren. Es kam nochmals jemand, der diese entlüftete. Dennoch war es nicht möglich die Räume auf 20 Grad zu erwärmen. Somit mussten wir erneut der Vermieterin Bescheid geben. Einen Monat später wurden die Thermostatventile ausgetauscht aber auch dadurch ließen sich nicht alle Räume auf 20 Grad erwärmen...
Im Dezember hatten wir meistens im Schnitt nur 18 oder höchstens 19 Grad und das zum Teil mit voll aufgedrehten Reglern. Auch das haben wir unserer Vermieterin mitgeteilt, sie hat aber nichts unternommen.

Letztes Wochenende fiel dann bei uns komplett die Therme aus. Am nächstem Tag kam jemand und füllte Wasser nach und meinte die wäre nicht richtig eingestellt. Er verschwand kurz zum telefonieren, kam wieder mit einem Zettel zum unterschreiben und verschwand. Seitdem haben wir eine Wartungsmeldung und die Anlage fährt permanent runter und zündet neu.

Wir haben dann die Heizungsfirma um Aufklärung gebeten als auch um einen Termin für eine Wartung. Bisher haben wir keine Rückmeldung erhalten.

Weil uns das alles so supekt vorkam, haben wir unseren Verbrauch mal durchgerechnet.

Laut des Energieausweises (den wir erst 3 Monate später bekamen) ist ein Endenergiebedarf von 117,8 kWh für zwei Wohnungen angegeben.

Unser Verbrauch (Heizung und Warmwasser) für 180 Tage liegt bei fast 12000 kWh, knapp 1120 m3 und das obwohl wir nicht mal 20 Grad in die Wohnung bekommen haben. Das erscheint uns doch relativ viel...

Die Vermieterin verbietet uns eine andere Heizungsfirma zu beauftragen. Was könnem wir tun? Die Heizungsfirma erscheint uns alles andere als seriös und wir haben am Ende die Kosten obwohl die Anlage nicht rund läuft.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Was genau steht denn zu den Themen "Theme", "Reparatur" und "Wartung" in den vertraglichen Vereinbarungen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Nur mal zum Verbrauch...wir haben ebenfalls ein Gastherme und verbrauchen 1200m3 im Jahr für Heizung und Warmwasser (140qm Einfamilienhaus)...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go485626-20
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Nur mal zum Verbrauch...wir haben ebenfalls ein Gastherme und verbrauchen 1200m3 im Jahr für Heizung und Warmwasser (140qm Einfamilienhaus)...


Das ist der Verbrauch von 180 Tagen bei uns und auch nur für die untere Wohnung von 100qm. Dann sehen Sie, dass es doch ein wenig mehr ist und ich gehe davon aus, dass ihre Wohnung sich auf 20 Grad beheizen lässt?

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau steht denn zu den Themen "Theme", "Reparatur" und "Wartung" in den vertraglichen Vereinbarungen?


Zum einen "der Vermieter hat für alsbaldige Beseitigung etwaiger Störungen Sorge zutragen" als auch "Mieter ist verpflichtet die anteiligen Kosten für den Betrieb der Heizungsanlage zu bezahlen."
Ferner ist auch eine Klausel vorhanden die besagt von Oktober bis April min. 20 Grad zu heizen. Das war uns ja gar nicht möglich und wir haben es mehrmals gemeldet...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Basti2709):
Nur mal zum Verbrauch...wir haben ebenfalls ein Gastherme und verbrauchen 1200m3 im Jahr für Heizung und Warmwasser (140qm Einfamilienhaus)...


Nur mal zum Vergleich für unser Haus mit alter Gasheizung 3.600 EUR Heizung/Warmwasser, neue Gastherme 2.800 EUR Heizung/Warmwasser.....

Da wir nicht wissen, wie alt die Therme ist, kann man hier schlecht Rückschlüsse ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen