Gas ist leer, vermieter will nicht mehr tanken

15. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Gas ist leer, vermieter will nicht mehr tanken

hallo,

Seit gestern Abend ist unser Gas leer, doch unser Vermieter will vor dem Winter nicht mehr tanken. Er sagte wir würden zu viel verbrauchen das wär jetzt unser Pech.
Naja wie soll man bei dem letzten Winter denn wenig verbrauchen wenn es in jedem Fenster reinzieht weil sie so undicht sind.Laut ihm sollen wir uns ein Beispiel an ihm nehmen, er hätte die Heizung schließlich nie an. Naja gut er hat ja zusätzlich noch einen ofen in der bude stehen. Aber das ignoriert er dann wenn wir das sagen.
Ich habe eine Erdgeschoss wohnung in der nur Fliesen sind und so gut wie keine Sonne rein kommt, also ist es auch jetzt ziemlich kalt und das kommt bei 2 kleinen Kindern gar nicht so gut. Was kann man denn am besten in dieser Situation machen ohne gleich die Wohnung zu kündigen, denn ausziehen wollte ich eigentlich nicht.



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78 Antworten
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#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Es ist nicht Sache des Vermieters vorzuschreiben, wie viel man heizt - es darf nur nicht zu wenig sein. Wenn es nicht mehr möglich ist, die Wohnung zu beheizen, berechtigt dies zur Mietminderung. Wie hoch die Minderung ausfallen kann, wird vor allem davon abhängen, welche Temperatur in den Wohnräumen noch besteht. Das KÖNNEN 100% sein, um diese Jahreszeit dürfte aber nur noch eine eher geringe Mietminderung in Betracht kommen.
Warum übernehmen Sie die Sache mit der Gasversorgung denn nicht selbst? Wenn Sie einen eigenen Tank haben, dürfte doch eigentlich nichts dagegen sprechen, oder?
Edit: Mit einer Mietminderung von 20% wären Sie hier vermutlich auf der sicheren Seite.


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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

-- Editiert am 15.04.2010 11:20

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#2
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#3
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben keinen eigenen Tank. Es gibt nur einen und davon werden 3 Wohnungen geheizt. An unseren Heizkörper sind so verbrauchsmesser angebracht. Am ende des Jahres sehen wir dann ob wir was wieder bekommen oder nachzahlen müssen. Wenn ich den jetzt tanke zahle ich ja für 3 wohnungen und es wird am ende des Jahres so berechnet als hätte der Vermieter das gezahlt. Aber davon mal abgesehen habe ich nicht das Geld um den tank voll zu machen. Dann hätt ich mir keine Mietwohnung sondern ein Miethaus gesucht, wo ich dafür dann verantworltich sein könnte.
Innentemperatur haben wir jetzt 18,2 grad.

-- Editiert am 15.04.2010 11:24

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#4
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
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Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#6
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Gab es in der Vergangenheit Probleme mit dem Bezahlen der Verbräuche von deiner Seite aus?


wir haben die nachzahlung am 31.12.09 bekommen und es wurde sofort per online banking überwiesen, also es gab kein problem dabei.


quote:
Bestünde technisch die Möglichkeit, seinem Beispiel zu folgen ?


vor dem einzug sagte er das es möglich wäre, allerdings müsste dann eine kleine umbauarbeit gemacht werden, nur jetzt geht er auf das thema ofen leider nicht mehr ein.

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#7
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#9
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann ich das denn einfach so machen, oder muss ich ihm erst eine Frist geben? Ich mein das muss ja dann erst bestellt werden, das würde doch sicherlich etwas dauern.
Falls ich die Miete dann 30 % kann er dann rechtlich was gegen mich machen? Müsste ich die Mietminderung von der Warmmiete oder der Kaltmiete abziehen?
Fragen über Fragen ;) Habe aber so etwas noch nicht gehabt.

Nur noch ein paar Tage? Heisst das das die Heizung ab Mai dann nicht mehr laufen muss? jetzt zumindest ist es in einien Räumen wie zb. Kinderzimmer und Bad kälter als draußen.

-- Editiert am 15.04.2010 11:59

-- Editiert am 15.04.2010 11:59

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#10
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Grunsätzlich rechtfertigt ein Heizungsausfall éine Mietminderung nur während der Heizperiode, und die geht bis 30.04.. Eine Frist müßte in der Tat gesetzt werden, die Mietminderung angekündigt und dem Vermieter Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels gegeben werden. Danach kann dann die KALTmiete gemindert werden. Für April allerdings nur noch für die Tage, die nach Ablauf der Frist noch betroffen sind.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#11
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

naja 20-22 gilt dann ab mai nicht mehr oder wie? auch wenns dann wieder 16 grad in den 2 kinderzimmern sind, da die kälte vom flur da nwahrscheinlich reinzieht.

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#12
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Eine feste Heizperiode bis 30.04. wäre mir neu. Auch danach muss geheizt werden, wenn es außergewöhnlich kalt ist. Wir haben gegenwärtig Tages-Durchschnittstemperaturen je nach örtlicher Lage um 10 Grad. Nach einigen Tagen ohne Beheizung sind dann die Wohnräume auch nicht viel wärmer. Da dürfte man wohl von Unbewohnbarkeit ausgehen. Näheres siehe z. B. auf Wikipedia und den dort angegebenen Links.

Woher kommt denn das Warmwasser? Ist das auch ausgefallen?

Gas bestellen geht von heute auf morgen, spätestens Montag.

Mein dringender Rat: nicht auf die Forentrolle hier hören, sondern ganz schnell soliden anwaltlichen Rat einholen. Ggf. erst über Frag-einen-Anwalt.de die Vorgehensweise abklären, kostet so um die dreißig Euro, dann weiter mit Anwalt vor Ort. Und dabei nicht zögern, sondern schnell handeln!

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#13
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#14
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Das warmwasser nicht, das wird über einen Boiler erhitzt. Nur das 2. Bad in dem unsere Dusche auch ist wird nicht über den boiler geheizt. bis jetzt kam mal noch warmes wasser. ich hoffe ja mal nicht das das nur die restwärme oder so ist.

Ja ich denke ich werde ihm nacher sagen wenn er heute nicht bestellt, rufe ich einen Anwalt an.

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#15
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

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#16
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

ja das hab ich auch schon gelesen, aber da wird auch wieder gesagt das es von AG zu AG unterschielich ist.

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#17
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

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#18
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

@ friedrich-r
Die Heizperiode dauert normalerweise vom 01.10. bis 30.04. (LG Düsseldorf, ZMR 1956, S. 332.)



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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#19
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
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Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#20
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Eben habe ich ihn angetroffen, er sagte wenn ich ich endlich bei der Bank einen dauerauftrag einrichte damit die miete regelmäßig kommt würde er gas bestellen. Die würde immer zwischen 1. und 4. kommen dadurch würde er immer ins minus fallen und könnte kein gas bestellen. naja aber im mietvertrag steht zum 15. ohne witz ich kenne keinen Vermieter der sich noch darüber Beschwert das es unregelmäßig kommt obwohl sie über 1 woche eher da ist.

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#21
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#22
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ich weiss, nur wäre das damals nicht möglich gewesen. ich habe am 10. Lohn bekommen und habe dann sofort überwiesen.das haben wir halt von anfang geklärt damit keiner doof da steht haben wir den 15. im Vertrag festgehalten. Jetzt hab ich aber seit nem halben Jahr eine neue Stelle und da kommt das Geld am letzten, also überweis ich das auch gerne früher das das je nachdem ob Feiertag oder Wochenende zwischen 1. und 4. da ist. Ich sagte nur,wenn er alles so korrekt mit Dauerauftrag haben will, gehe ich korrekt nach dem Mietvertrag und richte ich es so ein das die Miete zum 15. da ist. Laut ihm wohne ich dann einen halben Monat umsonst hier, so würde er kein Gas bestellen es wär ja schließlich auch meine Schuld das er im Minus ist^^, naja mal sehen

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#23
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#24
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

also zum 1. hier einziehe und zum 10. meinen lohn bekomme schaffe ich es nicht für diesen monat zum 1. zu bezahlen. aber ich finde wenn man es vorher abklärt und jeder damit einverstanden sollte es keine probleme geben. bekomme ich meinen lohn aber am ende des monats dann wird das in der ersten woche auch da sein, nur wenn dazwischen ein wochenende liegt, wie soll das geld dann bis spätestens zum 3. drauf sein. das funktioniert nicht wenn man nicht bei der selben bank ist.

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#25
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#26
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich überweise sie doch immer am letzten eines monats. also ist das geld wie gesagt zwischen 1. und 4. da. je nach dem ob ein wochende dazwischen ist oder nicht, das kann ich ja nicht beinflussen, aber es geht immer am 30. oder 31. von meinem konto ab. also am selben tag an dem mein lohn kommt. ich habs ja nicht 2 wochen vorher^^

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#27
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#28
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

ja also spätestens 4. wie halt das wochenende fällt. jetzt im april wars am 1. da weils auch ein montag war.

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#29
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

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#30
 Von 
zuderpucker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Eher 2 Wochen zu spät !
Ich glaube Du verwechselst hier einiges.


warum ist sie 2 wochen zu spät wenn sie zwischen 1. und 4. vom monat da ist??

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