Gartenteich

11. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Julia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenteich

Vor 16 Jahren kauften wir ein Reihenhaus, mit Garten. Zwischen den Grundstücken besteht ein Höhenunterschied von etwa einem Meter der zusätzlich von einer Holzpalisade begrenzt wird. In unserem Garten legten wir nach Einzug einen Teich an. Der Dritte Besitzer des Reihenhauses neben uns zog vor etwa drei Jahren ein. Vor einem Jahr kam den Nachbarn ihr zweites Kind auf die Welt. In wieweit sind wir bei einem Unglücksfall des Kindes in unserem Teich auf unserem Grundstück haftbar?

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomas Bantle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie bekommen mindestens eine Mitschuld, ich glaube um die 50%. Begründung: Selbst wenn ihr Nachbar seine Aufsichtspflicht vernachlässigen würde, und das tut er z.B. bei einem 6 jährigen Kind NICHT, wenn er nur alle 15 Minuten danach schaut, besonders nicht im eigenen Garten, müssen Sie haften. Sie müssen dafür sorgen, dass keine Kinder, die von Wasser regelrecht angezogen werden, zu Schaden kommen können, oder anders: Ihr Gartenteich MUSS gesichert sein (z.B. Baustahlmatten oder ähnliches fest verankert ÜBER der Wasseroberfläche) oder Ihr Garten muss unzugänglich abgeschlossen sein.
Weitere Hinweise: über der Wasseroberfläche befestigen, da Kinder selbst in 10 cm tiefem Wasser ertrinken können, sie erstarren vor Schreck und ertrinken. Ich habe aus diesem Grunde bisher keinen Schwimmteich in meinem Garten angelegt und warte bis die Kinder des Nachbarn schwimmen können. Ausserdem wenn Sie Enkel haben, haben Sie ruckzuck ein Gitter über dem Teich ;-)) und optisch gewähnt man sich recht schnell daran, besonders wenn die Pflanzen durch das Gitter durchwachsen.

Thomas Bantle

P.S.: selbst wenn Sie keine juristische Schuld hätten, könnten Sie damit leben, dass in Ihrem Teich ein Kind ertrunken ist? Jährlich kommen in Deutschland mehrere Kinder unter 7 Jahren in Gartenteichen und im Strassenverkehr mit dem Fahrrad um, weswegen unsere Kinder ERST schwimmen und DANN Fahrradfahren gelernt haben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ertan Tan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe ein Grillkamin auf meinem Grundstück an der Grenze zu meinem Nacbarn aufgestellt. Mein Nachbar möchte das ich mein Kamin auf ein anderen Ort aufstelle min. 3 m. vom Grundstück entfernt. Hat mein Nachbar das zu verlangen ???

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ExpertMichael
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Was hat der Grillkamin mit dem Teich zu tun?

1x Hilfreiche Antwort

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