Ich habe letztes Jahr in einer WG gewohnt, die von einer Baugenossenschaft vermietet wird.
Für 2016 war in den Betriebskosten eine Abrechnung von über 4000€ für das Jahr für Gartenpflege für das Haus angesetzt.
In meiner WG waren wir zu 5, es gab noch andere WGs in dem Haus, einzelne Personen mussten zum Teil 200-300€ deswegen nachzahlen (alles Studenten nebenbei).
In dem Jahr wurde der Zugang zum Haus inkl. Tonnenhaus neu angelegt, sowie ein paar Fahrradständer und eine Garage für Fahrräder.
Alles wurde unter dem Posten Gartenpflege abgerechnet, wobei der eigentliche Garten, der mitbenutzt werden kann, hinter dem Haus liegt.
Daher meine Frage: Ist das zulässig?
Gartenpflegekosten Umlagefähigkeit
4. Dezember 2017
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Frage vom 4. Dezember 2017 | 12:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenpflegekosten Umlagefähigkeit
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#1
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 13:15
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Zulässig ist die Umlage der Position Gartenpflege, wenn a) das im Mietvertrag vereinbart wurde und b) man eine Vorauszahlung leistet (keine Pauschale).
Erneuerung der Pflasterung, Fahrradständer und Überdachung der Mülltonnen ist Spaß des Vermieters. Wenn die Rechnungen vorliegen oder man das über die Belegeinsicht erkennen konnte, würde ich entsprechend kürzen.
#2
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 14:10
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Die genannten Sachen sind keine Gartenpflegekosten. Folglich nicht umlegbar.
Last Euch die Originalbelege dazu vorlegen.
Gehört zum Haus ein Spielplatz mit Sandkasten?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Dezember 2017 | 14:38
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatIn dem Jahr wurde der Zugang zum Haus inkl. Tonnenhaus neu angelegt, sowie ein paar Fahrradständer und eine Garage (123recht.net Tipp: Mietvertrag für Garage, Stellplatz, Keller etc. ) für Fahrräder. :
Diese Kosten müssen aus den Gartenpflegekosten herausgerechnet werden, es sind Kosten die ausschließlich den VM treffen. Gartenpflegekosten betreffen nur Gartenarbeit, umlegbar, sofern im MV vereinbart.
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