Gartenland in Bauland ?!?

22. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
BauerPaul
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gartenland in Bauland ?!?

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann man hier weiter helfen :-)
Meine Frau und ich spielen mit dem Gedanken uns ein eigenes Haus zu bauen. Mein Großvater hat vor langer Zeit mal ein Grundstück mit Hanglage gekauft, was sich für unser Vorhaben sehr anbieten würde. Oben auf dem Hang ist eine Fläche auf die wird das Haus bauen könnten (somit noch nicht einmal in den Hang rein gebaut).
Daher habe ich mich heute Morgen mit einem Herren von unserer Gemeinde in Verbindung gesetzt, der für den Fachbereich Planung und Bau zuständig ist.

Dieser teilte mir allerdings mit das sich das Grundstück zwar im Bebauungsplan befindet, allerdings als Gartenland und nicht als Bauland.

Nun habe ich in einem anderen Forum gelesen, das man sich mit dieser Aussage nicht gleich abfinden muss. Es besteht wohl doch die Möglichkeit das Gartenland evtl über einen Nutzungsänderungsantrag in Bauland ändern zu lassen.
Desweiteren befinden sich neben meinem Gartenland schon Häuser. Von daher kann es ja auch nicht sein, das da gar nicht gebaut werden kann.
Die ganze Straße ist voll mit Häusern und meins wäre halt das letzte auf der Staße.

Das aller schlimmste ist, das auf der gegenüberliegenden Straßenseite etwa 400 Meter weiter unten ein Baugrundstück angeboten wird. Dies ist allerdings direkt im Hang, kleiner als meins und von der Lage her noch schlechter als meins.

Siehe auch: http://www.vbrbl.de/objekte/66/objekt66.htm dies ist das Grunstück was 400 Meter unter meinem liegt

Daher nun meine Frage besteht irgendwie die Möglichkeit aus meinem Gartenland doch noch Bauland zu machen damit meine Frau und ich unserem Traum vom eigenen Haus war machen können.

Wenn ja wäre ich für jeden Tip und Vorgang was man machen kann, sehr sehr Dankbar.


LG


Paul Bauer


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Da euer Gartengrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, kann die Bebaubarkeit nur über eine Änderung des Bebauungsplanes erreicht werden.
Zuständig ist hierfür die Gemeinde, d.h. du solltest mal mit einem Gemeinderatsmitglied sprechen, ob eine Änderung des Bebauungsplanes machbar ist. Vermutlich wird sich hier aber nur dann etwas bewegen lassen, wenn es neben dir noch weitere Interessenten an einer solchen Änderung gibt.
Solange es aber noch freie Baugrundstücke gibt, wird die Gemeinde den Aufwand für die Planänderung scheuen...


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-- Editiert am 23.11.2010 10:20

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#2
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Bevor du zum Gemeinderat gehst solltest du zum Bauordnungsamt gehen und dir den Ablauf einer evtl. B-Plan-Änderung/Erweiterung erklären lassen.

Dann besitzt du auch bessere Argumente wenn du mit der Politik sprichst.
Ein Gemeinderatsmitglied ist nicht gleich ein Bauverwaltungsmitglied.

eine Änderung ist nicht unmöglich, sondern meist langwierig.

Viel Glück!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Da die "Volksbank" das andere verkauft würde ich dort mal mein Interesse anmelden. Evtl. können die helfen aus beiden Grundstücken Bauland zu machen wenn man das dazukauft. :-)

Ansonst ist der Bebauungsplan mal einzusehen.

Uwe



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#4
 Von 
Jana79
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Diese Seite könnte dir helfen. Dort wird man über alles, was zum Thema hausbau etc. dazu gehört, informiert. Hat mir auch schon des Öfteren geholfen.
Gruß Jana

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