Guten Tag,
zu unserer Wohnanlage (20 Wohnungen) gehört eine kleine Wiese (ca. 400 qm), sowie vor den Häusern ein ca. 2 Meter breiter Streifen zum Geweg (insgesamt ca. 80 qm) der bepflanzt ist.
In all den Vorjahren beschränkte sich die Pflege der Wiese, sowie des Streifens mehr oder weniger auf einfache Arbeiten. Den Zustand konnte mal als durchschnittlich beschreiben.
In der ETV in 2012 wurde darüber diskutiert, ob vielleicht die Wiese und die Bepflanzungen etwas verschönert werden kann. Die meisten ET befürworteten diesen Vorschlag, dass man "die Bepflanzung etwas schöner" gestalten soll. Konkret wurde aber nichts beschlossen.
In 2012 wurde unser Hausdienstleister sehr aktiv bezüglich Bepflanzung, Umgrabungen, Wiesenarbeiten usw...
In der Kostenabrechnung für 2012 wurden 5.000 EUR als
"Gartenarbeiten" abgerechnet.
Die meisten ET wissen noch nicht, dass die o.a.Summe für diese "Gartenarbeiten" angefallen sind. Diese wird erst in der kommenden ETV angesprochen.
Das finde ich sehr heftig, vor allem da unserer Rücklagen nicht gerade berauschend sind.
Kann man diese Arbeiten als (notwendige) Instandhaltung betrachten, oder hätte eine Beschluss darüber gefasst werden müssen, oder hat die Gemeinschaft dieses einfach stillschweigend genehmigt.
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Gartenarbeiten Instandhaltung o. Verschönerung?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Was ist sonst für die normale Pflege jährlich angefallen?
Sind die in den 5000 Euro enthalten oder kommen die obendrauf?
Um den Sachverhalt beurteilen zu können, müsste man das Verhältnis der sonst üblichen Ausgaben zu den aktuellen Ausgaben wissen.
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"Heike aus Bochum"
quote:
Um den Sachverhalt beurteilen zu können, müsste man das Verhältnis der sonst üblichen Ausgaben zu den aktuellen Ausgaben wissen.
Die angefallenen Kosten für Gartenpflege (Rückschneidung, Unkraut raus) usw. waren bis jetzt immer in den Hausmeisterkosten enthalten, die seit Jahren so um die 9000 EUR im Jahr betragen haben.
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Und in der Beschlusssammlung ist auch kein Beschluss zur Garteninstandsetzung enthalten?
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"Heike aus Bochum"
quote:
[... Konkret wurde aber nichts beschlossen.
Tja dann, wenn keiner auf die Idee gekommen ist wenigstens einen ungefähren Kostenrahmen dafür auch nur anzusprechen, geschweige denn zu vereinbaren, darf man sich hinterher nicht wundern.
Für die Zukunft muss die WEG (aber auch der Verwalter) lernen, solche Sachen nicht mit Freibrief durch zu winken, sondern verbindliche Beschlüsse auf der Grundlage von vorher ermittelten Kosten zu fassen.
In 2012 wurde unser Hausdienstleister sehr aktiv bezüglich Bepflanzung, Umgrabungen, Wiesenarbeiten usw...
Immer hin wurde für das Geld was getan und hoffentlich auch eine Verschönerung erreicht...?
Für die Zukunft dürte interessant sein, wie hoch die Kosten für die Erhaltung dieser Aufhübschung sein werden, denn die 5.000 Euro sollten größten Teils für die Umgestaltung und Anlage angefallen sein.
VG
Roland
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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."
Die Frage ist halt, ob ein schwammiger Beschluss gefasst wurde oder ob gar kein Beschluss gefasst wurde.
Bei letzterem könntet ihr versuchen, den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss in Haftung zu nehmen.
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"Heike aus Bochum"
-- Editiert Heike J am 12.06.2013 09:23
Es gab weder einen TOP, noch einen Beschluss.
quote:
wie hoch die Kosten für die Erhaltung dieser Aufhübschung...
Wird sich nächster Jahr zeigen.
quote:
Bei letzterem könntet ihr versuchen, den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss in Haftung zu nehmen.
Sicher nicht einfach ... und wahrscheinlich auch nicht empfehlenswert.
Werden wohl damit leben müssen und in Zukunft mehr darauf achten.
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quote:
Die meisten ET befürworteten diesen Vorschlag, dass man "die Bepflanzung etwas schöner" gestalten soll. Konkret wurde aber nichts beschlossen.
hat sich gerade überschnitten.......
sowas geht mal gar nicht, der V. kann nicht einfach hergehen und ohne Beschluss Arbeiten wie diese beauftragen, gleiches gilt für nen Hausmeister wenn ihm gesagt wird "mach da mal was schöner"
Sich dieses Geld zurück zuholen ist sicher nicht einfach, aber definitiv empfehlenswert...
Beim nächsten Mal diskutiert ihr über einen Fassadenanstrich, beschliesst nichts und zwei Wochen später stehen die Maler am Haus und ihr zahlt 20T Euro
Ich sag hier nur : wehret den Anfängen
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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"
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