Hallo in die Runde,
Wie sieht folgender Fall aus:
Ein Besucher(in) einer Discothek gibt an der Garderobe einer Diskothek seine/ihre Jacke ab, bezahlt 1€ und erhält eine Marke mit Nummer, mit der er sich seine/ihre Jacke dann wieder abholen kann.
Ein Schild mit dem Hinweis: "Für Garderobe wird maximal bis zu einem Wert von 150 Euro gehaftet. Für Inhalte wird keine Haftung übernommen" ist sichtbar über der Garderobe angebracht und ist auch auf die Garderobenmarke gedruckt.
Die Garderobe ist durchgehend mit Personal besetzt.
Beim Verlassen der Diskothek ist unter der Nummer aber keine Jacke vorhanden und es blieb auch keine übrig (Ausschluss einer Verwechslung).
Muss der Clubbesitzer für folgende Punkte haften?
Jacke? Neuwert oder Zeitwert?
Inhalte aus der Jacke (iPhone, Autoschlüssel, Sonnenbrille, etc.)?
Taxirechnung, da der Besucher sonst nicht heimgekommen wäre?
Ich weiß, dass dieses Thema bereits oft diskutiert wurde, allerdings ging man nie auf das Thema INHALTE ein.
Freue mich auf Feedback.
Garderobe samt Inhalt in Disco abhanden gekommen
11. Januar 2017
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Frage vom 11. Januar 2017 | 08:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garderobe samt Inhalt in Disco abhanden gekommen
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 11. Januar 2017 | 16:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119518 Beiträge, 39734x hilfreich)
Zitat"Für Garderobe wird maximal bis zu einem Wert von 150 Euro gehaftet. Für Inhalte wird keine Haftung übernommen" :
Dieser Ausschluss dürfte vor Gericht keinen Bestand haben.
ZitatJacke? Neuwert oder Zeitwert? :
Zeitwert
ZitatInhalte aus der Jacke (iPhone, Autoschlüssel, Sonnenbrille, etc.)? :
Sofern man den Inhalt und dessen Zustand beweisen kann, wäre auch hier der Zeitwert zu ersetzen.
ZitatTaxirechnung, da der Besucher sonst nicht heimgekommen wäre? :
Wegen der fehlenden Jacke? Ist das das Pendant zum fliegenden Teppich oder wie ist da der Zusammenhang?
Ich würde übrigens die Schlösser wechseln, falls da auch Schlüssel drin waren in der Jacke.
#2
Antwort vom 11. Januar 2017 | 17:09
Von
Status: Weiser (16466 Beiträge, 9282x hilfreich)
Anwaltsmeinung hierzu:
http://www.123recht.net/Garderobe-samt-Inhalt-in-Disco-abhanden-gekommen-__f514265.html
Das praktische Problem dürfte allerdings darin bestehen, dass man beweisen muss, was sich alles in den Taschen befunden hat.
Die bloße Behauptung "in der Jackentasche waren ein IPhone, eine teure Sonnenbrille und eine blaue Mauritius" wird nicht reichen.
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