Hallo liebe Forumgemeinde,
ich habe eine Grafikkarte bei mindfactory.de bestellt (für 260€).
Diese ist leider nach 2 Monaten kaputtgegangen. Ich habe sie eingeschickt mit der Option "Reperatur/Austausch" ausgewählt.
Nach einigen Tagen bekam ich die Rückmeldung: Eine Reparatur und ein Austausch war leider nicht möglich, daher wurde Ihnen der Betrag erstattet.
Das Problem ist: der Wert, der Grafikkarte, ist auf 400€ gestiegen, deswegen bringt es mir nichts eine Gutschrift zu bekommen.
Der Verkäufer verweigert sich den Austausch durchzuführen und auch einen Nachweis zu senden, dass er sich an den Hersteller gewendet hat.
In den AGB steht:
"(3) Verbraucher haben die Wahl, ob sie Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung."
Darf der Verkäufer einfach das Geld gutschreiben, oder kann ich auf den Austausch bestehen?
Ich bedanke mich schon mal im voraus für die Antworten.
Liebe Grüsse
Garantieverweigerung nach Preisanstieg
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Zitat:Ich habe sie eingeschickt mit der Option "Reperatur/Austausch" ausgewählt.
Ich nehme an, du hast das beim Händler getan (mindfactory)?
Zitat:Darf der Verkäufer einfach das Geld gutschreiben
Ja, hat er ja offenbar schon gemacht. Ändert aber an deinen Ansprüchen nichts.
Zitat:oder kann ich auf den Austausch bestehen?
Ja, kannst du. Eine eindeutige Unverhältnismäßigkeit sehe ich hier zumindest nicht. Daher hast du die Wahl zwischen Nachbesserung und Austausch
Danke für die schnelle Antwort.
Darauf habe ich folgende Antwort erhalten:
Sie haben die Möglichkeit, Nachbesserung oder Nacherfüllung zu wählen - das haben Sie hier ja getan. Laut AGB haben wir die Möglichkeit, bei unverhältnismäßig hohen Kosten, welche eine Reparatur für uns bedeutet hätte, die Art der Nacherfüllung zu ändern - in diesem Fall haben wir uns für eine Erstattung des vollen Kaufpreises entschieden. Dies ist daher kein Nachteil für Sie, dass wir Ihnen keinen Zeitwert berechnet haben und Ihnen den vollen Kaufpreis erstattet haben. Dass mittlerweile die Wiederbeschaffung deutlich teurer geworden ist, ist hierbei unerheblich, denn das steht außerhalb und ist somit kein Nachteil - wir haben schließlich keinen Einfluss auf die Marktpreise, wie Ihnen der Kollege ******* bereits mitgeteilt hat.
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"Laut AGB haben wir die Möglichkeit, bei unverhältnismäßig hohen Kosten, welche eine Reparatur für uns bedeutet hätte, die Art der Nacherfüllung zu ändern - in diesem Fall haben wir uns für eine Erstattung des vollen Kaufpreises entschieden."
1. Eine Kaufpreiserstattung ist keine Art der Nacherfüllung.
2. Das Vorgehen entspricht in der Folge eher einem Rücktritt vom Vertrag. Dies obläge in der beschriebenen Situation allein dem Käufer. Letztlich hat man sogar das Eigentumsrecht des Käufers missachtet, indem man einfach seine Sache entsorgt.
3. Sowohl Austausch als auch Reparatur zu verweigern wegen Unverhältnismäßigkeit wäre ohnehin unzulässig; er dürfte maximal den Käufer in angemessener Höhe an den Nacherfüllungskosten beteiligen.
4. Dass ein Austausch unverhältnismäßig wäre, würde ich jedenfalls nicht spontan bejahen. Doch "unmöglich" ist er sicher nicht.
ZitatIch habe sie eingeschickt mit der Option "Reperatur/Austausch" ausgewählt. :
Was hat man denn gewählt? Garantie oder gesetzliche Sachmängelhaftung?
ZitatGarantieverweigerung nach Preisanstieg :
Ob man zur Garantieverweigerung berechtigt wäre, da sollte man mal die Garantiebedingungen lesen.
Ist der zitierte Abschnitt
Zitat"(3) Verbraucher haben die Wahl :
Teil dieser Garantiebedingungen?
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