Hallo!
Ich habe für mein Auto Leuchten gekauft welche in der Front montiert. Diese weisen nun einen Defekt auf und per mail und mit hilfe von Videos wurde mit der Firma auch geklärt das es ein Defekt ist und sie diese tauschen würde. ABER ... ich soll die defekten Leuchten erst einschicken und dann schicken sie die Neuen raus. Was aber nicht geht denn wie soll ich dann fahren? Andernfalls soll ich vorab einen Betrag überweisen und nach Geldeingang werden die Leuchten verschickt. Aber warum sollte ich erst etwas bezahlen, denn der Defekt ist ja bestätigt worden. Im Anschluss würde ich die defekten Leuchten ja zurück schicken. Nun die Frage ob das so rechtens ist?
Garantiefall und ich soll Geld hinterlegen
9. November 2017
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Frage vom 9. November 2017 | 11:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantiefall und ich soll Geld hinterlegen
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 9. November 2017 | 11:41
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Das Unternehmen hat ein Recht zur Prüfung. Unschön, aber ist soweit richtig und Pech, dass man dann nicht fahren kann.
Alternative ist, woanders welche kaufen und hier vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Dinger zurückschicken.
#2
Antwort vom 9. November 2017 | 11:46
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Völlig in OrdnungZitatABER ... ich soll die defekten Leuchten erst einschicken und dann schicken sie die Neuen raus. :
Dein ProblemZitatWas aber nicht geht denn wie soll ich dann fahren? :
Gute LösungZitatAndernfalls soll ich vorab einen Betrag überweisen und nach Geldeingang werden die Leuchten verschickt. :
Damit du nicht betrügst und nachher 2 Sets hast. Du könntest ja schliesslich etwas fingiert haben um dir einen 2. Satz zu ergaunern.ZitatAber warum sollte ich erst etwas bezahlen, denn der Defekt ist ja bestätigt worden :
Ja, völlig.ZitatNun die Frage ob das so rechtens ist? :
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#3
Antwort vom 9. November 2017 | 13:22
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo
Wenn du schon dem TE zum Missbrauch des Widerrufrechtes rätst, solltest du ihm zumindest sagen, dass er bei der von dir genannten Aktion keineswegs den kompletten Kaufbetrag mehr erwarten kann...Zitat:Alternative ist, woanders welche kaufen und hier vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Dinger zurückschicken.
#4
Antwort vom 9. November 2017 | 13:24
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Verständlich, denn die wollen bestimmt uch erstmal prüfen wie es zu dem Defekt kam. Ist der Defekt auf äusserliche EInwirkung zurückzuführen, werden die auch nicht kostenfrei tauschenZitat:ABER ... ich soll die defekten Leuchten erst einschicken und dann schicken sie die Neuen raus
#5
Antwort vom 9. November 2017 | 14:41
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatWenn du schon dem TE zum Missbrauch des Widerrufrechtes rätst, solltest du ihm zumindest sagen, dass er bei der von dir genannten Aktion keineswegs den kompletten Kaufbetrag mehr erwarten kann... :
Da das ohne Begründung möglich ist, liegt auch kein Missbrauch vor. Den kompletten Kaufbetrag kann man auch nicht erwarten, wenn der Defekt gar nicht von der Sachmängelhaftung umfasst ist. Nachweis obliegt dem Unternehmen.
#6
Antwort vom 10. November 2017 | 09:07
Von
Status: Gelehrter (10652 Beiträge, 4201x hilfreich)
@ Tasti123
Was bringt das denn außer möglichen Problemen?
Der Händler hier hat doch signalisiert, dass er die Ware im Zuge der Sachmängelhaftung umtauschen wird.
Das er den zweiten Satz Leuchten nicht auf "blauen Dunst" versendet ist auch nachvollziehbar.
@
ZitatAndernfalls soll ich vorab einen Betrag überweisen und nach Geldeingang werden die Leuchten verschickt :
Mach das, dann bekommst Du die neuen Leuchten, schickst die Alten zurück und danach erhälst Du dein Geld zurück.
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