Garantiefall und ich soll Geld hinterlegen

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.11.2017 12:01:27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantiefall und ich soll Geld hinterlegen

Hallo!
Ich habe für mein Auto Leuchten gekauft welche in der Front montiert. Diese weisen nun einen Defekt auf und per mail und mit hilfe von Videos wurde mit der Firma auch geklärt das es ein Defekt ist und sie diese tauschen würde. ABER ... ich soll die defekten Leuchten erst einschicken und dann schicken sie die Neuen raus. Was aber nicht geht denn wie soll ich dann fahren? Andernfalls soll ich vorab einen Betrag überweisen und nach Geldeingang werden die Leuchten verschickt. Aber warum sollte ich erst etwas bezahlen, denn der Defekt ist ja bestätigt worden. Im Anschluss würde ich die defekten Leuchten ja zurück schicken. Nun die Frage ob das so rechtens ist?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Das Unternehmen hat ein Recht zur Prüfung. Unschön, aber ist soweit richtig und Pech, dass man dann nicht fahren kann.
Alternative ist, woanders welche kaufen und hier vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Dinger zurückschicken.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von ChrisRocco):
ABER ... ich soll die defekten Leuchten erst einschicken und dann schicken sie die Neuen raus.
Völlig in Ordnung

Zitat (von ChrisRocco):
Was aber nicht geht denn wie soll ich dann fahren?
Dein Problem

Zitat (von ChrisRocco):
Andernfalls soll ich vorab einen Betrag überweisen und nach Geldeingang werden die Leuchten verschickt.
Gute Lösung

Zitat (von ChrisRocco):
Aber warum sollte ich erst etwas bezahlen, denn der Defekt ist ja bestätigt worden
Damit du nicht betrügst und nachher 2 Sets hast. Du könntest ja schliesslich etwas fingiert haben um dir einen 2. Satz zu ergaunern.

Zitat (von ChrisRocco):
Nun die Frage ob das so rechtens ist?
Ja, völlig.

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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Alternative ist, woanders welche kaufen und hier vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und die Dinger zurückschicken.
Wenn du schon dem TE zum Missbrauch des Widerrufrechtes rätst, solltest du ihm zumindest sagen, dass er bei der von dir genannten Aktion keineswegs den kompletten Kaufbetrag mehr erwarten kann...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
ABER ... ich soll die defekten Leuchten erst einschicken und dann schicken sie die Neuen raus
Verständlich, denn die wollen bestimmt uch erstmal prüfen wie es zu dem Defekt kam. Ist der Defekt auf äusserliche EInwirkung zurückzuführen, werden die auch nicht kostenfrei tauschen ;)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Wenn du schon dem TE zum Missbrauch des Widerrufrechtes rätst, solltest du ihm zumindest sagen, dass er bei der von dir genannten Aktion keineswegs den kompletten Kaufbetrag mehr erwarten kann...


Da das ohne Begründung möglich ist, liegt auch kein Missbrauch vor. Den kompletten Kaufbetrag kann man auch nicht erwarten, wenn der Defekt gar nicht von der Sachmängelhaftung umfasst ist. Nachweis obliegt dem Unternehmen.


1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

@ Tasti123

Was bringt das denn außer möglichen Problemen?
Der Händler hier hat doch signalisiert, dass er die Ware im Zuge der Sachmängelhaftung umtauschen wird.
Das er den zweiten Satz Leuchten nicht auf "blauen Dunst" versendet ist auch nachvollziehbar.

@

Zitat (von guest-12309.11.2017 12:01:27):
Andernfalls soll ich vorab einen Betrag überweisen und nach Geldeingang werden die Leuchten verschickt


Mach das, dann bekommst Du die neuen Leuchten, schickst die Alten zurück und danach erhälst Du dein Geld zurück.

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