Garantiefall Autoradio im Neufahrzeug

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
elmsfeuer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Garantiefall Autoradio im Neufahrzeug

Hallo liebe Community,

vielleicht hat hier irgendjemand einen Rat für mich oder eigene Erfahrungen gemacht.
Folgender Fall:
Im neuen Wohnmobil befindet sich ein fest eingebautes Autoradio mit Navigationsgerät, das während der Garantiezeit kaputt ging. Der Händler versuchte, es zu reparieren, es wurde eingeschickt etc, letztendlich bekamen wir aber ein neues Gerät, das auch vom Händler eingebaut wurde. Dieses neue Gerät ist nun acht Monate alt und erneut defekt. Allerdings ist die Fahrzeuggarantie mittlerweile abgelaufen. Nun zu meiner Frage:
Fällt das Autoradio/Navi pauschal unter die Fahrzeuggarantie, auch wenn ein neues Gerät eingebaut wurde?
Ich war jetzt der Meinung, dass für neue Geräte doch auf jeden Fall die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren greift?
Der Händler sagt, Fahrzeuggarantie abgelaufen, somit gibt es keinen erneuten Ersatz.
Im Internet habe ich bisher nichts gefunden. Villeicht hat jemand Rat?
Ich danke euch recht herzlich fürs Lesen und Gedanken machen

Gruß
elmsfeuer

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von elmsfeuer):
Fällt das Autoradio/Navi pauschal unter die Fahrzeuggarantie, auch wenn ein neues Gerät eingebaut wurde?


Ja, wenn in der Garantieerklärung nichts anderes steht.

Aber:
Zitat (von elmsfeuer):
Der Händler sagt, Fahrzeuggarantie abgelaufen, somit gibt es keinen erneuten Ersatz.
beschreibt ja einen anderen Sachverhalt.

Zitat (von elmsfeuer):
Ich war jetzt der Meinung, dass für neue Geräte doch auf jeden Fall die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren greift?


Eigentlich schon, aber ein Gewährleistungsfall ist es doch erkennbar nicht, da das ausgetauschte Radio ja lt. eigener Aussage 8 Monate lang ok war.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von elmsfeuer):
Fällt das Autoradio/Navi pauschal unter die Fahrzeuggarantie

Garantiebedingungen lessen, was genau dortzu dem Thema steht.



Zitat (von elmsfeuer):
Ich war jetzt der Meinung, dass für neue Geräte doch auf jeden Fall die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren greift?

Nö, denn Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr ....
Und bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung, da müsste man nach 6 Monaten nachweisen, das der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe zumindest latent vorlag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
elmsfeuer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

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