Garantieanspruch ???

12. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
andreasm1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantieanspruch ???

Hallo,

ich habe seit 3 Jahren einen Smart. Jetzt stellt sich heraus (KM 65000) dass der Motor defekt ist. Ein Austauschmotor kostet € 5.500 !!!!

Da das Problem aber schon (schriftlich nachweisbar) während der Garatiezeit bei KM 35000 auftauchte, letztendlich aber nie beseitigt wurde, ist nun die Frage, ob der Hersteller den Motor noch auf Garantie tauschen muss oder nicht.

Für Anregungen wäre ich sehr dankbar !

Gruß,
Andreas

Problem nach Autokauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Was sagt denn das Smat-Center dazu?

Neugierig,
W.H.

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"http://www.vendere-mobile.de"

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#2
 Von 
andreasm1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Smart Center hat mehrmals vergeblich Kulanzantrag gestellt. (es hat sich aber erst danach rausgestellt, dass der Fehler schon nachweislich während der Garatiezeit aufgetreten ist.)

Gruß,

Andreas Müller

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#3
 Von 
vendere-mobile
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 58x hilfreich)

Rückwirkend Garantieansprüche geltend zu machen ist sehr schwierig. Sie sollten sich auf alle Fälle direkt an die Smart-Deutschland (bzw. Daimler-Chrysler) wenden und dort schriftlich eine Lösung des Problems verlangen. Da Ihr Smart-Center ja schon selbst versucht hat, einen Kulanzantrag zu stellen, wird Sie der dortige Kundendienstleiter bzw. Geschäftsführer sicher unterstützen.
Erfahrungsgemäß haben bei den meisten Autofirmen direkte Kundenschreiben einen höheren Stellenwert als Kulanzanträge vom Händler (traurig aber wahr...).

Viele Grüße,
W.H.

-----------------
"http://www.vendere-mobile.de"

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#4
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

>Erfahrungsgemäß haben bei den meisten >Autofirmen direkte Kundenschreiben einen >höheren Stellenwert als Kulanzanträge vom >Händler (traurig aber wahr...).

Absolut richtig!!!

Gruß doko

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#5
 Von 
andreasm1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmals,

habe letzte Woche bereits einen Brief an MCC (Daimler) geschickz, Antwort steht novh aus, die Frage ist halt, ob ich rechtlich gesehen einen Anspruch darauf habe, da der Fehler ja innerhalb der Garantie aufgetreten ist.

Gruß,
Andreas.

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