Garantie nach Gebrauchtwagenkauf!

21. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Rote-Zora169
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Garantie nach Gebrauchtwagenkauf!

Meine Tochter hat vor 4 Wochen ein Auto bei einem freiem Händler gekauft. Bei der Probefahrt haben wir festgestellt, dass das Türschloss etwas schwer geht, laut Aussage des Händlers steht er schon länger und kommt davon. Die Fensterheber haben wir nur im Stand (ohne laufenden Motor) ausprobiert, da funktionierten diese.
Jetzt im nachhinein stellten wir fest, dass das Türschloss defekt ist, die Fensterheber sich bei laufenden Motor nicht schließen lassen und die Scheibenwaschanlage nicht funktioniert.
Der Händler gab uns eine Garantie über ein halbes Jahr. Nach einem getätigtem Anruf mit dem Händler teilte dieser mit, dass wir uns von einer freien Werkstatt einen Kostenvoranschlag holen sollen! Auch das haben wir gemacht, der teilte mit, dass das Türschloss kaputt ist, der Motor der Scheibenwaschanlage defekt ist und bei dem Fensterheber vermutlich der Motor leichte Aussetzer hat. Wieder den Händler angerufen, den Kostenvoranschlag hingeschickt über Fax!
Dieser sagt jetzt, wir können das bei der Werkstatt reparieren lassen auf seine Kosten, aber 150 Euro müssen wir selber zahlen, da er nur gebrauchte Teile einbauen würde und es ja durch die neuen Teile teurer wird.
Ist das überhaupt _Rechtens, dass dieser gebrauchte Teile einbaut? Denn, wenn wir das bei ihm gemacht hätten, hätte er es uns wahrscheinlich nicht mitgeteilt!! Der Händler ist von uns 88 km entfernt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Rote-Zora169):
Ist das überhaupt _Rechtens, dass dieser gebrauchte Teile einbaut?



Ja, das darf er im Prinzip.
Was für ein Auto ist es und wie alt?


Zitat (von Rote-Zora169):
Dieser sagt jetzt, wir können das bei der Werkstatt reparieren lassen auf seine Kosten, aber 150 Euro müssen wir selber zahlen, da er nur gebrauchte Teile einbauen würde und es ja durch die neuen Teile teurer wird.



Das habt ihr schriftlich nachweisbar?



Zitat (von Rote-Zora169):
Denn, wenn wir das bei ihm gemacht hätten, hätte er es uns wahrscheinlich nicht mitgeteilt!!




Muß er auch nicht. Funktionieren muß es nur wieder.




gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

ich gehe mal davon aus, ihr habt einen Gebrauchtwagen gekauft oder? Den Gebrauchtwagen habt ihr auch mit gebrauchten Teilen gekauft und nicht mit neuem Türschloss etc oder?
Wenn ich da richtig liege, dann habt ihr auch nur Anspruch auf gleichwertige Teile, also gebrauchte. Wenn ihr Neue Teile wollt, dann müsst ihr schon den Unterschied selber aufzahlen. aber immerhin habt ihr dann auch neue Teile ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rote-Zora169
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also es ist ein Seat Ibiza 7 Jahre.
Ja habe ich schriftlich über Fax

Okay danke für die Antworten!

Mir war nur nicht klar, dass er auch gebrauchte Teile einbauen darf!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von Rote-Zora169):
Ja habe ich schriftlich über Fax



Zitat (von Rote-Zora169):
Wieder den Händler angerufen, den Kostenvoranschlag hingeschickt über Fax!



Zitat (von Rote-Zora169):
Dieser sagt jetzt, wir können das bei der Werkstatt reparieren lassen auf seine Kosten



Du hast schon verstanden auf was ich hinaus will?


" Dieser sagt " hört sich nicht nach schriftlich nachweisbar an !? :)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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