Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457525-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

habe im Juni letzten Jahres ,einen Fiat Punto gekauft ,innerhalb einen halben Jahres
war der Motor von der Lenkung kaputt,,der Händler hat den Fiat repariert,doch nun will er 150 Euro
für die Reparatur haben,aber es gibt ch ein halbes jahr Garantie ab Kauf?

Problem nach Autokauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Du verwechselst Gewährleistung und Garantie. Wie alt war der Wagen und wieviel Kilometer gelaufen?
Der Motor der Servolenkung sollte eigentlich ein Autoleben lang halten. Ich sehe hier jetzt nicht auf welcher Grundlage der Händler Geld fordern könnte. Da dieser Motor eigentlich ein Autoleben lang halten sollte würde ich hier auch einen Abzug alt gegen neu verneinen. Das alles natürlich nur unter der Voraussetzung, dass der Defekt !Tagegenau! innerhalb 6 Monate nach Kauf aufgetreten ist.
Lediglich bei bereits sehr alten und sehr viel gelaufenen Fahrzeugen würde ich das anders sehen.

-- Editiert von micbu am 13.01.2017 17:19

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ich sehe hier jetzt nicht auf welcher Grundlage der Händler Geld fordern könnte.

Er will es haben, das reicht. Man darf ja sogar ganz ohne Grund Geld fordern, das ist nicht verboten.
Das Problem besteht meist darin, wenn man es durchsetzen will.



Wie hat er denn die Forderung begründet?



Zitat (von micbu):
Da dieser Motor eigentlich ein Autoleben lang halten sollte würde ich hier auch einen Abzug alt gegen neu verneinen.

Sehe ich anders. Auch hier wäre ein angemessener Abzug vorzunehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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