Hallo,
vor einigen Tagen habe ich die Herstellerfirma (Logitech) aufgrund eines kaputten Headsets angeschrieben. Diese teilten mir aber mit, dass das zu ersetzende Gerät nicht mehr verfügbar wäre und ich mir bitte ein anderes, gleichwertiges Produkt aussuchen soll, damit sie mir das defekte Headset ersetzen können. Die konkrete Aussage war diese:
"Ich habe die Verfügbarkeit des Gerätes überprüft und muss Ihnen mit Bedauern mitteilen, dass wir dieses Produkt nicht mehr verfügbar haben. In diesem Fall bitte ich Sie, sich ein anderes gleichwertiges Produkt von unserer Webseite www.logitech.de auszuwählen, sodass wir Ihnen das defekte Produkt ersetzen können."
Ich habe mir dann die Produkte auf der Webseite angesehen und musste feststellen, dass es kein ähnliches Produkt gibt, sondern nur eine neuere Version von meinem defekten Headset, die allerdings mehr als das Doppelte kosten würde. Ich habe kein Nutzen für ein anderes Produkt - immerhin ist mein Headset kaputt, von daher würde ich schon gerne ein neues Headset wollen.
Nun meine Frage: kann ich darauf bestehen, dass sie mir dieses Headset zuschicken - auch, wenn es nicht "gleichwertig" ist? Was bedeutet überhaupt "gleichwertig"? Ist die Rede vom Originalpreis des Herstellers direkt oder von meinem Einkaufspreis? Das Headset habe ich nämlich damals über Amazon gekauft und nicht über Logitech selbst.
Lieben Gruß
-- Editiert von Sumsi123 am 11.02.2018 01:28
-- Editiert von Sumsi123 am 11.02.2018 01:30
Garantie - Produkt nicht mehr verfügbar
11. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 11. Februar 2018 | 01:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Garantie - Produkt nicht mehr verfügbar
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. Februar 2018 | 01:46
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
du solltest dir schonmal die Mühe machen und dir die Garantiebedingungen durchlesen, darin dürfte eigentlich alles aufgeklärt werden.
Bedenke, Garantie ist immer etwas freiwilliges...
#2
Antwort vom 11. Februar 2018 | 02:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatHallo, :
du solltest dir schonmal die Mühe machen und dir die Garantiebedingungen durchlesen, darin dürfte eigentlich alles aufgeklärt werden.
Bedenke, Garantie ist immer etwas freiwilliges...
Hallo,
die Garantiebedingungen hab ich mir durchaus durchgelesen und dass sie das nicht müssen ist mir auch bewusst - vermutlich war meine Wortwahl im ersten Post nicht ganz korrekt. Entschuldige dafür.
Viel mehr war die Frage im Eingangspost, an welche Bedingungen man gebunden ist, wenn sie mir das Ersetzen durch ein anderes Produkt gewilligen. In der Antwort von Logitech ist die Rede von einem "gleichwertigen" Produkt, das sie mir allerdings nicht bieten können, weil es kein ähnliches Produkt mit gleichem Wert gibt. Aber was bedeutet denn nun "gleichwertig"? Der (damalige) Verkaufspreis vom Händler oder der wirkliche Einkaufspreis, den ich damals bezahlt habe? Oder viel mehr der aktuelle Wert von dem Gerät?
Ich habe bereits versucht, eine Definition von "gleichwertig" zu finden, allerdings hab ich da noch nichts gefunden.
Vielen Dank dennoch für die Antwort!
-- Editiert von Sumsi123 am 11.02.2018 02:01
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. Februar 2018 | 11:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Zitatan welche Bedingungen man gebunden ist, wenn sie mir das Ersetzen durch ein anderes Produkt gewilligen. :
Als erstes mal an die Garantiebedingungen.
ZitatAber was bedeutet denn nun "gleichwertig"? :
Was der Garantiegeber darunter versteht, sollte man sinnigerweise den Garantiegeber fragen.
Zitat- immerhin ist mein Headset kaputt, von daher würde ich schon gerne ein neues Headset wollen. :
Dann wählt man das verfügbare Headset, teilt den Garantieger das mit und wartet ab was der sagt.
ZitatIch habe kein Nutzen für ein anderes Produkt :
Dann verkauft man es einfach und freut sich über das erhaltene Geld.
Denn ohne Garantie hätte man 0 EUR
#4
Antwort vom 11. Februar 2018 | 12:08
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Ich hätte mich an Amazon gewandt, wenn Sie innerhalb der 2 Jahre liegen. Dort bekommen Sie unproblematisch den damals gezahlten Kaufpreis zurückerstattet und damit können Sie sich entweder ein anderes oder das höherwertige Headset mit entsprechender Zuzahlung kaufen.
Und jetzt?
Schon
268.317
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten