Garantie - Produkt nicht mehr verfügbar

11. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sumsi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Garantie - Produkt nicht mehr verfügbar

Hallo,

vor einigen Tagen habe ich die Herstellerfirma (Logitech) aufgrund eines kaputten Headsets angeschrieben. Diese teilten mir aber mit, dass das zu ersetzende Gerät nicht mehr verfügbar wäre und ich mir bitte ein anderes, gleichwertiges Produkt aussuchen soll, damit sie mir das defekte Headset ersetzen können. Die konkrete Aussage war diese:

"Ich habe die Verfügbarkeit des Gerätes überprüft und muss Ihnen mit Bedauern mitteilen, dass wir dieses Produkt nicht mehr verfügbar haben. In diesem Fall bitte ich Sie, sich ein anderes gleichwertiges Produkt von unserer Webseite www.logitech.de auszuwählen, sodass wir Ihnen das defekte Produkt ersetzen können."


Ich habe mir dann die Produkte auf der Webseite angesehen und musste feststellen, dass es kein ähnliches Produkt gibt, sondern nur eine neuere Version von meinem defekten Headset, die allerdings mehr als das Doppelte kosten würde. Ich habe kein Nutzen für ein anderes Produkt - immerhin ist mein Headset kaputt, von daher würde ich schon gerne ein neues Headset wollen.

Nun meine Frage: kann ich darauf bestehen, dass sie mir dieses Headset zuschicken - auch, wenn es nicht "gleichwertig" ist? Was bedeutet überhaupt "gleichwertig"? Ist die Rede vom Originalpreis des Herstellers direkt oder von meinem Einkaufspreis? Das Headset habe ich nämlich damals über Amazon gekauft und nicht über Logitech selbst.


Lieben Gruß

-- Editiert von Sumsi123 am 11.02.2018 01:28

-- Editiert von Sumsi123 am 11.02.2018 01:30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

du solltest dir schonmal die Mühe machen und dir die Garantiebedingungen durchlesen, darin dürfte eigentlich alles aufgeklärt werden.

Bedenke, Garantie ist immer etwas freiwilliges...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sumsi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

du solltest dir schonmal die Mühe machen und dir die Garantiebedingungen durchlesen, darin dürfte eigentlich alles aufgeklärt werden.

Bedenke, Garantie ist immer etwas freiwilliges...


Hallo,
die Garantiebedingungen hab ich mir durchaus durchgelesen und dass sie das nicht müssen ist mir auch bewusst - vermutlich war meine Wortwahl im ersten Post nicht ganz korrekt. Entschuldige dafür.

Viel mehr war die Frage im Eingangspost, an welche Bedingungen man gebunden ist, wenn sie mir das Ersetzen durch ein anderes Produkt gewilligen. In der Antwort von Logitech ist die Rede von einem "gleichwertigen" Produkt, das sie mir allerdings nicht bieten können, weil es kein ähnliches Produkt mit gleichem Wert gibt. Aber was bedeutet denn nun "gleichwertig"? Der (damalige) Verkaufspreis vom Händler oder der wirkliche Einkaufspreis, den ich damals bezahlt habe? Oder viel mehr der aktuelle Wert von dem Gerät?

Ich habe bereits versucht, eine Definition von "gleichwertig" zu finden, allerdings hab ich da noch nichts gefunden.

Vielen Dank dennoch für die Antwort!

-- Editiert von Sumsi123 am 11.02.2018 02:01

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Sumsi123):
an welche Bedingungen man gebunden ist, wenn sie mir das Ersetzen durch ein anderes Produkt gewilligen.

Als erstes mal an die Garantiebedingungen.



Zitat (von Sumsi123):
Aber was bedeutet denn nun "gleichwertig"?

Was der Garantiegeber darunter versteht, sollte man sinnigerweise den Garantiegeber fragen.



Zitat (von Sumsi123):
- immerhin ist mein Headset kaputt, von daher würde ich schon gerne ein neues Headset wollen.

Dann wählt man das verfügbare Headset, teilt den Garantieger das mit und wartet ab was der sagt.



Zitat (von Sumsi123):
Ich habe kein Nutzen für ein anderes Produkt

Dann verkauft man es einfach und freut sich über das erhaltene Geld.

Denn ohne Garantie hätte man 0 EUR



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich hätte mich an Amazon gewandt, wenn Sie innerhalb der 2 Jahre liegen. Dort bekommen Sie unproblematisch den damals gezahlten Kaufpreis zurückerstattet und damit können Sie sich entweder ein anderes oder das höherwertige Headset mit entsprechender Zuzahlung kaufen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

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