Garagenmietenausfall -> Autoverkauf?

8. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Kedzia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Garagenmietenausfall -> Autoverkauf?

Liebe Fachleute!
Sehr erfreut habe ich dieses Forum gefunden und bitte gleich um Hilfe. Meine schon recht betagte Tante hat vor ca. 3 - 4 Jahren einem Herrn, der ihr über handwerkliche Tätigkeit bekannte war, ihre Garage vermietet, zu einem recht geringen Betrag (ic glaube, ca. 30 DM). Dieser Herr stellte in der Garage ein altes Auto unter. Nun hat er seit ca. 3 Jahren die Miete nicht gezahlt, das Auto steht immer noch in der Garage.
Was kann man in diesem Fall tun? Auto einfach verkaufen wohl nicht, oder?
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ratschläge!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Also bloß nichts auf eigene Faust unternehmen, daß nennen die Juristen ansonsten "verbotene Eigenmacht". Habe gerade einen Fall, da hat der Vermieter eigenmächtig das Schloß ausgewechselt, nachdem der Mieter nicht mehr gezahlt hatte. Ende vom Lied war, daß der Mieter sich eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichtes besorgte, um wieder in das Objekt gelangen zu können.

Richtiger Weise müßte dem Mieter eine fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung des Mietzinses ausgesprochen werden mit Fristsetzung zur Räumungsaufforderung. Sollte der Mieter dann immer noch nicht freiwillig räumen, bleibt Ihnen nur, eine entsprechende Räumungsklage beim zuständigen AG einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Kedzia
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen herzlichen Dank für die prompte Beantwortung! Ich werde dann mal ein entsprechendes Schreiben aufsetzen.
A.K.

0x Hilfreiche Antwort

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