Garagenhöhe Neubau überschritten

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)
Garagenhöhe Neubau überschritten

Guten Abend Forummitglieder!
Ich bin gespannt auf Anregungen, Expertentipps, Ratschläge oder auch Erfahrungsberichte.
Hier nun zu unserem Problem, welches sich als mittlerweile als unlösbar für uns darstellt :
Unsere Garage an unserem Neubau in Niedersachsen hat die vorgeschriebene Höhe von 3m um 35cm überschritten.
Unser direkter Nachbar hat nachgemessen und Anzeige beim Bauamt erstattet. Dieser Nachbar würde uns die Garage so genehmigen, allerdings möchte er natürlich Geld sehen von uns und nicht zu wenig.
Die Rückbaukosten wären für uns geringer - ein Rückbau gestaltet sich aber als schwierig bezüglich Statik.
Trotzdem haben wir einen Rückbau zugestimmt weil wir uns von diesem Nachbarn nicht erpressen lassen möchten.
Die Baufirma durfte nun allerdings das Grundstück des Nachbarn nicht betreten und es wurde mit Polizei gedroht.
Eine Betretung ist notwendig, weil die Garage direkt an der Grenze steht.
Der Nachbar macht uns also das Leben sehr schwer im Moment.
Nun noch Antwort auf die Frage, warum die Garage 35cm zu hoch geraten ist :
Wir haben uns auf die Baufirma verlassen und nicht selbst nachgemessen. Gegen dieses Firma gehen wir anwaltlich vor.
Wir sind ziemlich am Ende mit unseren Nerven. Dieser Bau zieht sich zu lange hin.
Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, aus der Angelegenheit rauszukommen ohne sich erpressen und ausbeuten zu lassen?
Über Tipps freue ich mich oder über ähnliche Erfahrungen.
Mit dem Nachbar Gespräche führen zwecks Einigung ist keine Alternative - das ist in der Vergangenheit geschehen und hat nichts gebracht.

Gute Nacht und Danke für eure Aufmerksamkeit

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Was sagt denn das Bauamt zu der doch geringen Überschreitung der Bauhöhe?

Signatur:

7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120022 Beiträge, 39817x hilfreich)

Zitat (von Bauti2017):
Eine Betretung ist notwendig, weil die Garage direkt an der Grenze steht.

Zumindest wäre es technisch nicht nötig, wenn die Garage nur an der Grenze steht.



Ansonsten gibt es auch noch das "Hammerschlag & Leiterrecht". Da müsste man mal prüfen wie das bei euch ausgestaltet ist. Denn da muss man das betreten auch zuvor ankündigen bzw. notfalls juristisch durchsetzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für eure Antworten!
Das Bauamt hat nach der Anzeige der Nachbarn vor Ort nachgemessen, einen Baustop für die Garage verhängt und uns eine Frist gesetzt.
Diese ist mittlerweile verstrichen und das Bauamt wurde aber durch unseren Anwalt von der schwierigen Sachlage vor Ort in Kenntnis gesetzt.
Vorschlag von Bauamt: nach einer Vorankündigung durch uns bezüglich des Rückbau - Termins (4 Wochen vorher schriftlich ) muss er uns auf sein Grundstück lassen.
Das wird er aber sicher nicht zulassen und dagegen angehen.
Das ist eine schwierige Situation für uns.
Natürlich will die Rückbaufirma auch keine Haftung übernehmen für den Teilabriss.
Für uns unbegreiflich alles, besonders der Nachbar.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Gibt es seitems des Bauamtes keine Möglichkeit die Überschreitung zu dulden, evtl durch eine "Strafe".
Warum ist die geringe Überschreitung für den Nachbarn so bedeutsam? Wird seine freie Sicht verbaut? Brandschutz?

Signatur:

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
Warum ist die geringe Überschreitung für den Nachbarn so bedeutsam?


Ist sie doch gar nicht.

Der Nachbar hat Prinzipien, die er nur vergessen kann, wenn er daraus Profit schlagen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Bedeutsam für diesen Nachbarn ist nur das Geld - mehr nicht.
Unsere Garage steht an seiner langen Einfahrt - er hat dadurch also keine Beeinträchtigung.
Seiner Meinung nach sind die 35cm eine Wertminderung für sein Haus.
Dann hat er aber den Rückbau verhindert und es ist glasklar, dass er einfach Geld will bzw. braucht.
Von einer "Duldung" habe ich - muss ich gestehen - erst gestern nach Recherche im Netz erfahren.
Das hört sich optimal an.
Leider hat unser Anwalt noch nie etwas davon erwähnt. Das wäre die einfachste Lösung für uns. Dankeschön für den Hinweis.
Ich glaube ich muss persönlich zum Bauamt. ..

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Das Bauamt kann ohne weiteres geringfügie Abweichungen dulden, wenn keine baugesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen. Es ist meist Ermessenssache des Bearbeiters.
Warum das Bauamt hier so hart reagiert? Erschließt sich mir nicht.

Signatur:

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Das Bauamt wurde in regelmäßigen Abständen sehr aufdringlich und penetrant von den Nachbarn mit Anrufen bombadiert.
Laut unserem Anwalt hatte wohl die zuständige Bearbeiterin keine Lust mehr auf das Generve und wollte den Vorgang schleunigst beenden.
Baugesetzliche Regelung gibt es hier ja schon: Höhe Grenzbebauung 3m die wir um 35cm überschritten haben.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Was sagt denn die verantwortliche Baufirma dazu?
Wäre es für die vllt nicht günstiger den Nachbar zu bezahlen als zurückzubauen?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Baufirma ist zu keinen Gesprächen bereit. Auch hier sind Fristen bezüglich Mängelbeseitigung verstrichen ohne Reaktion.
Für die Firma wäre es viel günstiger, die Nachbarn zu bezahlen als in Zukunft einen Prozess mit uns zu führen, da auch noch andere Mängel vorliegen und wir die letzte Zahlung zurückhalten.
Leider ist kein Entgegenkommen oder eine gemeinsame Lösungsfindung zu erwarten - da müssen wir alleine durch.
Es ist verzwickt.
Sollten wir den Nachbarn tatsächlich Geld geben müssen, werden wir das natürlich auch einklagen von der Baufirma.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Bauti2017):
Für die Firma wäre es viel günstiger, die Nachbarn zu bezahlen als in Zukunft einen Prozess mit uns zu führen, da auch noch andere Mängel vorliegen und wir die letzte Zahlung zurückhalten.

Die anderen Mängel müsste die Firma ja trotzdem noch beseitigen.
Und wenn der Nachbar erstmal Blut geleckt hat ... das Beste bei solchen Menschen isst von Anfang an standfest zu sein; meistens probieren sie es erst immer mehr, lassen dann aber ab.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Stimmt, die Mängel müssen beseitigt werden, sind aber nicht so gravierend wie die Garagensituation.
Wir wollen auch standhaft bleiben - deswegen sehen wir auch an von einer Zahlung an den Nachbarn. Wir würden uns ewig ärgern diesen absurden Forderungen nach gegangen zu sein.
Eine Strafe wäre für uns absolut ok. Aber dem Nachbarn den nächsten Urlaub finanzieren? Nein.
Dieser Ärger wegen 35cm! Er hat's von Anfang an drauf angelegt zu kassieren. Niemand misst doch einfach so die Garage des Nachbarn nach! ? Zumal es kein offensichtlicher und beeinträchtigender Mangel ist.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Bauti2017):
Zumal es kein offensichtlicher und beeinträchtigender Mangel ist.


Dass ist aber eine sehr eigenwillige Meinung. Über 10 % Abweichung oder hier 35 cm dürftem mit bloßem Auge als Abweichung erkennbar sein. Dann misst man schon mal nach.

irgendwie scheinst Du hier Opfer und Täter zu verwechseln.

Aber eine überzogene Forderung des Nachbarn hat natürlich auch so einen Beigeschmack.

Die Zufahr des Nachbarn führt genau an der Garage vorbei?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Für mich sind 35cm Höhenüberschreitung nicht mit bloßem Auge erkennbar, also nicht beeinträchtigend bezüglich Sicht, Sonne, Verschandelung durch Design...so meinte ich das.
Und dadurch, dass diese Nachbarn bekannt wie "bunte Hunde" in unserem Ort sind bezüglich anschwärzen, anzeigen, denunzieren, tratschen etc. ist für uns die Sache klar: da möchte jemand schnelles Geld verdienen.
Opfer? Diese Bezeichnung trifft nicht zu. Denn wir wären ja bereit gewesen, den Schaden zu beheben mit unseren Mitteln (finanziell durch ein Gegenangebot und auch baulich durch den Rückbau). Täter? Ja, das sind wir - aber nicht vorsätzlich.
Die Zufahrt führt an unserer Garage vorbei. Zwischen der Garage und der Zufahrt ist noch ein Beet mit Pflanzen. Das Wohnhaus liegt noch ein ganzes Stück weiter hinten.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Hat der Nachbar sich schon mal geäußert, was er an Abstandszahlung erwartet?

Signatur:

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(922 Beiträge, 224x hilfreich)

Hat der Nachbar sich schon mal geäußert, was er an Abstandszahlung erwartet?

Signatur:

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Bauti2017):
Ich glaube ich muss persönlich zum Bauamt. ..


Das sollte, allem Ärger mit dem Nachbarn zum Trotz, der erste Weg sein.
Das Amt ist ja bereits involviert und hat einen Baustopp und den Rückbau(?) angeordnet, daher ist die erste Priorität, mit dem Amt die Möglichkeiten zu erörtern, denn wenn es ganz dumm läuft, hat man dem Nachbarn eine Menge Geld in den Hals geworfen und das Amt besteht weiterhin auf den Rückbau, da das Amt die Rückbauverfügung nicht zurücknehmen muss, selbst wenn dem Nachbarn die "Genehmigung" mit einer Menge Geld abgekauft würde.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Nachbar hat direkt zu Beginn des Baustopps seine "Wünsche" geäußert - selbstständig berechnet als Ausgleich für seine Wertminderung (10% seines Hauswerts).
Wir haben natürlich direkt mit den Mitarbeitern vom Bauamt gesprochen, denn es gab einen Ortstermin. Anwesend war auch unser Anwalt und ein Baugutachter. Zu diesem Zeitpunkt war uns aber noch gar nicht bewusst, was auf uns zukommt.
Dort hieß es nur: ok - zu hoch.
Die weiteren Schritte wurden uns dann nachher schriftlich mitgeteilt.
Bis jetzt lief jegliche Korrespondenz mit dem Bauamt über unseren Anwalt. Er hat uns davon abgeraten, selbst beim Bauamt vorstellig zu werden.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn die Baufirma abweichend von den Bauplänen und ohne eure Zustimmung die Garage 35 cm höher gebaut hat als erlaubt, dann könnt ihr euch ja zurücklehnen und euren Anwalt arbeiten lassen.

Bezüglich des Bauamtes ist ja die einzige Frage: würde das Bauamt die 35 cm akzeptieren, wenn die schriftliche Zustimmung des Nachbarn vorliegen würde?
Beharrt das Bauamt auf der Höhe von maximal 3 Metern, dann braucht man mit dem Nachbarn nicht mehr zu verhandeln, sondern spricht mit der Baufirma über die Erfüllung dieser Forderung!

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

@joebeuel

1 x Hilfspunkt von mir.
Warum der RA von TE, diese/deine Antwort nicht dem TE gegeben hat verstehe ich nicht. Es ist eine Vertragspflichtverletzung.
Bauleiter/Architekt haften, Haftpflicht-Versicherungen springen ein, regulieren den Schaden.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Architekt haften, Haftpflicht-Versicherungen springen ein, regulieren den Schaden.


...aber auch nur bei nachgewiesenen Planungsfehlern. Was sagen die Pläne aus, hat der Architekt Objektüberwachungsaufgaben wahr genommen ?

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von joebeuel):
Wenn die Baufirma abweichend von den Bauplänen und ohne eure Zustimmung die Garage 35 cm höher gebaut hat als erlaubt, dann könnt ihr euch ja zurücklehnen und euren Anwalt arbeiten lassen.

Bezüglich des Bauamtes ist ja die einzige Frage: würde das Bauamt die 35 cm akzeptieren, wenn die schriftliche Zustimmung des Nachbarn vorliegen würde?
Beharrt das Bauamt auf der Höhe von maximal 3 Metern, dann braucht man mit dem Nachbarn nicht mehr zu verhandeln, sondern spricht mit der Baufirma über die Erfüllung dieser Forderung!


Die Firma hat abweichend von den Plänen gearbeitet. Die Pläne sind laut Bauvorschrift erstellt und so genehmigt worden.
Zurücklehnen ist nicht so leicht wenn die Garagendecke, welche abgetragen werden müsste, zur kompletten Statik des Hauses beiträgt.
Die Überschreitung müsste als Baulast eingetragen werden. Das aber macht der Nachbar so nicht mit.
Gespräche mit der Baufirma sind gescheitert, auf Fristen wurde nicht reagiert, nun klagen wir.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Rosenfreund):
@joebeuel

1 x Hilfspunkt von mir.
Warum der RA von TE, diese/deine Antwort nicht dem TE gegeben hat verstehe ich nicht. Es ist eine Vertragspflichtverletzung.
Bauleiter/Architekt haften, Haftpflicht-Versicherungen springen ein, regulieren den Schaden.


Ich glaube mittlerweile, dass wir einfach den falschen Anwalt haben könnten.
Dass die Baufirma für den Schaden aufkommen muss - dafür ja deren Versicherung - ist klar. Aber der Schaden ist nicht eben so behoben.
Wenn die Baufirma den Nachbarn allerdings das Geld zahlen würde für die Baulast, dann wäre die Sache schnell erledigt.
Gibt es denn Regelungen bezüglich der Summe für so eine Baulast - Eintragung? Gesetliche Richtlinien?

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Die Baufirma reagierte nicht auf Schreiben und Fristen. Das Bauamt hat uns keine Frist Verlängerung gewährt um alles zu klären.
Der Nachbar drängt auf Behebung des "Schadens", verhindert diese aber..
Wir hatten einen Gutachter über die Bauphase als Überwacher - diesen könnten wir auch in Regress nehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Bauti2017):
Dass die Baufirma für den Schaden aufkommen muss - dafür ja deren Versicherung - ist klar. Aber der Schaden ist nicht eben so behoben


Das muss euer RA klären, dafür hat er die Ausbildung, kennt den Vertrag und die Hintergründe und wird erkennen ob dies so ist, wie du es meinst es wäre so. Der RA wird dann entsprechend klagen.

Wie der Schaden behoben wird, ist nicht deine Sache. Dies wird die Versicherung oder das Bauunternehmen evtl. ein Richter klären. Mit Nachbarn und Bauamt würde ich nun auch nicht mehr reden. Das Bauamt wird sich schon erklären/Stellungnahme oder eine Forderung an dich/RA formulieren.

Wie Joebreuel sagte, einfach zurücklehnen und abwarten. Keine neuen Aufträge erteilen, warum auch der alte Vertrag ist doch noch nicht richtig erfüllt. Die Garage stellt doch keine Gefahr dar. Diesen seltsamen Umweg über Baulast, lass dass die beiden RAs klären. (Deiner und der gegnerischer RA). Die Frage der Kosten und wie wird das nun abgewickelt, wird dann geklärt.

-- Editiert von Rosenfreund am 29.09.2017 10:19

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Wir haben nur Bedenken, dass wir zusätzlich ein Bußgeld ans Bauamt bezüglich Fristverstreichung zahlen müssen.
Es ist einfach zermürbend, dass die Zeit verstreicht und dieses Haus einfach nicht fertig wird.
Solange die Angelegenheit mit der Garage nicht geklärt ist, können wir nicht pflastern vorm Haus. Und diesen Nachbarn sieht man leider auch ständig.
Aber ok, der RA wird's schon wissen alles.
Trotzdem hat er nie etwas von Duldung gesagt.
Danke euch!!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Zitat (von Bauti2017):
Wir haben nur Bedenken, dass wir zusätzlich ein Bußgeld ans Bauamt bezüglich Fristverstreichung zahlen müssen.


Hier muss euer RA sagen was er mit dem Bauamt verhandelt hat. Der RA kann doch Fristverlängerung erbitten.
Wenn nicht möglich, muss auch das Bauamt begründen, warum so schnell ein Abriss oder Teilabriss erfolgen soll.

Das Bauunternehmen ist solvent ?

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Rosenfreund):
Zitat (von Bauti2017):
Wir haben nur Bedenken, dass wir zusätzlich ein Bußgeld ans Bauamt bezüglich Fristverstreichung zahlen müssen.


Hier muss euer RA sagen was er mit dem Bauamt verhandelt hat. Der RA kann doch Fristverlängerung erbitten.
Wenn nicht möglich, muss auch das Bauamt begründen, warum so schnell ein Abriss oder Teilabriss erfolgen soll.

Das Bauunternehmen ist solvent ?


Ja, das Bauunternehmen ist solvent.
Fristverlängerung wurde angefragt - und abgelehnt.
Die Dame beim Bauamt hat die Ablehnung damit begründet, dass die Nachbarn täglich Druck ausüben und sie die Sache vom Tisch haben will.
Sie ist nicht darauf eingegangen, dass ein Rückbau ernsthafte Konsequenzen für den gesamten Bau haben könnte.
Vorschlag bezüglich Rückbau: mit vierwöchiger Ankündigung muss der Nachbar die Firma auf's Grundstück lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Rosenfreund
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 132x hilfreich)

Da das Unternehmen nicht insolvent oder kurz davor ist, ist dieser Umstand doch schon einmal ganz gut.

Führe einmal eine Rücksprache mit deinem RA. Der muss dir doch die einzelnen Schritte erklären können.
Bußgeld gehört zur Schadenssumme. Dies bekommst du zurück, wenn es nicht dein Fehler war.
Auch hier muss RA seine Strategie erklären wie mit dem Bauamt verfahren werden soll, wie mit dem Nachbarn, wie mit dem Architekten, wie dem Bauunternehmen usw. usw.

Ich verstehe deine Fragen an das Forum nicht, dein RA kann sie dir am besten beantworten.

(Wenn vorne noch nicht gepflastert ist, ist es ärgerlich aber nicht schlimm, schlimmer ist, du sitzt auf sehr großen Kosten, bitte keinen Schnellschuß, den bereut man dann immer).

-- Editiert von Rosenfreund am 29.09.2017 11:55

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Bauti2017
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für deine Antwort.
Ich wollte mich einfach erkundigen, ob es noch weitere Möglichkeiten für uns gibt um den Vorgang mit der Garage zu beschleunigen unabhängig von der Vorgehensweise unseres RA.
Dieser ist natürlich kompetent und vertrauenswürdig - aber es ist dennoch interessant für uns, andere Meinungen zu hören und unseren RA auf Tipps und Anregungen von neutralen Personen einfach hinzuweisen um wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen.
Mir haben eure Anregungen schon einiges gebracht , deshalb ist meine Frage - für mich - auch verständlich.
Wir fühlen uns bedrängt und sind unwissend in diesem Themenbereich - deshalb kann so ein Forum doch auch hilfreich sein.
Stimmt, Pflastern ist die geringere Sorge momentan.
Aber man möchte einfach irgendwann anschließen und das neue Heim genießen.
Ich werde unserem RA nächste Woche um ein Gespräch bitten.
Werde das Thema Duldung ansprechen und ihn bitten, sich weiter mit dem Bauamt zu beschäftigen. Hier muss er die Dringlichkeit bezüglich Rückbau - Risiko verdeutlichen.

0x Hilfreiche Antwort

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