Hallo,
folgendes Problem:
Das Haus meiner Oma hat eine Doppelgarage, die auch bis vor 18Jahren noch zugänglich war.
Die Auffahrt ist rechts und links mit Heckenbepflanzung der Nachbarn (damalige Auflage der Stadt) bepflanzt.
Die Garage konnte seid dem nicht mehr als solche genutzt werde.
Nun muss das Haus verkauft werden und keiner der Nachbarn ist bereit seine Hecke zu schneiden, geschweige denn einsichtig.
Ein Käufer ist 2Tage vor Notartermin aus diesem Grunde schon abgesprungen.
Laut Unterlagen muss der Auffahrtsweg eine breite von 2m haben, hat aber tatsächlich nur 1,75m.
Wer ist nun zuständig? Bzw. was haben wir jetzt für Möglichkeiten? Ist das eine Wertminderung des Hauses/Grundstückes?
Über schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Kaspar
Garagenauffahrt nicht möglich
12. April 2005
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Frage vom 12. April 2005 | 13:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Garagenauffahrt nicht möglich
Verbaut?
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#1
Antwort vom 12. April 2005 | 17:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Gehört diese Auffahrt zum eigenen Grundstück oder ist das ein Wegerecht auf einem fremden Grundstück?
Auch eine Breite von 2m ist für eine Auffahrt sehr eng.
#2
Antwort vom 12. April 2005 | 19:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
die Auffahrt gehört der Stadt,
die Garage steht auf dem Grundstück meiner Oma und wurde auch von der Stadt genehmigt, somit sollte ja auch eine Zufahrt möglich sein?
Schönen Abend
Kaspar
Und jetzt?
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