Garagen, Zaun, CAR PORT, GARTENHAUS aus Holz, Metall Gerätehaus in Einklang mit Landesbauordnung NRW

7. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
AuswandererRo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Garagen, Zaun, CAR PORT, GARTENHAUS aus Holz, Metall Gerätehaus in Einklang mit Landesbauordnung NRW

Liebe helfen Wollende,
guten Tag.

Bitte schreibt mir hier nur, wenn Ihr Kenntnisse zum LandesbauOrdnung// Nachbarrecht zur o. a. Problematik zur Situation im Land NRW habt.
Es ist nämlich so kurios in Deutschland,
dass nämlich das im Land A ausdrücklich Erlaubte im Land B - total verboten ist.

Das Landesbauordnung NRW gestattet generell folgende Grenzbebauung innerhalb der Abstandsflächen am/im Grundstück:
Längste Mauer des Bauwerks auf der Grenze 9 m.
Bei einem 2. Bauwerk auf irgendeiner der am Grundstück befindlichen Grenzen peu a peu bis zu noch zusätzlichen 9 m.

Bei aufaddierten "Einzelstrecken" MAXIMAL 15 (!) m. Darüber hinaus ist "Feierabend"!

Status:
Südlicher Nachbar: "Monsterbauwerk" zwischen/an genau 3 Grundstücksgrenzen "eingepasst": 6 m + 20 m + 6 m,
wobei die letzten 6 m auf meiner südlichen und seiner nördlichen, als unserer gemeinsamen Grenze sind.

Meine vermeintliche Einschätzung: Illegales Bauwerk! Jedoch Altbestand seit ca. 1968.
Seit dem Jahr 2000 neuer Grundstückeigentümer.


Nördlicher Nachbar:
Garage im Gartenbereich: 10 m an meiner nördlichen und seiner südlichen Grenze, also unserer gemeinsamen, + 3 m an fremder Grundstücksgrenze.
Garage in Strassennähe: 7 m Mauerwerk auf nördlicher Grundstücksgrenze.
Also Teillängen aufaddiert: 17 m
Ebenfalls Altbestand.

Meine vermeintliche Einschätzung: Also ebenfalls illegales Zustand!

Um es nun direkt vorweg zu sagen:
Da ich mit beiden Nachbarn ein gutes Verhältnis habe, möchte ich eigentlich keine Änderung des Zustandes an meiner Grenze verlangen!
Die Problematik erkläre ich später.

Meine eigene "Bebauung" an // neben meiner Grundstücksgrenze:
Garage an Garage mit nördlichem Nachbarn: allerdings nur - 8 - m lang. Ebenfalls 3 m breit - zu südwestlicher Grenze.
Altbestand seit 1971

Südwestliche Grenze zu einem weiteren Nachbarn, der nach nun 3 Jahren plötzlich eine Nachbarbeschwerde eingereicht hat,
kurz vor meiner Auswanderung nach Rumänien!:

Wohlweislich späteres "Böses auf mich zukommend" erahnend, habe ich einen schönen, gepflegten Holzzaun in 60 cm Entfernung in Richtung des Inneren meines Grundstückes vor 4 Jahren gesetzt und NICHT genau auf der Grenze!
An diesen Holzzaun ist direkt ein Holz-Gartenhaus von 3, 5 m Breite und ein CAR PORT von 4 m Breite angebaut.
CAR PORT und Holz Gartenhaus berühren sich.

Aufgrund einer sog. NACHBARBESCHWERDE des südwestlichen Nachbarn ist das Ordnungsamt eingeschaltet worden.
Zunächst hatten die 2 Erstbesichtiger vom Ordnungsamt mir wohlwollend Entlastung zugesagt.
"Was wollen DIE denn auf einmal nach 3 Jahren - ist doch Altbestand".

Anscheinend will jetzt der Chef vom Ordnungsamt massiv gegen mich vorgehen.
Muss ich befürchten bereits Gekauftes und Verbautes abreißen zu müssen?

Wie seht Ihr die rechtliche Lage?

Darf man zwecks Satellitenbild bei GOOGLE anschauen hier die Straßen und Hausnummer niederschreiben?

MfG
AuswandererRo
- nämlich im Gartenhaus habe ich mein restliches weniges Eigentum gelagert.
Lagerung und zeitweilige Bewohnung werden rechtlich nämlich anders bewertet!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
CAR PORT und Holz Gartenhaus berühren sich.

Und das bedeutet im Detail?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Es kommt nicht nur auf die Länge an, sondern auch auf die Höhe.

Ansonsten solltest du abwarten, ob die Gemeinde dir etwas schreibt.

3x Hilfreiche Antwort

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