Garage gekündigt

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
platho
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage gekündigt

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Mein Arbeitgeber hat mir eine Garage zur verfügung gestellt , wofür der monatliche Mietzins vom Lohn abgezogen wurde. Nachdem er mich gekündigt hatte , klagte ich auf wiedereinstellung und hatte den prozess gewonnen.
Nun hat er mir , ohne Angabe von gründen , die garage gekündigt zum 31.1.06. Ich habe die Garage seit ca. 5 Jahren gemietet und habe einen Oldtimer da drin.
Nun meine Frage: Kann der mir die Garage "grundlos" einfach kündigen, obwohl ich in dem Betrieb weiter beschäftigt bin , und gibt es nicht eine gesetzliche Kündigungsfrist hierzu ?
Es besteht kein schriftlicher Vertrag über die Anmietung.

Bitte um Antwort , es eilt.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Das hört sich ja schon nach einem Racheakt an!!
Aber da wirst Du nichts machen können.:(


Das Mietverhältnis besteht natürlich auch ohne einen schriftlichen Vertrag. Das ergibt sich schon aus der Tatsache, dass monatlich Miete überwiesen wurde.

Wenn kein Vertrag vorliegt,so beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
(In Verträgen ist bei Garagen häufig auch eine kürzere Frist festgelegt worden, von daher hast Du ohne Vertrag bessere Bedingungen)

Vermieter können also einen nicht zum Wohnen bestimmten Raum, wie z.B. eine Garage, bis spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 580 a Abs. 1 BGB ). Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trojax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist richtig. Hast Du leider keine Chance.
Er muss die 3 Monate Kündigundsfrist gewähren, bekommt dich aber leichter raus als im Wohnraum, da Garagen wie gewerbliche Mietobjekte angesehen werden.
Also wenn die Kündigungsfrist verstrichen ist, und es handelt sich um eine abgeschlossene Einzelgarage wird er dich(wenn er wirklich so hart drauf ist) rausschleppen und würde vor Gericht Recht bekommen, da die Gesetze für Parkraum im BGB nur sehr locker festgeschrieben sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
platho
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten,
er hat mir die Garage allerdings mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt.

Muss er die 3 Monate einhalten oder kann ich zumindest darauf bestehen ?

Es ist nämlich nicht einfach hier was neues zu finden, da wären 3 Monate schon hilfreich.

-- Editiert von platho am 07.01.2006 16:31:17

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Die drei Monate (genauer: bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats) sind die gesetzliche Frist, wenn die Miete wie im Regelfall nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten berechnet wird (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB ).

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde und kein Grund zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung (wie zB schwerwiegende Vertragsverstöße der Gegenseite) besteht, muß diese Frist eingehalten werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ich denke, ich und Trojax hatten die Frage
ausreichend und hoffentlich verständlich
beantwortet;);)

-- Editiert von Odil am 08.01.2006 00:57:42

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ich denke, ich und Trojax hatten die Frage
ausreichend und hoffentlich verständlich
beantwortet;);)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
platho
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ,
danke Ihr habt mir sehr geholfen :) .
Ich werde jetzt meinem AG nen netten Brief schreiben und hoffe, das ich bis dahin was neues gefunden habe.

Herzlichen Dank nochmal

platho

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.502 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen