Garage geerbt - Bei Übertragung Erbschaftssteuer?

23. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
melleinoz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Garage geerbt - Bei Übertragung Erbschaftssteuer?

Hallo liebe Forumsmitglieder und Anwälte/innen,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, da ihr einen ähnlichen Fall hattet oder euch einfach auskennt ;-)

Ich bin 27 Jahre alt, Studentin und mein Vater ist vor 1,5 Jahren verstorben. Am Samstag erhielt ich einen Brief vom Grundbuchamt. Hier der Fall.


Fall:
In dem Brief stand, dass die Garage doch auf ihn läuft (ich war persönlich beim Amt, da hieß es noch er hätte keinen Grundbesitz).
Meine Oma durfte damals wohl als Sozialempfängerin keinen Grundbesitz haben und da mein Vater die Garage mitbenutzte, ließ sie diese auf ihn schreiben.
Sie gehörte de facto jedoch nie meinem Vater.
Die Miete zahlt meine Tante und die Garage dient derzeit als Abstellkammer für das Gerümpel meiner mittlerweile verstorbenen Oma.
Meine Familie erhebt selbst Anspruch auf die Garage, da sie ja für die Garage gezahlt hatten und nie mein Vater.
Sie wollten die Garage verkaufen und ursprünglich aus dem Erlös die Kosten für das Pflegeheim zahlen, in dem meine Oma untergebracht war.
Da ich keine Lust auf Stress habe, erhebe ich keinen Anspruch auf die Garage.
Ich kann das Erbe nicht ausschlagen, da ich im Erbschein als alleinige Erbin eingetragen bin (hatte beim Grundbuchamt nachgefragt, ein Ausschlagen sei nicht möglich).
Ich habe jedoch keine Lust, mich um den Verkauf der Garage zu kümmern, geschweige denn für diese zu zahlen.

Mein Plan ist eigentlich die Berichtigung im Grundbuchamt zu unterschreiben, so dass die Garage auf mich läuft und sie dann direkt bei einem Notar auf eine Tante oder einen Onkel (Geschwister meines Vaters) weiter zu überschreiben.

Ein Problem ist auch, dass ich keinerlei Unterlagen habe. Ich könnte höchstens die Teilungserklärung vom Grundbuchamt bekommen.
Fragen dazu:
Was ist das genau? Geht daraus der Wert hervor?

1. Frage:
Kann ich das Erbe wirklich nicht ausschlagen?

2. Frage:
Was passiert, wenn ich diesen zugesandten Grundbuchberechtigungsantrag gar nicht/ nie unterschreiben werde (dort ist von einer Frist von 3 Monaten die Rede)?

3. Frage:
Wenn ich es doch so mache, dass ich unterschreibe und sie direkt und unentgeltlich (!) auf meine Familie weiter übertrage.
a) Was müsste ich dabei beachten?
Gilt dies als Schenkung?
b) Werden dann dennoch Erbschaftssteuer oder sonstige Steuern anfallen, mit denen ich zu rechnen habe?
c) Wie hoch wären diese dann (Prozentsatz oder bei Annahme von einem Verkaufwert von 12.000€)?
d) Kann ich bei der Übertragung beim Notar festlegen, dass die zu tragenden Notarkosten von der Person getragen werden, auf die ich die Garage übertrage? Und kann ich auch fest halten, dass 1000€ oder mehr als Sicherheit vom Verkaufserlös für 2 Jahre einbehalten werden und an mich gehen, falls ich doch irgendwelche Steuern zahlen muss?
e) Da die Garage theoretisch meiner Oma gehörte und der Verkaufserlös an ihre Kinder gehen soll, wäre ich damit eigentlich berechtigt auch etwas abzubekommen, als Erbfolgerin meines Vaters?

Ich danke sehr für die Beantwortung meiner Fragen.
Mir ist viel daran gelegen, dass ich mich einfach nicht schlechter Stelle.
Ich möchte die Garage nicht behalten und mich nicht darum kümmern, da ich keinerlei Unterlagen habe und sie ja nie wirklich meinem Vater gehörte. Auch wenn ich rechtlich einen Anspruch darauf hätte, habe ich keine Lust auf einen Streit mit der Familie.
Ich möchte mich dennoch absichern, dass ich nicht auf irgendwelchen Kosten wie Erbschaftssteuer oder so sitzen bleibe.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.
M. Stein


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Angesichts eines Freibetrages von 400.000 Euro bei einer Vererbung an eigene Kinder besteht das Problem hier doch nicht wirklich. Und für die Tante oder den Onkel gibt es auch keine Steuerpflicht - da der Wert 20.000 Euro nicht überschreitet, fällt für Onkel/Tante auch keine Schenkungsteuer an (abgesehen davon, daß die Schenkungsteuer vom Beschenkten zu zahlen ist, nicht vom Schenker).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

quote:
Kann ich das Erbe wirklich nicht ausschlagen?

Nein, durch die Beantragung des Erbscheins, hast du die Erbschaft angenommen.
quote:
Was passiert, wenn ich diesen zugesandten Grundbuchberechtigungsantrag gar nicht/ nie unterschreiben werde (dort ist von einer Frist von 3 Monaten die Rede)?

Weshalb willst du den Antrag nicht unterschreiben? Die Grundbuchberichtigung ist gebührenfrei. Eigentümer bist du mit oder ohne Grundbucheintragung.
quote:
Wenn ich es doch so mache, dass ich unterschreibe und sie direkt und unentgeltlich (!) auf meine Familie weiter übertrage.

Für die Grundbuchberichtigung genügt ein einfacher Antrag, die Übertragung an die Familie bedarf der notariellen Beurkundung . Der Notar regelt alles.
quote:
Da die Garage theoretisch meiner Oma gehörte...

Das ist falsch, die Garage gehörte Deinem Vater.



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2x Hilfreiche Antwort

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