Hallo Leute,
ich hoffe ich bin in dem Subforum richtig..
Zu meinem Problem:
Ich habe mir mal vor Monaten einen Gameserver gemietet. Ca 2 Monate später haben meine Eltern Wind davon bekommen und mich gebeten, den Anbieter anzuschreiben und den Vertrag auflösen zu lassen. Schließlich wurde der Vertrag ohne ihre Zustimmung abgeschlossen und ich bin erst 17, also noch minderjährig.
Als Antwort auf meine Bitte den Vertrag "zu vergessen", kam, dass ich doch bitte den offenen Betrag bezahlen soll, sprich sie haben den Inhalt meiner Mail komplett ignoriert und nur mein Geld gewollt.
Gestern kam nun eine weitere Mail von denen, in der stand, dass wenn ich nicht den Betrag begleichen sollte, sie ihr Inkassobüro einschalten würden.
Wie ernst sind die nun zu nehmen? Bin ich auf der sicheren Seite?
Bin über jeden Rat bzw. Tip froh!
Gruß
Gameserverproblem
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
In der Tat ist es fraglich ob ein Vertrag zu stande gekommen ist, da Du mit 17 noch nicht voll geschaftsfähig bist. ("Taschengeldparagraph").
Bis zum erreichen des 18. Lebensjahres darfst Du zwar Verträge abschließen, aber halt nur solche, die mit Deinem normalen "Taschengeld" abzuschließen sind.
Ein Autokauf wäre demnach Null und Nichtig, aber der Kauf eines Spielzeugautos dagegen nicht ganz.
Ähnlich verhält es sich auch mit dem Gameserver, hier bist Du einen Dienstleistungsvertrag eingegangen, der nicht einfach nur mit dem Taschengeld einmalig sondern fortwährend bezahlt werden muss.
Es kann durchwegs vorkommen, dass die Forderung an einen Anwalt oder ein IB abgetreten wird, aber die Chancen dass diese das Geld beitreiben können, wenn ihr im Falle eines gerichtlichen MB widerspruch einlegt, sind relativ hoch.
Tip: Deine Eltern sollen mit einer Kopie Deines Ausweises ein Brief via Einschreiben dort hinsenden in dem hervorgeht, dass sie dem Vertragsabschluß nicht zu gestimmt haben.
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(kurze Korrektur)
Die Chancen, dass die das geld beitreiben können, bzw. damit auch Erfolg haben, sind recht klein, aber die Möglichkeit, dass das passiert ist recht hoch.
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quote:
Bis zum erreichen des 18. Lebensjahres darfst Du zwar Verträge abschließen, aber halt nur solche, die mit Deinem normalen "Taschengeld" abzuschließen sind.
Der Taschengeldparagraph scheitet hier aber definitiv aus.
Damit der Taschengeldparagraph greifen würde, müssten die Eltern das Geld dem Minderjährigen zu diesem Zweck überlassen haben und ausserdem SOFORT (nicht auf Rechnung) die Leistungs bezahlt werden.
Die Eltern (nicht du) sollten nochmal ausdrücklich den Anbieter darauf hinweisen, dass sie keinem Vertragsabschluss dieser Art zugestimmt haben.
Alles andere würde ich ignorieren, es sei denn, es kommt wirklich etwas Amtliches, wie zB ein gerichtlicher Mahnbescheid. Hier wäre dann angemessen (mit Widerspruch) zu reagieren.
-- Editiert am 06.01.2011 18:12
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