Hallo!!
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Der Gerichtsvollzieher besteht auf die sofortige Zahlung eines Betrages in Höhe von 1100 Euro, er droht mit Lohnpfändung. Meinen Lohn (600 Euro netto, also unter der Pfändungsgrenze) erhalte ich aber erst in gut 2 Wochen.
Ich möchte ja bezahlen, kann es aber erst, wenn ich meinen Lohn erhalte, und auch dann benötige ich eben zwei Monate zum Abzahlen.
Meine Frage: Kann / Darf / Muss er mir so lange Zeit lassen??
Ich weiß echt nicht, was ich machen soll. Ich krieg' halt auch nur einmal im Monat Lohn (kleiner Scherz).
Verhandeln mit dem GV ist zwecklos; für ihn bin ich ein Mensch dritter Klasse (das hat er mich bei einem Telefonat deutlich spüren lassen). Bereits jetzt vielen Dank für eine Antwort.
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GV will sofort Geld, Lohn kommt erst in 2 Wochen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Um die Pfändung zu vermeiden, sollten Sie dringend mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren, denn die 600€ würden nicht pfändbar sein. weil sie innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. Sollte der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erwirken und der Lohn auf eine Bank überwiesen werden, so ist das Konto für 2 Wochen gesperrt (§§ 829,835III ZPO
). Das Geld kann dann Zeit nicht an den Gläubiger überwiesen werden. In dieser Zeit müßten Sie einen Freistellungsantrag beim Vollstreckungsgericht stellen (§ 850k ZPO
)
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quote:
Kann / Darf / Muss er mir so lange Zeit lassen??
Ob und wann der Lohn gepfändet wird liegt nicht im Ermessen des GV. Die Pfändung wird vom Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragt. Der GV stellt nur den Beschluss zu.
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Hallo elwoody,
danke für die Antwort.
Das ist ja hochinteressant.
Der GV meinte zu mir am Telefon: "Ich sag' es Ihnen gleich, wenn ich das Geld nicht im Laufe dieser Woche auf das Konto bekomm', dann mach' ich eine Lohnpfändung!!!".
Bei dieser Formulierung bekam ich den Eindruck, dass das dann von ihm ausgeht.
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Er kann keine Lohnpfändung vornehmen, weil nichts zu holen ist. Erst ab 990 € netto lassen sich Beträge pfänden.
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quote:
"Ich sag' es Ihnen gleich, wenn ich das Geld nicht im Laufe dieser Woche auf das Konto bekomm', dann mach' ich eine Lohnpfändung!!!".
Viele GV nehmen es nicht so genau.
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Jetzt stell ich mir gerade die Frage, wieso der Steffen als erfahrener Forum-User über dieses alte Thema gestolpert ist :-D
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