GV will sofort Geld, Lohn kommt erst in 2 Wochen

9. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
miesmacher
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
GV will sofort Geld, Lohn kommt erst in 2 Wochen

Hallo!!
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Der Gerichtsvollzieher besteht auf die sofortige Zahlung eines Betrages in Höhe von 1100 Euro, er droht mit Lohnpfändung. Meinen Lohn (600 Euro netto, also unter der Pfändungsgrenze) erhalte ich aber erst in gut 2 Wochen.
Ich möchte ja bezahlen, kann es aber erst, wenn ich meinen Lohn erhalte, und auch dann benötige ich eben zwei Monate zum Abzahlen.
Meine Frage: Kann / Darf / Muss er mir so lange Zeit lassen??
Ich weiß echt nicht, was ich machen soll. Ich krieg' halt auch nur einmal im Monat Lohn (kleiner Scherz).
Verhandeln mit dem GV ist zwecklos; für ihn bin ich ein Mensch dritter Klasse (das hat er mich bei einem Telefonat deutlich spüren lassen). Bereits jetzt vielen Dank für eine Antwort.



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Um die Pfändung zu vermeiden, sollten Sie dringend mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbaren, denn die 600€ würden nicht pfändbar sein. weil sie innerhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. Sollte der Gläubiger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erwirken und der Lohn auf eine Bank überwiesen werden, so ist das Konto für 2 Wochen gesperrt (§§ 829,835III ZPO ). Das Geld kann dann Zeit nicht an den Gläubiger überwiesen werden. In dieser Zeit müßten Sie einen Freistellungsantrag beim Vollstreckungsgericht stellen (§ 850k ZPO )

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#2
 Von 
guest-12326.09.2010 20:57:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
Kann / Darf / Muss er mir so lange Zeit lassen??


Ob und wann der Lohn gepfändet wird liegt nicht im Ermessen des GV. Die Pfändung wird vom Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragt. Der GV stellt nur den Beschluss zu.

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#3
 Von 
miesmacher
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo elwoody,
danke für die Antwort.
Das ist ja hochinteressant.
Der GV meinte zu mir am Telefon: "Ich sag' es Ihnen gleich, wenn ich das Geld nicht im Laufe dieser Woche auf das Konto bekomm', dann mach' ich eine Lohnpfändung!!!".
Bei dieser Formulierung bekam ich den Eindruck, dass das dann von ihm ausgeht.

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#4
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Er kann keine Lohnpfändung vornehmen, weil nichts zu holen ist. Erst ab 990 € netto lassen sich Beträge pfänden.

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#5
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
"Ich sag' es Ihnen gleich, wenn ich das Geld nicht im Laufe dieser Woche auf das Konto bekomm', dann mach' ich eine Lohnpfändung!!!".


Viele GV nehmen es nicht so genau.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Jetzt stell ich mir gerade die Frage, wieso der Steffen als erfahrener Forum-User über dieses alte Thema gestolpert ist :-D

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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