GV forciert Haftbefehl

28. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
fliehen-92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)
GV forciert Haftbefehl

Hallo,

ich benötige dringend Hilfe.

Ich wurde zum 13.1.2015 zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen.
Zu dem Termin bin ich nicht erschienen, wegen Krankheit, ärztlich attestiert.

Ich habe den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen Krankheit nicht wahrgenommen.

Der GV ordnet die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis an, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt nachgekommen ist.

Aber ich bin entschuldigt !!

Der GV hat meine Krankmeldung im Original vorliegen.
Der GV akzeptiert die Krankmeldung nicht und sagt mir persönlich am Telefon, das ihm die Krankmeldung egal ist. Außerdem teilte mir der GV telefonisch mit, dass er einen Haftbefehl gegen mich schnellstens erwirken wird.

Ich habe nun 2 Wochen Zeit Widerspruch gegen die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis einzulegen.

Mit Eintragung in das Schuldnerverzeichnis wird der GV schnellstens den Haftbefehl unter Mithilfe des Gläubigers forcieren.

Und nein, ich kann die Schulden nicht bezahlen, zumindest nicht in der kurzen Zeitspanne wie der GV sich das vorstellt.

Wie vorgehen?


-- Editiert fliehen-92 am 28.01.2015 13:29

-- Editiert von Moderator am 28.01.2015 15:15

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Stand in dem ärztlichen Attest auch wirklich drin, dass Sie aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage sind, die Vermögensauskunft abzugeben? Nur ein solches Attest könnte als "Entschudligugn" dienen.

Der Ablauf im Hinblick auf die Abgabe einer Vermögensauskunft wird vom Gesetzgeber vorgegeben. Hier sollte § 802f ZPO mal gelesen werden. Da wird man dann schnell sehen, dass die Zahlungsfristen, die vom GV gesetzt werden müssen, nur 2 Wochen betragen.

Aufgrund des geschilderten Ablaufs gehe ich mal davon aus, dass Sie den GV nicht darum gebeten haben, ihnen einen neuen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zu benennen? Um die Vermögensauskunft werden Sie nämlich nicht drumherum kommen, wenn Sie die Forderung des Gläubigers nicht sofort voll begeleichen können.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie vorgehen? <hr size=1 noshade>

Endlich mal seinen Pflichten nachkommen und die EV abgeben.
Oder auswandern. Also außerhalb der EU.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fliehen-92
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 26x hilfreich)

quote:
Stand in dem ärztlichen Attest auch wirklich drin, dass Sie aufgrund der Erkrankung nicht in der Lage sind, die Vermögensauskunft abzugeben? Nur ein solches Attest könnte als "Entschudligugn" dienen.

Nein, ich habe nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Da ich sowieso nur einen Schreibtischjob habe, ist das der Unmöglichkeit den Termin wahrzunehmen gleichzusetzen.

Im Übrigen kennt der GV meine finanzielle Lage. Der GV hätte mir wahrscheinlich erstmal die Fahrtkosten im Voraus übermitteln müssen. Weiß ich nicht genau.


quote:
Aufgrund des geschilderten Ablaufs gehe ich mal davon aus, dass Sie den GV nicht darum gebeten haben, ihnen einen neuen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zu benennen?


Natürlich habe ich den GV um einen neuen Termin gebeten. Dieser wird aber nicht vom GV gewährt, weil das vermutlich gegen die Prinzipien eines arbeitsfaulen GV sind. Ich garantiere, dass ich um einen neuen Termin gebeten habe, Ich habe das sogar schriftlich zusammen mit der Krankheitsmeldung per Einschreiben an den GV gesendet.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nein, ich habe nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. <hr size=1 noshade>

Die reicht nicht.



quote:<hr size=1 noshade>Da ich sowieso nur einen Schreibtischjob habe, ist das der Unmöglichkeit den Termin wahrzunehmen gleichzusetzen. <hr size=1 noshade>

Nö, Deine verquere Interpretation ist aber so was von daneben ...

... das wurde Dir ja beides schon mehrfach gesagt, scheint aber in Deine bornierten Hirnwindungen partout keinen Eingang zu finden ...



quote:<hr size=1 noshade>Im Übrigen kennt der GV meine finanzielle Lage. <hr size=1 noshade>

Nö, sonst würde er ja keine Aufstellung haben wollen.



quote:<hr size=1 noshade>Der GV hätte mir wahrscheinlich erstmal die Fahrtkosten im Voraus übermitteln müssen. <hr size=1 noshade>

Woraus soll sich denn der Rechtsanspruch ergeben?
Notfalls halt mit dem Fahrrad oder zu Fuß.



Aber so wie Du drauf bist, wird man Dich eh demnächt im Rahmen der Amtshilfe zum GV transporieren. Das kostet dann übrigens so um die 250 EUR.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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