GG 146 §

8. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)
GG 146 §

Also in diesem Artikel
wird einem ja früher oder
später eine Verfassung versprochen. Das heist also
es gibt nur dieses Grundgesetz
und nur ein Gesetz hieße
ja, daß der Rechtszustand
von Deutschland nicht viel besser ist als ein verurteilter verbrecher, was wiederrum jeden einzelen zu einem nicht viel besser quasi verbrecher macht...

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"in dibusios defendi prof refendum salumidur"

-- Editiert von Addivli am 08.01.2007 17:33:00

-- Editiert von Addivli am 08.01.2007 17:34:29

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135 Antworten
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#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

was wiederrum jeden einzelen zu einem nicht viel besser quasi verbrecher macht

*lol* Ist es nicht komisch, daß die Vertreter dieser abstrusen Ideen immer ein Ausdrucks- und Argumentationsvermögen wie ein betrunkenes Kleinkind haben?
Und solche Leute meinen dann, es besser zu verstehen als hunderte von Verfassungsrechtlern...

Aber noch mal für die Denkfähigen:

wird einem ja früher oder
später eine Verfassung versprochen


Nein. Es wird der einzige (!) Weg aufgezeigt, die bestehende Verfassung einmal durch eine andere zu ersetzen.

es gibt nur dieses Grundgesetz

... welches unsere Verfassung ist.

und nur ein Gesetz hieße

Namen sind Schall und Rauch. Finnland hat auch eine Verfassung namens 'Grundgesetz'.
Das ist wie mit Dosen: entscheidend ist, was drin ist, und nicht, was drauf steht. Verständlich genug erklärt oder muß ich noch weiter runter gehen?

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#2
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

in Finnland heisst es vieleicht tatsächlich Grundgesetz
nur bei uns wird ja offeriert das es was besseres gibt als das jetzige GG.
Ach ja und unser GG ist keine Verfassung dasGG geniest nur Verfassungsrecht.
Das einzigste was hier ne Verfassung hat sind die Länder

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"in dibusios defendi prof refendum salumidur"

-- Editiert von Addivli am 08.01.2007 18:42:01

-- Editiert von Addivli am 08.01.2007 18:43:22

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Ach ja und unser GG ist keine Verfassung dasGG geniest nur Verfassungsrecht.


und was macht das für einen Unterschied ? Keinen!

Und was den Art 146 angeht: Wenn Sie mit einer anderen Person einen Vertrag schließen, der etwas regelt, und in diesem formulieren, daß er solange gültig ist, bis Sie einen neuen Vertrag schließen.... heißt das dann, daß Sie bisher gar keinen Vertrag haben ???

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#4
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

um es philosophisch auszudrücken:

wie malt man ein Bild
in dem man was etwas malt? oder in dem man etwas nicht malt?
Also nochmal: in Artikel 146 § wird wird eindeutig zwischen Grundgestz und Verfassung underschieden alleine das muss ja etwas aussagen

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"in dibusios defendi prof refendum salumidur"



-- Editiert von Addivli am 08.01.2007 19:18:47

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#5
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

v.l. ge.

-- Editiert von Addivli am 08.01.2007 19:34:29

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ob Grundgesetz oder Verfassung, ich denke, wir sind bisher doch einigermassen gut damit zurechtgekommen.
...andererseits:

Die Deutschen wurden schon bezüglich der Abstimmung über eine europäische Verfassung ausgeschlossen Ich glaube nicht, daß in naher Zukunft eine Verfassung von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird.


So, wie es heisst, Bundesrecht bricht Landesrecht, wird es eines Tages lauten:

Europarecht bricht Länderrecht.

Unsere Verfassung wird dann eh in den Bücherregalen verstauben.

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#7
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

möcht kein verbrecher sein... schnief
im diesem Sinn

Mit verbrecherichen Grüßen

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"in dibusios defendi prof refendum salumidur"

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Die Deutschen wurden schon bezüglich der Abstimmung über eine europäische Verfassung ausgeschlossen Ich glaube nicht, daß in naher Zukunft eine Verfassung von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wird.


Das ist nicht richtig. Denn die Vertreter, die die Entscheidungen treffen, werden ja vom Volk gewählt.
Sollte es tatsächlich mal eine NEUE Verfassung geben, dann kann diese ebenso beschlossen werden. das Volk wählt die Vertreter, und diese beschließen eine neue Verfassung. Das würde dem Wortlaut des Art 146 nicht entgegen stehen.

quote:
So, wie es heisst, Bundesrecht bricht Landesrecht, wird es eines Tages lauten:

Europarecht bricht Länderrecht.


Nicht eines Tages! Das ist (leider) jetzt schon so.
Aber trotzdem wird die eigene Verfassung nicht verstauben. Sie wird weiter angewendet, solange ihre inhalte eben nicht mit dem Europarecht kollidieren. Genauso läuft es ja jetzt auf Länderebene. Deren Verfassungen verstauben ja schließlich auch nicht.

quote:
in Artikel 146 § wird wird eindeutig zwischen Grundgestz und Verfassung underschieden alleine das muss ja etwas aussagen


Was soll das Aussagen? Es ist doch nur ein Name, sont nichts.

Der Artikel 146 könnte auch so lauten:

Diese Verfassung namens Grundgesetz, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert ihre Gültigkeit an dem Tage, an dem eine NEUE Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ich habe einige Worte geändert, aber der Inhalt ist nach wie vor der gleiche !!!

Ich fürchte, Ihre Vorstellungen bzgl der Nichtexistenz einer Verfassung ist falsch. Aber trösten Sie sich, es gibt etliche, die so denken wie Sie. Aber die höchsten Richter im BundesVERFASSUNGSgericht haben sich bereits völlig eindeutig dazu geäußert. Es gibt überhaupt keine Zweifel an der Existenz einer Verfassung.

Gruß Justice

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

übrigens:

@ Addivli

Das was Sie mit dem Verbrecher meinen habe ich offen gesagt, nicht verstanden.

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#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Artikel 146 [Geltungsdauer] 1Dieses Grundgesetz, das nachVollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden
ist.

Also ich lese das ein bischen anders:

Nicht die gewählten Volksvertreter sondern die Deutschen sollen über eine Verfassung abstimmen.
Es wird doch wohl hier eindeutig zwischen Grundgesetz und Verfassung unterschieden, oder nicht?



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#11
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

quote:
Nicht die gewählten Volksvertreter sondern die Deutschen sollen über eine Verfassung abstimmen.


Wie liest Du denn dann Art 20 Abs 2 Satz 1 ?

Wurde in den letzten 6 Jahrzehnten kontinuierlich gegen diesen Artikel verstoßen ?

Das BVerfG hat sich doch auch schon zur genüge mit der Frage der repräsentativen Demokratie geäußert.

Übrigens möchte ich nicht mißverstanden werden. Auch ich würde mir bei wichtigen Entscheidungen Volksabstimmungen wünschen. Aber nur, weil ich eine direkte Demokratie im Einzelfall (!) besser finde, kann ich doch nicht behaupten, daß das andere verfassungswidrig ist bzw wäre... ;)




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#12
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

Also in 146 §
steht dass das GG durch
ein Verfassung abgelöst werden kann (bei Einigkeit).

Dann bleibt ja die Frage wozu? Um Neu zu sein?
Dazu genügen ja Grundgestzänderungen.
Und wenn das jetzige Grundgesetz die Verfassung ist, wozu dann eine Verfassung die das GG ablöst?
Und das es in Deutschland keine eigentliche Verfassung gibt wird nun wirklich überall breitgetreten.

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"in dibusios defendi prof refendum salumidur"



-- Editiert von Addivli am 08.01.2007 20:57:29

-- Editiert von Addivli am 08.01.2007 21:00:16

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

eben! Wozu ?

Es ist nicht nötig, eine neue Verfassung zu erarbeiten und ebenso wenig ist es nötig, dieser verfassung einen neuen Namen zu geben. Deshalb bleibt das grundgesetz ja auch. Wenn man etwas verändern möchte, dann tut man dies ja schließlich durch Verfassungsänderungen.

Bereits vor der Wiedervereinigung war allgemein anerkannt, daß zwar das Grundgesetz nur provisorisch gelten soll, das aber im Wege einer Wiedervereinigung sich das Grundgesetz auf das ganze (vereinte) Volk erstrecken kann. Und genauso ist es ja dann auch gemacht worden.

Demzufolge ist es jetzt nicht mehr provisorisch, sondern entgültig, bis irgendwann mal etwas neues kommt (vielleicht nach dem dritten Weltkrieg)

Der 146 gibt nur eine theoretische Möglichkeit, eine neue Verfassung zu beschließen. Außerdem ist der tiefere Sinn, zu betonen, daß wenn es denn irgendwann aus irgendeinem grund mal eine neue verfassung geben sollte, diese eben NUR durch das Volk (repräsentativ oder direkt) beschlossen werden kann.

Insgesamt wird dem Art 146 eine viiiiel zu große Bedeutung beigemessen.

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#14
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

also das 146 steht also aus langer weile bzw. ach naja nach nem Krieg? wie vorsorglich
Und NUR durch das Volk dann aber bitteschön ne Verfassung


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"in dibusios defendi prof refendum salumidur"

-- Editiert von Addivli am 08.01.2007 21:21:45

-- Editiert von Addivli am 08.01.2007 21:27:42

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

aus Langeweile würde ich nicht sagen.

Wie schon gesagt: Der Sinn ist es klarzustellen, daß nur eine neue duch das Volk beschlossene Verfassung in der lage ist, diese jetzige Verfassung zu ersetzen.
Diese Tatsache ist es durchaus wert, daß man einen Satz an sie verschwendet.

Aber in unserem Alltag und in unserer normalen Welt um uns herum hat es eben keine aktuelle Bedeutung. Das meinte ich damit, als ich sagte, daß man dem Satz nicht zuviel bedeutung beimessen sollte. Er ist halt derzeit nicht aktuell und das ist auch gut so.

Warum wird sich eigentlich an diesem Satz derart hochgezogen. n der Verfassung gibt es wesentlich interessantere Stellen, über die man sich austauschen könnte. Art 146 jedenfalls finde ich dagegen relativ uninteressant.

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#16
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

Also ist das jetzige
GG eine sache die durch eine Verfassung abgelöst werden kann(bei einigkeit).Also gibt es im moment keine Verfassung sondern nur das GG. Und nur das Gesetz tut uns ja mit verbrechern einen.

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"in dibusios defendi prof refendum salumidur"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

wir drehen uns im Kreis.

Es wurde doch nun schon mehrfach dargelegt, daß wir eine Verfassung haben, die den namen Grundgesetz trägt, und das diese verfassung THEORETISCH durch eine neue ersetzt werden kann, wenn mal ein solcher bedarf entsteht.

Was zur Hölle hat das mit verbrechern zu tun ???? :???:

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

so wo verfassung nicht drauf steht, ist auch nich verfassung drin...


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"in dibusios defendi prof refendum salumidur"

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

aah ja... :bang:

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

es muss etwas bedeuten das GG heist und nicht Verfassung

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

es muss etwas bedeuten das GG heist und nicht Verfassung

Das hat etwas mit historischem Erbe zu tun. Die Verfassung ist nun mal zu 99% identisch mit demjenigen 'Grundgesetz',
das nach 1945 als Grundlage für die Ordnung im besetzten Deutschland beschlossen wurde.

Das große Gebäude in Berlin heißt auch nach wie vor Reichstag (obwohl wir kein 'Reich' mehr haben) und Ihren Computer bedienen Sie mit einer Maus, obwohl das kein Nagetier ist.

Aber es ist bekannt, daß gewisse Kreise gerne in Namen vieles hineingeheimnissen, um ihre abstrusen Ansichten zu stützen.

Mal anders gefragt: was ist denn Ihrer Meinung nach der Grund, wieso es nach wie vor GG heißt und nicht einfach in 'Verfassung' umbenannt wurde?

Was zur Hölle hat das mit verbrechern zu tun ?

Wahrscheinlich meint Addivli, daß ein 'Gesetz' immer nur für die Regelung von Straftaten zuständig ist. Krude Idee, aber neu für mich. :)
Ich frage mich, was er/sie von Natur*gesetzen* hält, unter denen wir schon immer leben... ;)

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#22
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Ich denke nicht, dass es der Grundgedanke der Mütter und Väter des Grundgesetzes war, dass dieses Gesetz bestehen bleiben soll und dass über eine Verfassung nur die Volksvertreter abstimmungsberechtigt sind.
Habe hier folgendes gefunden:
1946 - Gründung des Landes Rheinland-Pfalz
Am 30.8.1946 erließ der französische General Pierre M. König zwei Verordnungen; die eine betraf die Schaffung eines rheinland-pfälzischen Landes, die andere die Einführung von Wahlen. Die fünf Regierungsbezirke Koblenz, Trier, Montabaur, Mainz und Pfalz, mit Mainz als Hauptstadt (39 Kreise) wurden geschaffen (galt bis zu Neuverteilung in den Jahren 1968-72) und die Einsetzung einer Landesregierung unter dem CDU-Politiker Wilhelm Boden verfügt. Desweiteren wurde die Ausarbeitung einer Verfassung in die Wege geleitet, über die durch einen Volksentscheid abgestimmt werden sollte. Die französische Besatzungszone bestand aus: Baden (nur südlicher Teil), Rheinland-Pfalz, Saarland und Württemberg- Hohenzollerns.

Am 18.5.1947 wurde per Volksabstimmung die Verfassung angenommen. Die Rheinhessen sprachen sich mehrheitlich gegen die Annahme der Verfassung aus. Das positive Votum kam nur durch die größere Zahl von Ja-Stimmen in den nördlichen Landesteilen zustande.

Die Bundesrepublik Deutschland wird am 23.05.1949 gegründet, Rheinland-Pfalz wird Bundesland.

Die Rheinhessen konnten sich nach dem 2. Weltkrieg nur schwer mit dem neuen Staatsgebilde identifizieren. In einer Volksabstimmung 1956 waren 20,2% der Wahlberechtigten für eine Eingliederung des Regierungsbezirks Rheinhessen in das Land Hessen. Inzwischen hat sich dies grundlegend gewandelt; im Volksentscheid von 1975 bekannten sich die Rheinhessen mehrheitlich zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

Man beachte: Die Bevölkerung hat abgestimmt.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ja, etliche Bundesländer kennen in Ihren Verfassungen das Prinzip der Volksabstimmung.

Aber nur weil die Rheinland-Pfälzer über Ihre Verfassung abgestimmt haben, läßt sich daraus doch nicht schließen, daß es auch für die Verfassung der Bundesrepublik so gedacht war....

Die Hessen beispielsweise haben auch Volksabstimmungen. Da wird auch hin und wieder über etwas abgestimmt, vornehmlich dann, wenn an der hessischen Verfassung was geändert wird.
Aber da die Länder eigenständig ihr Verfassungsrecht pflegen, läßt sich das Prozedere der Länder eben nicht auf das Prinzip im Bund übertragen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich erinnere in dem Zusammenhang an eine weitere beliebte Blödsinnsgeschichte vom rechten Rand:
'Bayern hat dem GG damals nicht zugestimmt, also gilt es nicht in Bayern.' ;) (Die erste Hälfte stimmt.)

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

oje... mit solchen Sätzen läßt sich die Diskussion ja hervorragend verlängern.... ;)

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

hallo ihr,
@ Maraike ja der Mensch ist den Naturgesetzen unterworfen, nur handelt es sich um Gesetze die der Mensch entdeckt hat, und sich nicht selber gegeben hat.

wenn wir uns jetzt mal die Prä. des GG anschauen:"...hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

wird deutlich: Verfassunggewalt zwar vorhanden nur lassen sie diese Gewalt im GG enden...von daher wohl eher, "keck" ausgedrückt: 2.Wahl


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"in dibusios defendi prof refendum salumidur"

-- Editiert von Addivli am 09.01.2007 18:00:14

-- Editiert von Addivli am 09.01.2007 18:08:07

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Die Urfassung der

Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk
in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern,
um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben,
kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

Es wird also schon in der Einleitung von einer Übergangszeit gesprochen.

Hier nochmals die Urfassung des 146:

A r t i k e l 146

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Bonn am Rhein, am 23. Mai 1949.

Dr. Adenauer
Präsident des Parlamentarischen Rates



Schönfelder
1. Vizepräsident Dr. Schäfer
2. Vizepräsident


1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ja, es WAR einmal für den Übergang gedacht. Diese Übergangszeit ist aber 3. Oktober 1990 in einen dauerhaften Zustand übergegangen. Seit der Wiedervereiniging ist es eben keine Übergangslösung mehr, sondern die echte Verfassung unseres Landes.

Das Bundesverfassungsgericht hat dies völlig eindeutig und unmißverständlich bestätigt. Aus welchem Grund weigert ihr Euch, diese Festlegung anzuerkennen? Wirklich nur wegen dem Namen ??

Was macht das für einen Unterschied, ob das Ding jetzt Verfassung heißt oder nicht ? Entscheident ist doch der Inhalt und nicht der Name ??

irgendwie kann ich den tieferen Sinn der Debatte nicht nachvollziehen, insbesondere im Hinblick auf die eindeutige rechtsprechung.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Addivli
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 42x hilfreich)

ja wegen den namen man is ja so von Gesetzen umzinkelt also muss man sich wie ein verbrecher vorkommen und das mag ich nicht,ich mag es nicht wenn ich als verbrecher irgend jemanden näher kommen soll ha!
und den artikel 146 gibts ja immer noch !

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"in dibusios defendi prof refendum salumidur"

-- Editiert von Addivli am 09.01.2007 18:40:35

-- Editiert von Addivli am 09.01.2007 18:42:15

-- Editiert von Addivli am 09.01.2007 18:46:15

-- Editiert von Addivli am 09.01.2007 18:47:20

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich frage jetzt zum bestimmt dritten mal, was Sie eigentlich mit 'Verbrecher' meinen, wenn Sie vom Grundgesetz bzw den Gesetzen im Allgemeinen sprechen. Ich kapiere echt nicht, was Sie meinen.

Verbrecher haben eigentlich im wesentlichen nur mit einem Gesetz zu tun, nämlich dem STRAFgesetzbuch. Dieses gesetz ist nur eines unter vielen. Alle anderen Gesetze, und das sind Hunderte oder noch mehr, dienen lediglich einem geordneten zivilisierten Leben der Bürger.

Die allermeisten Gesetze regeln entweder das Verhältnis der Bürger untereinander (Zivilrecht) oder das Verhältnis der Bürger zum Staat (öffentliches Recht). Mit Strafsachen hat das gar nichts zu tun.

Die Verfassung schwebt oben drüber und legitimiert die Gesetze, da diese dem Geist der Verfassung entsprechen müssen.

Von daher ist das mit den Verbrechern, was Sie dauernd schreiben für mich überhaupt nicht klar.
Es wäre schön, wenn Sie entweder endlich mal schreiben, was Sie eigentlich meinen, oder eben das unverständliche Gefasel unterlassen.

Gruß Justice

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