GEZ will doppelt kassiernen (Vollstreckung)

8. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
urmel69
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ will doppelt kassiernen (Vollstreckung)

Hallo,
am Freitag hatten wir unangenehmen Besuch von einem städt. Vollstreckungsbeamten.
Der sagte meine Frau müßte für die letzten fünf Jahre GEZ gebühren nachzahlen.
Dabei sind alle Geräte auf mich gemeldet. Ihre wurden 1999 abgemeldet.
Ihren PKW hatte Sie auch schon vor sechs Jahren abgemeldet.
Er wollte 570 ¤ haben.
Wenn wir diese bis Montag nicht bezahlen könnten würde er entweder die Wohnung öffnen lassen oder bei meiner Frau eine Lohnpfändung machen.

Nach einem längeren Versuch die GEZ zu erreichen wurde uns dort gesagt Sie hätten keine Abmeldung.

Nun unsere Frage:

Kann ich die Vollstreckung Irgendwie verhindern oder Aufschieben, ohne denen gleich was zahlen zu müssen.

Gruß urmel

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MaxPayne
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

hatte das gleiche probl. und es wird sehr schwer.
auch bei mir war die aussage, sie hätten keine abmeldung.

es wäre von vorteil wenn du diese abmeldung in deinen unterlagen hast.

was ich nicht verstehe, du ihr müßt doch schon des öfteren briefe von der gez erhalten haben was zahlungaufforderungen angeht?

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wenn Deine Frau bei Dir Wohnt braucht´Ihr doch nicht 2 Mal GEZ zu bezahlen ?
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
urmel69
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir hatten von der GEZ seit drei Jahren keine Post mehr.
Die hatten ja auch 2 Jahre gebraucht um zu kappieren das meine Frau jetzt einen anderen Namen hat.
Es wurde mir heute auch von der GEZ gesagt das es ja gut wäre wenn wir eine Kopie unseres Abmeldungsschreiben hätte, solange Sie aber nicht hätten müßte meine Frau Rückwirkend von heute an bis Januar 2001 zahlen.
Der Vollstreckungsbeamte der Stadt war eben da und will das Geld binnen einer Woche.
Ich bekam nicht einmal von Ihm gesagt ob die Fordung von der GEZ oder dem Saarländischen Rundfunk eingefordert wird zwecks event. Vollstreckungsschutzklage.
Das heißt außer einem Schrieben von der Stadt, ausgehändigt von Ihm mit der Fordeungsaufstellung haben wir nicht in der Hand.
Kein Mahnbescheid etc, nichts!

Ich finde es nur komisch das die GEZ in Ihren AGB schreibt man muß zahlen bis alles Abgemeldet ist (nicht mehr Besitz zählt nicht), gleichzeitig schreiben Sie aber das Ehepartner nicht bezahlen müssen.
Für mich heist das Sie verstoßen mit Ihrer Forderung gegen Ihre eigenen AGB.
Oder sehe ich das Falsch

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist es nicht möglich das vor ca 2 jahren die Abmeldung im Beisein eines Zeugen geschrieben wurde und eingetütet wurde ?
Mit dem zeugen dann zusammen zur Post gegangen und in den Postkasten eingeworfen ?????
Das Einzige das euch vorgeworfen wird ist ja die angeblich nicht verschickte Abmeldung ?


"Es wurde mir heute auch von der GEZ gesagt das es ja gut wäre wenn wir eine Kopie unseres Abmeldungsschreiben hätte, solange Sie aber nicht hätten müßte meine Frau Rückwirkend von heute an bis Januar 2001 zahlen."

Eine Kopie dürfte doch kein problem sein ?

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#5
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

In diesem Fall verstehe ich das nicht. Denn Deine Frau ist doch gar icht gebührenpflichtig gewesen. Wenn Ihr zusammen wohnt muss einer zahlen. Wenn einer gezahlt hat muss der andere nicht zahlen. Wieso müsste er denn nun zahlen müssen, nur weil die Abmeldung verschwunden ist? Bei der Anmeldung ist es ja auch nicht etwa so, dass eine verschwundene Anmeldung verhindern würde, dass eine Zahlungspflicht entsteht.

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