Hallo,
am Mi., den 07.01. hat mein Lebensgefährte einen gelben Brief vom Amtsgerichtsvollzieher erhalten in dem er zu Zahlung von ca. 400,00 oder der Abgabe einer EV aufgefordert wird. Die Forderung kommt von der GEZ.
Der Hohn dabei ist, daß wir weder einen gerichtlichen Mahnbescheid noch einen Vollstreckungsbescheid gesehen haben.
Die GEZ hat meinen Partner seit geraumer Zeit Gebührenbescheide und normale Mahnungen zugeschickt - etwas anderes haben wir NIE bekommen, sonst hätten wir auch schon längst Widerspruch eingelegt.
Mein Lebensgefährte wohnt schon seit 10 Jahren hier mit in meiner Wohnung und er wurde auch ungefähr vor dieser Zeit bei der GEZ unter meiner Mitgliednummer mit angemeldet. Das haben wir der GEZ seit dem Beginn ihrer plötzlichen Forderungen (ich würde mal sagen mit Beginn der neuen Gebührenordnung) auch mehrfach mitgeteilt.
Er wurde quasi zwangsangemeldet obwohl wir, wie gesagt, schon seit 10 Jahren in einer Partnerschaft sind, in derselben Wohnung leben und ich die GEZ angemeldet bin bzw. er ja normalerweise auch.
Wie kann ich jetzt gegen diesen Titel vorgehen ? Der Gerichtsvollzieher meinte zu meinem Lebensgefährten, daß wir immer noch beim Amtsgericht Widerspruch gegen den Titel einlegen könnten, was mir allerding neu wäre, aber vielleicht bin ich ja auch fehlinformiert
Weiß jemand Rat was wir gegen diese Halsabschneider unternehmen können ?
Gruß ela1310
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GEZ & unrechtmäßige Zwangsvollstreckung...
9. Januar 2015
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Frage vom 9. Januar 2015 | 20:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
GEZ & unrechtmäßige Zwangsvollstreckung...
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 10. Januar 2015 | 00:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119668 Beiträge, 39759x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Der Hohn dabei ist, daß wir weder einen gerichtlichen Mahnbescheid noch einen Vollstreckungsbescheid gesehen haben. <hr size=1 noshade>
Die "Mahnbescheide der GEZ" nennen sich Gebührenbescheide. Die habt ihr ignoriert, die Folge ist die selbe wie beim Mahnbescheid: Pech gehabt, Vollstreckung erfolgt.
Den Vollstreckungsbescheid kann euch der Gerichtsvollzieher zeigen, den sollte man sich auch aushändigen lassen.
Diese enthalten überraschend oft Formfehler (falscher Gläubiger, fehlen von Siegel und Unterschrift, ...), welche sie ungültig werden lassen.
Ändert zwar nichts am Zahlungsanspruch selbst, spart aber Vollstreckungskosten.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
-- Editiert Harry van Sell am 10.01.2015 00:38
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#3
Antwort vom 10. Januar 2015 | 12:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Na ja, wir haben ja mindestens 2 oder 3 Bescheiden "widersprochen", da wir der GEZ schließlich mitgeteilt haben, daß dieses Forderungen zu unrecht bestehen, da ich ja GEZ zahle UND meinen Lebensgefährten mit angemeldet ist. Die haben das einfach ignoriert !
Hab mich aber eh auf einigen anderen Webseiten schlau gemacht und werde jetzt das Amtshilfeersuchen anfordern. Wenn es das selbe Schreiben ist, welches uns der Gerichtsvollzieher in Kopie mitgeschickt hat, hat es definitv die vorher angesprochenen Formfehler = kein Siegel, Stempel o.ä sowie keinerlei Unterschrift.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 10. Januar 2015 | 13:27
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
quote:
Na ja, wir haben ja mindestens 2 oder 3 Bescheiden "widersprochen"
Das könnt ihr nachweisen?
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