Hallo Leute,
folgende Situation:
Beantrage sei Winter (d.h. seit Oktober) 2011 BaföG, dies sollte mich doch meine Gez-gebühren erstatten.
Von Oktober 2011 - ca. Sommer 2012 wohnte ich in meiner ersten Wohung ( nennen wir es mal Adresse 1)
Von Sommer 2011 - jetzt bin ich innerhalb meiner Studentenstadt umgezogen (Adresse 2).
Als ich in Adresse 1 noch wohnte bekam ich einen Brief der GEZ, ich schickte denen meine BaföG Bescheinigung hin, und gab dämlicherweise an, dass ich ein Smartphone(neuartiges Rundfunkgerät) habe. Als ich umgezogen bin nach Adresse 2 bekam ich wieder einen GEZ - Brief, der sich aber auf den Zeitraum Okt - Dez 2011, also letztes Jahr, bezog: ich solle GEZ-Gebühren zahlen ca 50 Euro.
Was hab ich dann gemacht:
1. Angerufen, die Frau am Telefon von der GEZ meinte, dass irgendetwas nicht rückläufig wirken kann, ich hab nicht ganz verstanden was die meinte. Vielleich meinte sie, da der Brief so ewig lange gebraucht hat zu mir, da ich ja umgezogen bin, muss ich jetzt GEZ zahlen trotz BaföG.
2. Einen Brief geschrieben an die GEZ (Widerspruchsbrief: ich sehe es nicht ein GEZ zu zahlen)
Dann habe ich wieder einen Brief bekmmen:
Sehr geehrter Herr/Frau X
(...)
Sie teilen uns mit, dass Sie im Zeitraum Okt - Dezember 2011 in Adresse 1 gewohnt haben.
Bitte beachten Sie, dass Teilnehmerkonten personen- und nicht wohnungsbezogen geführt werden. Ein Wohnungswechsel hat auf die GEbührenpflicht keine Auswirkung. Es ändert sich dabei lediglich die Andschrift.
Die Forderung besteht somit zu Recht.
(...)
Der nächste Zahlungszeitraum beginnt am 01.10.2012; der Fälligkeitspunkt ist der 15.11.2012
Das Teilnehmerkonto weist einschließlich 12.2011 einen Rüclstand von 53,94 Euro auf. Bitte überweise (...)
Meine Fragen:
Wie soll ich weitervorgehen, nochmal im besagten Zeitraum 2011 Okt-Dez habe ich BaföG bekommen, warum wurde ich für das restliche Semester d.h. Jan- Sommer 2012 durch BaföG befreit, aber nciht Okt-Dez 2011?
Desweiteren wollen die, dass ich für dieses Wintersemester ebenfalls GEZ zahle, ich denke ich werde denen meinen BafäG Bescheid zu schicken? Und auf jeden Fall werde ich melden, dass mein Handy kaputt ist.
Was denkt ihr?
Danke für Eure Hilfe
mfg
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GEZ trotz BaföG
11. November 2012
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Frage vom 11. November 2012 | 17:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ trotz BaföG
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#1
Antwort vom 12. November 2012 | 02:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Es gibt keine rückwirkende Gebührenbefreiung. Wann Sie nun eigentlich den Befreiungsantrag gestellt haben, steht ja nirgends - vermutlich war es halt erst im Januar. Und daß Ihr Handy kaputt ist, ist der GEZ, die übrigens ab Januar "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißt, total schnuppe - man zahlt dann nicht mehr gerätebezogen, sondern haushaltsbezogen. Bafögempfänger werden allerdings weiterhin befreit. Siehe auch http://www.rundfunkbeitrag.de/
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