GEZ leugnet fristgerechten Widerspruch auf Festsetzungsbescheid. Erneuter Widerspruch?

31. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
lpark
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ leugnet fristgerechten Widerspruch auf Festsetzungsbescheid. Erneuter Widerspruch?

Hallo, vielleicht hat mir jemand einen Rat zu den Rundfunkgebühren.
Auf den ersten Festsetzungsbescheid habe ich fristgerecht mit einem Widerspruch und einem Einschreiben bei der Post geantwortet (Juni). Jetzt kam, während ich im Urlaub war, ein neuer Festsetzungsbescheid mit einer neuen Rechnung. Ich habe beim Rundfunk angerufen und mir wurde gesagt, dass sie nichts von meinem Widerspruch wissen.
Ich habe mich schon fast damit abgefunden zu zahlen, damit keine Versäumnisgebühren anfallen. Aber das finde ich jetzt schon eine Frechheit und weiß nicht ob ich auf den neuen Bescheid wieder mit Widerspruch reagieren soll (wenn ja wie?) oder ob ich zahlen soll. Das Problem ist, dass ich studiere, kein Bafög bekomme und die Gebühren für mich eine große finanzielle Belastung sind. Hat jemand einen Rat? LG

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Man könnte denen ja einfach mal beweisen, das das Schreiben zugegangen ist?




Und natürlich auch gegen den neuen bescheid Widerspruch einlegen.




Warum ist man eigentlich der Meinung keine Rundfunkgebühren zahlen zu müssen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Das Problem ist, dass ich studiere, kein Bafög bekomme und die Gebühren für mich eine große finanzielle Belastung sind. Hat jemand einen Rat? Anerkennen, daß kein Befreiungsgrund gegeben ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
lpark
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das Problem ist, dass ich studiere, kein Bafög bekomme und die Gebühren für mich eine große finanzielle Belastung sind. Hat jemand einen Rat? Anerkennen, daß kein Befreiungsgrund gegeben ist.


Ich will mich nicht befreien lassen! ich will diese Propaganda nicht unterstützen!

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#4
 Von 
lpark
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Man könnte denen ja einfach mal beweisen, das das Schreiben zugegangen ist?

Ja die Frage ist ob das was bringt oder ob weitere Mühe sinnlos ist?


Und natürlich auch gegen den neuen bescheid Widerspruch einlegen.




Warum ist man eigentlich der Meinung keine Rundfunkgebühren zahlen zu müssen?


Weil ich neben der Uni am Wochenende arbeite und auch noch Nachtschichten einlegen müsste um die 200 Euro Gebühren im Jahr aufzutreiben. Da wollte ich mich halt informieren ob man etwas dagegen machen kann.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von lpark):
Ich will mich nicht befreien lassen! ich will diese Propaganda nicht unterstützen! ....
Hat jemand einen Rat?


Na dann.....

Am besten ist es dann alles weitere zu ignorieren und niemandem die Türe zu öffnen, damit ersparen Sie sich zumindest unnötiges Briefporto.
In einschlägigen Foren wird übrigens die positive Wirkung von Aluhüten auf Forderungen des Beitragsservice beschrieben, schon mal probiert?

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von lpark):
Da wollte ich mich halt informieren ob man etwas dagegen machen kann.


Ja!
Sich befreien lassen!
Das wollen Sie aber nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von lpark):
Da wollte ich mich halt informieren ob man etwas dagegen machen kann.

A) auswandern
B) nächstes mal eine Partei wählen, welche den Beitrag abschafft



Ansonsten könnte ich nur raten, mit der Verschwendung von Zeit und Geld aufzuhören und zu zahlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
lpark
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von lpark):
Da wollte ich mich halt informieren ob man etwas dagegen machen kann.


Ja!
Sich befreien lassen!
Das wollen Sie aber nicht!


Ich habe kein Anspruch darauf mich befreien zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lpark
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von lpark):
Ich will mich nicht befreien lassen! ich will diese Propaganda nicht unterstützen! ....
Hat jemand einen Rat?


Na dann.....

Am besten ist es dann alles weitere zu ignorieren und niemandem die Türe zu öffnen, damit ersparen Sie sich zumindest unnötiges Briefporto.
In einschlägigen Foren wird übrigens die positive Wirkung von Aluhüten auf Forderungen des Beitragsservice beschrieben, schon mal probiert?


Nein werde ich machen, danke für diese sinnvolle Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von lpark):
Ich habe kein Anspruch darauf mich befreien zu lassen.
Dann bist du beitragspflichtig und musst zahlen. (Punkt)

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von lpark):
und auch noch Nachtschichten einlegen müsste um die 200 Euro Gebühren im Jahr aufzutreiben.


p.s.

Um den Rundfunkbeitrag zu erwirtschaften bedarf es einer Arbeitsleitung von 2 Stunden im Monat auf Basis des Mindestlohns.
Daher wird Ihnen diese Argumentation kaum weiterhelfen.

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von lpark):
Ich habe kein Anspruch darauf mich befreien zu lassen.
Na wenn dir das ja bekannt ist, dann bezahl halt eben. Es wird nur teurer für dich werden wenn du es nicht tust.

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich will mich nicht befreien lassen! ich will diese Propaganda nicht unterstützen! Ach nee - warum reiten Sie dann auf Ihrer finanziellen Situation herum, wenn Sie doch sowieso nie und unter keinen Umständen zahlen wollen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hardy DD
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 418x hilfreich)

Auf den ersten Festsetzungsbescheid habe ich fristgerecht mit einem Widerspruch (123recht.net Tipp: Rundfunkbeitrag (GEZ) Widerspruch ) und einem Einschreiben bei der Post geantwortet (Juni). Jetzt kam, während ich im Urlaub war, ein neuer Festsetzungsbescheid mit einer neuen Rechnung. Ich habe beim Rundfunk angerufen und mir wurde gesagt, dass sie nichts von meinem Widerspruch wissen.
Na gut, aber…Harry schrieb „Man könnte denen ja einfach mal beweisen, das das Schreiben zugegangen ist?"
Ipark;
1. wie können Sie nun beweisen, dass Sie einen Widerspruch bei der Post abgegeben haben?
2. https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben/haeufige-fragen.html
Schauen Sie mal dort rein: das schaffen Sie sicher.

Signatur:

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#15
 Von 
Badman2604
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 17x hilfreich)

Wozu ein Widerspruch? Eine Befreiung wegen geringem Einkommen und eine Einfallprüfung ist nicht vorgesehen. Das hat die Kommission - vermutlich wegen dem zu erwartenden Aufwand - komplett verschlafen.

Somit verbleibt es bei der Beitragspflicht.

Die Zahlungsunfähigkeit muss im Rahmen der Vollstreckung nachgewiesen werden. In diesen Fällen ist die Vorgabe meist auch die Abgabe der Vermögensauskunft.

Es klingt blöd, aber wenn es so knapp ist das mich der Rundfunkbeitrag um wirft, warum studiere ich dann?
Wenn ich z. B. kein Bafög bekommen und die Eltern zuviel verdienen aber keinen angemessen Unterhalt rausrücken, verklagen oder mit den Konsequenzen leben.

Wozu also die Widerspruchsgeschichte? Es geht doch nur um die Aufschiebung der Zahlung bis zu einem Sankt Nimmerleinstag, wenn sich das Studium evlt. mal amortisiert. Sorry, aber wer will und kann darauf warten? Die öffentliche Hand muss schon zusehen das sie alle gleich behandelt und zustehende Geld einsammelt oder die Zahlungsunfähigkeit dokumentiert.

In unserem reichen Land kann mir keiner erzählen das er - wenn er den wöllte - nicht den Rundfunkbeitrag bezahlen könnte.
Dann muss ich mir halt mal den Lebensstandart etwas einschränken und Dinge abschaffen die man nicht braucht.
Klingt blöd, für den blöden Rundfunkbeitrag. Aber dann muss ich halt auch die Vermögensauskunft plus den lebenslangen Bonitätsverlust in Kauf nehmen.
Kuchen aufessen, Rosienen behalten und Kuchen verkaufen geht halt nur im Lummerland. ;)

Der Widerspruch ob begründet oder nicht hat darüber hinaus keine aufschiebende Wirkung bei öffentlichen Abgaben und Kosten.

Darüber hinaus sollte man auch bedenken das man immer selbst in der Beweisnot ist. Also wichtige Dinge wenigstens als Einwurfeinschreiben versenden. Normale Post kommt komischerweise beim Beitragsservice nie an. Nach meiner Berufserfahrung sind das in 98% der Fälle Schutzbehauptungen der Schuldner und in wenigen Fällen ist einfach mal was nicht eingescannt oder an einem anderen Vorgang hängen geblieben.

Falls es ein Bermudadreieck beim Beitragsservice gibt und dort eine Anweisung gilt, unangenehme und belastende Briefe zu entsorgen, wäre das schon längst heraus gekommen.

Es ist also eher eine Frechheit Behauptungen aufzustellen die man dann nicht beweisen kann. Ich würde das auch unschlau nennen. Selbst ein Einwurfeinschreiben reicht als Zustellbeweis nicht aus.
Im Gegenzug kann der Beitragsservice mit normaler Post versenden und die Gerichte glauben in den meisten Fällen deren Zugang. Ist böse und gemein, ist aber so.

Dem TE kann ich daher nur empfehlen Zahlung zu leisten und die Beiträge in seine Ausgaben zu kalkulieren oder zu pokern. Evtl. macht die Vollstreckung ein Protokoll und schickt den Vorgang zurück ohne weitere Maßnahmen durchzuführen.
Dann kommt der Vorgang 1 Jahr später mit höheren Rückständen wieder.

Vorher wird die Forderung aber noch einmal an die Creditreform abgeben. Wo dort überall in Datenbanken Name und Daten abgelegt werden, das weiß Gott alleine.

In jedem Fall ist es ein gewagtes Spiel mit der Bonität. Falls einem diese wichtig ist.

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