GEZ keine Rechnung/Abmeldung erhalten

14. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
CHoIcE:R
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
GEZ keine Rechnung/Abmeldung erhalten

Schönen Guten Morgen,


ich habe folgendes Problem mit der GEZ:

Abgemeldet habe ich mich am 24.02.10 per einschreiben, welches auch angekommen ist. Ich habe wörtlich geschrieben: ... ich halte keine Geräte mehr.....

Für weitere Schreiben etc. gab ich die Adresse meiner Familie an, da ich eine längere Zeit nicht in DE sein sollte und Briefe von der GEZ schnellst möglich beantwortet werden sollten.

Nun, im September hab ich ein Schreiben von einem Gerichtsvollzieher im Briefkasten. Grund: GEZ! Ich hätte meine Rechnungen nicht bezahlt etc. Natürlich mit Mahnkosten und allem was man draufschlagen kann.


Ich habe nach meiner "Kündigung" nie wieder ein Schreiben von der GEZ erhalten. Meine Mutter hat den einzigen Schlüssel zum Briefkasten und verwahrt sogar die Werbung für mich auf. Zudem hat die GEZ es hier mit einem Studierten/studierenden Haushalt zu tun. Briefe werden beantwortet, Rechnungen (wenn berechtigt) bezahlt.

Ich sehe hier nirgends einen Fehler unserer seit´s.

Letzte Woche die erste Rechnung/Mahnung erhalten. Was kann ich jetzt machen??? Ich studiere immer noch und sehe es nicht ein, mal eben 300€ raus zu schmeißen ohne das ich einen Fehler gemacht habe.

Ich denke heute muss erst mal der Widerspruch raus. Was anderes fällt mir nicht ein...


Ich hoffe ich erhalte hier auch nur einen vernünftigen Tipp. Da wäre ich schon dankbar für.


Ciao
CHoIcE:R


PS: Ich hatte wirklich keine Geräte mehr am start. Der Fernseher hat den geist aufgegeben und einfach mal einen neuen ist mit Bafög nicht drin


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Den Einschreibebeleg haben Sie noch?


Die zuständige Landesrundfunkanstalt muss die Zustellung des Gebührenbescheids nachweisen.
Ich würde das nette Gespräch mit dem Gerichtsvollzieher suchen und ihm das erklären.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CHoIcE:R
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Mahlzeit,

mit dem Gerichtsvollzieher ist erst mal vorbei. Da brauchte die GEZ nur 2 Wochen
um den zurück zu ziehen.

Beim Schriftlichen Widerspruch erst mal ganz normal:

Hiermit widerspreche ich ihrem Schreiben vom... Grund:
Ich habe gekündigt
keinerlei Schreiben von der GEZ an diese Adresse erhalten

Jura studiere ich nicht, deshalb ist das alles ein wenig fremd.

Danke schon mal für die Antwort.


Ciao
Sebastian

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
mit dem Gerichtsvollzieher ist erst mal vorbei. Da brauchte die GEZ nur 2 Wochen
um den zurück zu ziehen.


Ich würde trotzdem mal beim Gerichtsvollzieher nachforschen, auf welcher rechtlichen Grundlage vollstreckt werden sollte?
Vielleicht lag ja kein bestandskräftiger Bescheid der Landesrundfunkanstalt vor. In diesem Fall lohnt sich ggf. eine Strafanzeige gegen den Initiator der Vollstreckung.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CHoIcE:R
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Nabend,

das klingt ja interessant. Ich versuche den Morgen anzurufen.

Ich hab einen ähnlichen Fall gerade gelesen. Der Anwalt gab den Rat
die GEZ mit einer Untätigkeitsklage zu "drohen".
Da werde ich noch ein wenig Lesen dürfen. Danke für den Tip


Ciao
Sebastian


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