GEZ im Recht ohne Arbeitstätigkeit aber in Ausbildung?... Befreiung nicht bearbeitet.

13. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb423560-16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ im Recht ohne Arbeitstätigkeit aber in Ausbildung?... Befreiung nicht bearbeitet.

Schönen guten Abend,

meine Freundin befindet sich aktuell noch in der Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und eine Festanstellung nach der Ausbildung ist noch unklar.

Heute bekam sie eine Forderung von ca. 100 Euro von der GEZ da die Kosten versäumt wurden. Sie wohnte zur dem Zeitpunkt und auch jetzt in einer WG und befindet sich eben noch in der Ausbildung. Eine Befreiung wurde beantragt aber ohne Bestätigung obwohl alle Unterlagen versandt wurden aber ohne jegliche Rückmeldung.

Ist nicht eigentlich der Hauptmieter bzw. der denjenige der Berufstätig ist, verpflichtet zu zahlen?

Die Sache ist, dass sie Finanziell sehr schlecht da steht. Sie bekommt keine Ausbildungsvergütung, sondern nur Bafög was noch nachgezahlt werden muss und aktuell von ihren Eltern lebt.

Sie kann es definitiv nicht zahlen... ich bekomme es ja auch mit.

Frage an Euch, wie kann man dagegen vorgehen bzw. tun?
Ich bin der Meinung sie sollte in den Wiederspruch gehen und ihre Lage etc äußern. Sie hat bereits eine E-Mail hingeschrieben und Stellung bezogen.

Was gibt es noch für Alternativen und Möglichkeiten?

Wir hoffen auf Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,



-- Editier von fb423560-16 am 13.09.2015 21:29

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ist nicht eigentlich der Hauptmieter bzw. der denjenige der Berufstätig ist, verpflichtet zu zahlen? Nö. Der BS kann sich aussuchen, bei wem er vollstreckt - man nennt das "gesamtschuldnerische Haftung".
Sie hat bereits eine E-Mail hingeschrieben und Stellung bezogen. Und was stand drin? Sie kann ihren Befreiungsantrag vermutlich nicht belegen - sowas schickt man per Einschreiben. Insofern sind die Chancen ausgesprochen schlecht.
Was gibt es noch für Alternativen und Möglichkeiten? Sie kann zahlen oder es kommt halt der Gerichtsvollzieher. Und ansonsten kann sie sich darum kümmern, daß sie zumindest für die Zukunft befreit wird.

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