GEZ heißt jetzt Beitragsservice - dürfen die weiterhin abbuchen?

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Sind Abbuchungen unter einem neuen Namen legal? Wie kann ich gegen die Rundfunkgebühren vorgehen?

Frage: Ich hatte der GEZ damals eine Einzugsermächtigung gegeben. Jetzt bucht stattdessen der "Beitragsservice" ab, und zwar einen anderen Betrag. Dürfen die das einfach?

123recht.de: Ihre "alte" Einzugsermächtigung gilt auch unproblematisch für den Beitragsservice. Die einseitige Änderung des Abbuchungsbetrages allerdings ist nicht möglich. Zumindest hätte Ihnen der neue Betrag, der abgebucht wird, vorher schriftlich per Bescheid mitgeteilt werden müssen.

Frage: Wie sollte ich vorgehen, wenn ich die neuen Beiträge überhaupt nicht zahlen will?

123recht.de: Sie können zunächst die Einzugsermächtigung jederzeit kündigen. Der Beitragsservice wird Ihnen dann einen neuen Bescheid über die Beiträge schicken, gegen den Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können. Aber vorsicht, Sie müssen die Beiträge trotzdem solange zahlen, bis abschließend über Ihren Widerspruch - im Zweifel von einem Gericht - entschieden worden ist. Sie müssen begründen, warum Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Viele halten die neuen Beiträge für verkappte Steuern und damit für rechtswidrig. Erste Verfahren laufen, aber eine richterliche Entscheidung gibt es noch nicht.


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