GEZ: Student, Selbstständig, Eltern

12. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
2rb2rjine
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)
GEZ: Student, Selbstständig, Eltern

Hallo,

ich bin Student und beziehe Bafög, daher vom Beitrag befreit. Ich betreibe auch ein Gewerbe an meinem gemeldeten Wohnort. Da habe ich irgendwann in 2012 die Gerät abgemeldet oder so, das Konto wurde jedenfalls im Gleichen Zuge geschlossen, als ich meine Bafög Bescheinigung an die GEZ gesandt hatte.

Jetzt kam ein Brief wegen des neuen Rundfunkbeitrags, da ja nun unabhängig von Geräten bezahlt werden muss.

Wenn ich der GEZ nun melde, dass ich seit Dezember 2013 bei meinen Eltern wohne und dort auch mein Gewerbe betreibe, führt dies dazu, dass ich privat dem Haushalt meiner Eltern zugerechnet werde (die bezahlen brav ihre Beiträge) und mein Gewerbe wiederum Beitragsfrei ist, weil es ja in meiner Privatwohnung ist?

Gruß

Sollte etwas an dem Sachverhalt unklar sein bitte Bescheid geben.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Wenn ich der GEZ nun melde, dass ich seit Dezember 2013 bei meinen Eltern wohne und dort auch mein Gewerbe betreibe, führt dies dazu, dass ich privat dem Haushalt meiner Eltern zugerechnet werde (die bezahlen brav ihre Beiträge) und mein Gewerbe wiederum Beitragsfrei ist, weil es ja in meiner Privatwohnung ist? Ja. Freilich haben wir dann immer noch die ersten 11 Monate des Jahres 2013, die Sie bezahlen müssen. Da hilft auch der Bafögbezug nicht, weil Sie nicht rückwirkend befreit werden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Um mich mal selbst zu korrigieren: Bis 11/13 haben Sie offenbar nicht bei den Eltern gewohnt. Da Sie den betreffenden Wohnsitz vermutlich nicht beim BS abgemeldet haben, dürfen Sie dafür weiter zahlen bis zu einer Abmeldung. Da müssen Sie ganz schnell aktiv werden...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
2rb2rjine
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo und schonmal danke!

quote:
Wenn ich der GEZ nun melde, dass ich seit Dezember 2013 bei meinen Eltern wohne und dort auch mein Gewerbe betreibe, führt dies dazu, dass ich privat dem Haushalt meiner Eltern zugerechnet werde (die bezahlen brav ihre Beiträge) und mein Gewerbe wiederum Beitragsfrei ist, weil es ja in meiner Privatwohnung ist?


quote:
Ja.


-> Sehr gut.

quote:
Ja. Freilich haben wir dann immer noch die ersten 11 Monate des Jahres 2013, die Sie bezahlen müssen. Da hilft auch der Bafögbezug nicht, weil Sie nicht rückwirkend befreit werden.


Privat bin ich wegen Bafög seit 10-2011 bis 09-2014 befreit. Gewerblich habe ich irgenwann in 2012 abgemeldet, weil keine Geräte mehr vorhanden waren.

Ab 01.01.2014 würde dann ja aber wieder eine Zahlungsverpflichtung bestehen, weil das Gewerbe ja ab dann Geräteunabhängig berechnet werden würde, korrekt?

Deswegen dachte ich mir ich teile denen mit 'bin wieder zu hause eingezogen bei meinen Eltern, wo ich auch mein Gewerbe betreibe'.

Nochmal zur Vergewisserung: Wenn ich bei meinen zahlenden Eltern im Haushalt wohne und dort auch das Gewerbe betreibe -> Keine Beitragspflicht, Ja?

quote:
Um mich mal selbst zu korrigieren: Bis 11/13 haben Sie offenbar nicht bei den Eltern gewohnt.


Korrekt.

quote:
Da Sie den betreffenden Wohnsitz vermutlich nicht beim BS abgemeldet haben, dürfen Sie dafür weiter zahlen bis zu einer Abmeldung. Da müssen Sie ganz schnell aktiv werden...


Für das Gewerbe doch nicht, weil abgemeldet, und privat doch ebenso nicht, weil wirksam vom BS Befreit, oder?

Das einzige, was mich jetzt veranlasst hat, aktiv zu werden, ist, dass ich vergessen habe, dass das Gewerbe ab 1.1.14 geräteunabhängig bezahlen muss.

Sehe ich das richtig: Privat und Gewerbe ab 12/2013 bei Eltern im Haus -> keine Beiträge?

(Auch wenn ichs erst jetzt nach Erinnerung melde?)

Danke nochmal!



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Na, für die ersten 11 Monate 2013 stoßen wir da auf die Frage, ob die Befreiung wegen des Bafög-Bezuges und die Befreiung wegen "Betriebsstätte in Wohnung" parallel möglich sind. Im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag steht nämlich:
Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten,
1.
2.
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Tja, ist nun die Befreiung gleichzusetzen mit der "Entrichtung eines Rundfunkbeitrages"? Ich weiß es nicht, und wer weiß, ob es der Beitragsservice weiß - ich würde vorschlagen, daß Sie dessen Rechtsabteilung schriftlich befragen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 27.07.2014 15:09

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
2rb2rjine
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo, die Frage die du versuchst zu lösen ist interessant (doppelte Befreiung quasi), aber nein, ich denke für jan-Nov 2013 ist die Lage unproblematisch, denn wie geschrieben hatte das Gewerbe auf dem zugehörigen GEZ Konto keine Geräte angemeldet (nicht vorhanden), und ich privat war in meiner eigenen Wohnung wirksam befreit. Somit kein Problem, oder?

Ab 01.01.2014 würde ich dann bei meinen Eltern gewohnt haben, und hier ist dann halt auch die Frage, ob die doppelte Befreiung (1: Befreit weil im Haushalt der Eltern, 2: Gewerbe befreit, weil in Privatwohnung) wirkt.

Weisst du da genaueres?

Schönen Sonntag!



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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Somit kein Problem, oder? Doch, durchaus: Irgendwie haben Sie nicht mitbekommen, daß die Reform bereits zum 01.01.2013 in Kraft trat - seitdem ist es schnuppe, ob man Geräte hat.
und hier ist dann halt auch die Frage, ob die doppelte Befreiung (1: Befreit weil im Haushalt der Eltern, 2: Gewerbe befreit, weil in Privatwohnung) wirkt. Da habe ich wenig Sorgen - es ist ja unstrittig, daß für den elterlichen Haushalt ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Und in dem Haushalt befindet sich die Betriebsstätte - die fällt dann dann folglich unter die Regelung, die ich zitiert habe.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 27.07.2014 17:00

-- Editiert muemmel am 27.07.2014 17:02

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
2rb2rjine
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)

Ah, mein Fehler, hatte irgendwie 2014 im Kopf.

Okay, danke für den Hinweis.

Was wird der BS denn wohl davon halten, wenn ich sage: Ach, ich wohne doch schon seit 01.01.2013 wieder bei meinen Eltern, samt Gewerbe?



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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Was wird der BS denn wohl davon halten, wenn ich sage: Ach, ich wohne doch schon seit 01.01.2013 wieder bei meinen Eltern, samt Gewerbe? Der wird Sie im worst case wegen Betruges anzeigen. Über das Landeseinwohneramt ist ja leicht nachzuweisen, daß es nicht so war.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
2rb2rjine
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)

Nun,
ich bin seit meiner Geburt bei meinen Eltern gemeldet, und Schriftverkehr von / zu der GEZ bzw. BS. gab es stets nur vom Wohnort meiner Eltern - die Frage ist somit nicht, ob die Geschichte glaubwürdig ist, sondern vielmehr, ob die JETZT NACH 1,5 Jahren noch akzeptieren, dass ich dort wohne?

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Teilen Sie dem Beitragsservice einfach mit, das sie die ganze Zeit dauerhaft bei Ihren Eltern gewohnt haben. Gemeldet waren Sie ja dort. Die Teilnehmernummer ihrer Eltern nicht vergessen und Reaktion abwarten.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
2rb2rjine
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 37x hilfreich)

Hallo,
genau so hab ich es auch vor - wollte mich nur noch mal vergewissern, dass ich mir damit nicht ins eigene Bein schiesse :)

Danke euch!

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