GEZ- Stadt will Vollstreckung durchsetzen obwohl ich nie einen Beitragsbescheid erhalten habe

18. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
brownblue
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ- Stadt will Vollstreckung durchsetzen obwohl ich nie einen Beitragsbescheid erhalten habe

Guten Tag,

die Stadt möchte die Vollstreckung bei mir durchführen obwohl ich nie einen Beitragsbescheid von der GEZ erhalten habe um Einspruch einzulegen.
Ich habe eine Vollstreckungsankündigung erhalten und der Stadt geschrieben dass ich diese nicht anerkenne worauf die Stadt erwiderte dass "Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der zu vollstreckenden Forderungen im Vollstreckungsverfahren unbeachtlich sind"- "Solche Einwendungen sind außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen - Es ist ausreichend in den Vollstreckungsgesuchen die zu vollstreckenden Gebühren-und Beitragsbescheide anzugeben-So bedarf es keines zustätzlichen Verwaltungsaktes etc..."
"Ein förmlicher Widerspruch gegen unsere Vollstreckungsankündigung vom .... ist nicht möglich, da es sich bei einer Vollstreckungsankündigung lediglich um eine schriftliche zweite Mahnung ohne eigenen Regelungsinhalt handelt."


Die GEZ habe ich sofort darauf angeschrieben und warte seit knapp drei Wochen nun auf eine Rückmeldung... Es erfolgte bisher keine Reaktion.. Natürlich habe ich es mit Nachweis verschickt!!!

Wie reagiere ich nun? Ich will keine Pfändung oder dass mir die Tür eingetreten wird!!!

Kann jetzt jeder einfach solche Schreiben losschicken um zu sehen wer "anstandslos" zahlt ?

Was mache ich denn jetzt am besten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von brownblue):
Natürlich habe ich es mit Nachweis verschickt!!!

Wo wurde es den zugestellt?
Schließlich gibt es die GEZ seit 2013 nicht mehr ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von brownblue):
Kann jetzt jeder einfach solche Schreiben losschicken um zu sehen wer "anstandslos" zahlt ?


Nein, sicher nicht jeder. Aber der BS schon, da Zahlungspflicht besteht.

Zitat (von brownblue):
obwohl ich nie einen Beitragsbescheid von der GEZ erhalten habe um Einspruch einzulegen.


Wenn man GEZ (die es s. HVS schon seit längerem nicht mehr gibt) durch BS ersetzt, ist die Aussage absolut unglaubwürdig.

Zitat (von brownblue):
um Einspruch einzulegen
Der Grund wäre interessant.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Der Grund wäre interessant.

Na wir kennen doch die Gründe. Die BRD GmbH darf gegen die Reichsbürger nicht vollstrecken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

mepeisen,
Du kennst brownblue persönlich? Und der ist Reichsbürger?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Du kennst brownblue persönlich? Und der ist Reichsbürger?
Klischees müssen bedient werden...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nein, ich kenne ihn nicht persönlich. Aber ich meine zwischen den zeilen einiges zu lesen. Die zeilen, die ich meine:

Zitat:
Ich will keine Pfändung oder dass mir die Tür eingetreten wird!!![...]
Kann jetzt jeder einfach solche Schreiben losschicken um zu sehen wer "anstandslos" zahlt ?


Vielleicht tue ich ihm/ihr Unrecht, mag sein. Ich vermute jedenfalls, dass wir hier nie eine Antwort bekommen werden darauf, wie es ausging o.ä.

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