GEZ Satzung bindend?

14. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)
GEZ Satzung bindend?

Die GEZ vermerkt auf ihren Gebührenbescheiden, dass nach § 7 der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren Zahlungen auf die älteste Schuld verrechnet werden.

Was ist aber, wenn ein Rundfunkteilnehmer aber seine Zahlung mit einem bestimmten Verwendungszweck versieht, der eben nicht identisch mit der ältesten Schuld ist? Muss die GEZ die Zahlung dann so wie vom Zahler angegeben, verbuchen? Oder kann die GEZ sich auf ihre Satzung berufen und die Beträge dementsprechend verbuchen?

(Diesen Beitrag habe ich auch bei den generellen Themen eingestellt)

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!!

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