GEZ Nachzahlungsforderung

25. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb394529-62
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Nachzahlungsforderung

Hi,


Ich habe ein Problem mit einer Nachzahlungsforderung.

Ich versuche im Folgenden alles möglichst knapp und verständlich darzustellen, falls es noch Fragen geben sollte, nur zu:


Ich habe am 24.7. Post von der GEZ bekommen (mittlerweile ja "Beitragsservice") mit dem Titel "Bestätigung der Anmeldung".

In den letzten Monaten sind auch schon ein paar Briefe angekommen, auf die keine Reaktion meinerseits erfolgte.

In diesem Schreiben wird mir nun mitgeteilt, dass aufgrund dieser fehlenden Informationen nun eine Anmeldung auf meinen Namen für meinen momentanen Wohnsitz vollzogen wurde.

Die Forderung: Nachzahlung von 359,90 Euro vom 1.1.2013 bis einschliesslich 08.2014

So, nun mal meine aktuelle (Wohn-) Situation:

Ich wohne schon länger wieder vorübergehend bei meinen Eltern, nachdem ich aus einer eigenen Wohnung wieder ausgezogen bin, wohne also schon seit vor diesem Datum (1.1.2013) wieder in diesem Haushalt, für den meine Eltern GEZ-Gebühren entrichten.

Bei meinem Auszug/Wiedereinzug, der ja nun schon ein wenig zurückliegt, habe ich mich bei der Stadt entsprechend umgemeldet, aber soweit ich mich erinnern kann der GEZ nichts Entsprechendes an Änderung mitgeteilt.

Nachdem ich mich dann genauer informiert hatte wusste ich dann, dass eben seit diesem 1.1.2013 die Neuregelung der Haushaltsabgabe in Kraft getreten ist, die besagt dass nun nur pro Haushalt die Rundfunkgebühren entrichtet werden müssen, unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte o.Ä.

War dann ziemlich geschockt als ich dieses Schreiben dann gestern im Briefkasten hatte, da es mir eh schon lang gesundheitlich nicht gut geht, vor kurzem für 2 Monate ALG bezogen habe, da ich seit dem 1.4. arbeitslos geworden bin (20-Stunden-Stelle), und nun schon seit vielen Wochen krankgeschrieben bin und Krankengeld beziehe, mit dem ich grad so über die Runden komme, diese Nachzahlungsforderung wäre sehr problematisch für mich.


Nun wende ich mich an dieses Forum hier, da ich hier schon einiges an kompetenten Antworten gesehen habe, aber momentan absolut keinen Durchblick habe in diesem ganzen Bürokratiedschungel und eine möglichst auf meine genaue Situation bezogene Antwort bräuchte...

Im Grunde war/bin ich ja nicht zur Zahlung dieses Beitrags verpflichtet für diesen Zeitraum, da seit diesem 1.1.2013 die Pflicht ja schon erfüllt wurde (und auch wird) für diesen Haushalt, durch meine Eltern eben.


Kann es wirklich sein nur aufgrund der Tatsache, dass ich diese Änderung eben nicht der GEZ mitgeteilt habe, dass ich wieder daheim eingezogen bin nun knapp 400 Euro nachzahlen muss? :(

(Noch ein gekürztes Zitat aus dem Brief: "Eine Abmeldung ist dann möglich, wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits ein Rundfunkbeitrag gezahlt wird oder eine Wohnung aufgeben. Die Abmeldung wird frühestens mit Ablauf des Monats wirksam, in dem die Änderungsmitteilung eingegangen ist.")

Ich entschuldige mich schonmal im Voraus dafür wenn meine Schilderung hier ein wenig durcheinander sollte, es fällt mir momentan ziemlich schwer da den Überblick zu behalten und mich zu konzentrieren.

Das wäre wirklich ein schwerer Schlag für mich wenn auch das nun noch auf mich zukäme...

Wie könnte ich nun reagieren?

Würde mich sehr über Antwort freuen, danke schonmal.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Bei meinem Auszug/Wiedereinzug, der ja nun schon ein wenig zurückliegt, habe ich mich bei der Stadt entsprechend umgemeldet, aber soweit ich mich erinnern kann der GEZ nichts Entsprechendes an Änderung mitgeteilt. Na, da haben wir das Problem doch schon - die Zahlungspflicht für den alten Wohnsitz läuft weiter, bis Sie ihn beim Beitragsservice abmelden.
Kann es wirklich sein nur aufgrund der Tatsache, dass ich diese Änderung eben nicht der GEZ mitgeteilt habe, dass ich wieder daheim eingezogen bin nun knapp 400 Euro nachzahlen muss? Ja.
Wie könnte ich nun reagieren? Ganz schnell den alten Wohnsitz abmelden. Dann müßte Ihnen zumindest der Beitrag für August erlassen werden. Und den Brief
unbedingt als Einwurfeinschreiben schicken!
diese Nachzahlungsforderung wäre sehr problematisch für mich. Das ändert aber nichts an ihrer Berechtigung - es gibt kein Gesetz, welches verbietet, zahlungsunfähigen Menschen Rechnungen zu schicken. Über eine Ratenzahlung kann man aber sicher verhandeln...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 25.07.2014 13:40

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sabbatti
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!

Das Schreiben vom Beitragsservice "Bestätigung der Anmeldung" ist nichts Anderes als ein "Versuch" oder "Angebot" den Rundfunkbeitrag einzutreiben. Rechtlich verbindlich ist da garnix.

Wichtig: Das gilt nur, wenn keine "Rechtsbehelfsbelehrung" mit beigefügt ist.

Im Übrigen kann man auch hier https://www.rundfunkbeitrag.de/klaerung/ ein Klärungsformular ausfüllen (Wenn man möchte)

Fazit: Das Schriben ist für die Tonne.

Brenzlig wird es, wenn ein Gebührenbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt. Hier muss man reagieren und auf jeden Fall bezahlen und innerhalb eines Monats (je nach Bundesland; einige Bundesländer haben das verwaltungsrechtliche Widerspruchsverfahren abgeschafft) entweder Widerspruch einlegen oder Klage erheben. Was man tun muss, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.

Empfehlung in Deinem Fall: Geh auf die Seite des Beitragsservice und fülle das Klärungsformular korrekt aus. Für eine Klage haste keine Nerven und Kohle für die Rundfunkbeiträge ja auch nicht. Im Übrigen kannste ja auch bei ALG2 Empfang oder ergänzender Beihilfe auch eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen. hier hilft tante Google.

Sabbatti

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Weshalb so kompliziert?

Teile dem Beitragsservice endlich die Teilnehmernummer deiner Eltern mit und damit der Beitrag bereits bezahlt ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DD1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen

Habe mich vor einem Jahr von meiner Frau getrennt. Sie ist seit letztem Jahr Hartz4 Empfängerin. Wohne seit September 2013 wieder bei meiner Mutter die die GEZ Gebühren bezahlt. Nun möchte die GEZ von mir eine Nachzahlung in Höhe von 359 Euro haben. Meine Exfrau ist als Hartz4 Empfängerin von den GEZ Gebühren befreit. Muss noch dazu sagen die Nachzahlung beläuft sich auf meine Ehewohnung . Habe mich nach Auszug sofort abgemeldet. Was soll ich tun das ist der 5te Brief schon den sie mir schreiben.

Danke fürs lesen.

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

quote:
Meine Exfrau ist als Hartz4 Empfängerin von den GEZ Gebühren befreit.


Das ist solange irrelevant, wie ein möglicher Zahler in der Wohnung lebt.
Sprich nur weil Ihre Exfrau befreit war, waren Sie das noch lange nicht.
Wurden denn für die Ehewohnung die Beiträge entrichtet, oder waren Sie in der Annahme, dass durch die Befreiung der Ex kein Beitrag fällig war?

p.s.

Es ist immer kontraproduktiv sich an bereits bestehende Threads "anzuhängen", eleganter ist es für die eigene Problematik einen eigenen Treat zu eröffnen.

-- Editiert spatenklopper am 29.08.2014 12:05

4x Hilfreiche Antwort

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