GEZ Nachzahlung, Haftung Ex-Partner?

24. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Blackmemo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Nachzahlung, Haftung Ex-Partner?

Ein nettes Hallo in die Runde,

Letztes Jahr habe ich mit meinem Ex Freund in einer gemeinsamen Wohnung gewohnt und haben beide keinen Rundfunkbeitrag gezahlt. Nun bin ich schlauer und möchte dies gern in Angriff nehmen, da ich für die aktuelle Wohnung schon zahle und dieses vorherige Beitragskonto schließen möchte. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt den kürzeren gezogen habe und den vollen Beitrag zahlen muss, oder ob wir beide gemeinsam für die Zeit aufkommen müssen. Wir haben keinen Kontakt mehr und können die Angelegenheit dadurch nicht gemeinsam in Angriff nehmen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Da es die GEZ seit einigen Jahren nicht mehr gibt, sollte man prüfen ob man da nicht Betrügern aufgessen ist.



Gegenüber dem Beitragsservice haftet man gesamtschuldnerisch, das bedeutet der BS sucht sich aus wen man zur Zahlung heranzieht. Wie man das Geld dann vom Mitbewohner zurück erhält, bleibt dann dem Bürger überlassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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