Hallo liebe Nutzer,
folgendes Problem.
Ich bin Student und Bafög Bezieher. Letztes Jahr habe ich mich erfolgreich von den GEZ Gebühren befreien lassen.
Meine Befreiung lief am 30.9.09 aus. Seit dem 15.9. wohne ich in meiner neuen Wohnung (WG). Ab 30.10. habe ich meine alte Wohnung übergeben. Bei meinem Mitbewohner sieht es genauso aus.
Nach dem Umzug haben wir schlichtweg vergessen uns umzumelden. Nun haben wir am Samstag von der GEZ eine Zahlungserinnerung erhalten, in der steht, dass wir rückwirkend vom Oktober an GEZ Gebühren in Höhe von knapp 54€ nachzahlen sollen.
Unsere Frage nun: Kann man aufgrund des Umzuges noch irgendetwas bewirken? Falls nicht, hatten wir überlegt einfach einen Befreiungsantrag ab 10/2009 zu stellen und zu sehen, was passiert. Dahingegehnd wäre dann die Frage, welche Schritt uns drohen könnten. Könnte man uns Mahngebühren in Rechnung stellen?
Vielen Dank!
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GEZ Nachazahlung nach Umzug
12. Januar 2010
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2010 | 09:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Nachazahlung nach Umzug
Gebühren zahlen?
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#1
Antwort vom 12. Januar 2010 | 09:39
Von
Status: Beginner (76 Beiträge, 33x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 12. Januar 2010 | 13:46
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 22x hilfreich)
@Trucker Konrad hat schon alles gesagt, also diese rund 54 Euro müssen gezahlt werden.
Aber, wenn ihr beim Umzug eure Rundfunkgeräte verschrottet / verkauft habt, dann könnt ihr euch bei der GEZ komplett abmelden. Dies wäre aber auch nicht rückwirkend möglich, also frühestens ab Februar. D.h., für Januar sind auch Gebühren zu bezahlen.
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-- Editiert am 12.01.2010 13:48
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