GEZ Gerichtsvollzieher und Bafög

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Studi12345
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ Gerichtsvollzieher und Bafög

Hallo, Ich bin Student und habe gerade eben dieses Schreiben bekommen.

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/29fyuice80h.png

Darin schreibt mir scheinbar ein Gerichtsvollzieher und möchte Geld haben bzgl. Rundfunkgebühren?

Ich bin Student und bekomme Bafög. Dann muss ich diese Gebühren doch gar nicht zahlen, oder? Wie kommen die überhaupt an meine Daten? Ist sowas legal? Ich werde schon seit Jahren von der GEZ belästigt. Meine Briefe bzgl. Bafög hat man bisher unbeantwortet gelassen. Wo leben wir eigentlich!?

Ist dieses Schreiben ernstzunehmen? Kann mir jemand sagen, was ich als nächstes tun sollte?


Vielen Dank :-(

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ist dieses Schreiben ernstzunehmen? <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Kann mir jemand sagen, was ich als nächstes tun sollte? <hr size=1 noshade>

Entweder zahlen, oder einen Anwalt beauftragen.
Wenn bereits sie Zwangsvollstreckung ansteht, ist die Sache so weit, dass man alleine nicht mehr rauskommt.

quote:<hr size=1 noshade>Ich bin Student und bekomme Bafög. Dann muss ich diese Gebühren doch gar nicht zahlen, oder? <hr size=1 noshade>

Bafög berechtigt zu einer Befreiung. Die Befreiung muss aber beantragt und bewilligt werden. Automatisch ist man nicht befreit.

quote:<hr size=1 noshade>Wie kommen die überhaupt an meine Daten? <hr size=1 noshade>

Einwohnermeldeamt?

quote:<hr size=1 noshade>Ist sowas legal? <hr size=1 noshade>

Ja.

quote:<hr size=1 noshade>Ich werde schon seit Jahren von der GEZ belästigt. Meine Briefe bzgl. Bafög hat man bisher unbeantwortet gelassen. <hr size=1 noshade>

Wenn man überhaupt eine Chance haben will, müsste man aber wissen wann welche Briefe vom Beitragsservice (früher GEZ) angekommen sind und was darauf geantwortet wurde. Hat man keine Unterlagen mehr, ist es schwer bis unmöglich sich zu wehren.

quote:<hr size=1 noshade>Wo leben wir eigentlich!? <hr size=1 noshade>

In Deutschland?



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Wie hoch ist der geschuldete Betrag?



quote:<hr size=1 noshade>Dann muss ich diese Gebühren doch gar nicht zahlen, oder? <hr size=1 noshade>

Doch, solange bis man den Befreiungsbescheid hat zahlt jeder.



quote:<hr size=1 noshade>Meine Briefe bzgl. Bafög hat man bisher unbeantwortet gelassen. <hr size=1 noshade>

Dann sind sie entweder nicht angekommen oder der Inhalt war unbeachtlich.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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