GEZ-Gebühren für Autoradio ohne Bedienteil?

3. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
agapimou
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)
GEZ-Gebühren für Autoradio ohne Bedienteil?

Guten Tag.

Nachdem ich im Sommer in einem Ausflugslokal das Bedienteil meines Autoradios vergessen und nicht mehr wieder bekommen habe, habe ich mich einige Zeit später bei der GEZ als Teilnehmer abgemeldet, da ich ansonsten keine Geräte besitze und das Autoradio ja so nicht mehr funktionstüchtig und empfangsbereit ist.

Das Radio habe ich nicht aus dem Auto ausbauen lassen, weil es zum einen unnötige Kosten verursachen würde, und zum anderen halte ich mich fast jeden Sonntag auf Trödelmärkten hier in der Umgebung auf und vielleicht kommt mir mein Bedienteil ja durch einen glücklichen Zufall wieder in die Hände.

Nun sagte mir letztens eine Freundin, dass es mir passieren könnte, wenn ein Gebührenbeauftragter das Radio im Auto sehen würde, dass dann doch GEZ-Gebühren von mir verlangt werden würden.

Mal ganz abgesehen, was ich von den Geschäftspraktiken der GEZ halte, und ich auch sowieso mit dem Autoradio immer nur CDs gehört habe, habe ich eigentlich keine Lust mein Autoradio ausbauen zu lassen. Stimmt es denn, dass man auch für ein nicht empfangstüchtiges Radio, bei dem das Bedienteil nicht mehr vorhanden ist, Gebühren bezahlen muss? Oder ist meine Freundin da falsch informiert?

LG

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Schwierige Frage finde ich, dennoch komme ich zu dem Schluss, das Dein Radio an sich eigentlich empfangsbereit und somit gebührenpflichtig ist. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du es wohl ausbauen lassen.

Ansonsten halte ich von den GEZ-Geiern das Gleiche wie Du: NIX!

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#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

Das ist korrekt. Auch ohne Bedienteil Ihres Autoradios sind Sie weiterhin mit diesem Radio gebührenpflichtig. Um diese Gebührenpflicht zu vermeiden, müssten Sie das Autoradio ausbauen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hallo Herr Roenner,
die Elektronik eines solches Radios mit abnehmbaren Bedienteil ist oftmals so konstruiert, dass sie nicht mehr arbeitet, wenn nicht exakt dasselbe Bedienteil mit ihr verbunden ist. Das soll ja das Autoradio gerade vor Diebstahl schützen und deswegen kann das Original-Bedienteil soweit ich weiß auch nicht durch ein Ersatzteil ersetzt werden, um das Radio wieder benutzen zu können, sondern das Radio müßte, wenn das Bedienteil nicht mehr funktioniert oder verschwunden ist, schon komplett ersetzt werden. Wenn das so ist, würde ich nicht mehr davon ausgehen, dass das Gerät zum Empfang von Rundfunk bereitgehalten wird.

Gruß
Daniel

-- Editiert von danielB am 03.12.2005 16:15:01

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Hallo Daniel,

sofern es genau so sein sollte, wie du beschrieben hast, dass ein Autoradio ohne Bedienteil nicht mehr empfangsbereit sein sollte und dieses durch den Ersatz von anderweitigen Bedienteilen nicht behoben werden kann, so ist, wie du schriebst, keine Rundfunkgebührenpflicht gegeben.


Grüße,

- Roenner -


2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:

und dieses durch den Ersatz von anderweitigen Bedienteilen nicht behoben werden kann...



Reicht es fuer die Vermutung einer Empfangsbereitschaft wirklich aus, wenn ein nicht empfangsbereites Geraet mittels technischer Eingriffe (bzw. nicht vorhandener Zusatgeraete) in den Zustand der Empfangsbereitschaft versetzt werden koennte?

Ich denke doch, das geht ein bischen weit.

Gruss
CAM

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag CAM,

quote:
Reicht es fuer die Vermutung einer Empfangsbereitschaft wirklich aus, wenn ein nicht empfangsbereites Geraet mittels technischer Eingriffe (bzw. nicht vorhandener Zusatgeraete) in den Zustand der Empfangsbereitschaft versetzt werden koennte?
Es kommt darauf an, wie groß der technische Aufwand wäre. Ist er groß und zB nur durch einen Techniker vornehmbar, so kann man von dem Nicht-Vorliegen der Empfangbarkeit sprechen. Ist der technische Aufwand hingegen gering, oder ist dies von einem Zusatzgerät abhängig (wie zB beim DVB-T Fernsehen), so ist weiterhin von einer Empfangbarkeit auszugehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mal so herum gesehen:
heutzutage haben sicherlich über 80% aller Autoradios ein abnehmbares Bedienteil. Könnte man die alle als 'nicht empfangsbereit' deklarieren, obwohl man sie mit einem Griff wieder 'vollwertig' machen kann, hätte die GEZ wohl ein Problem. ;)

Aber die gleiche Diskussion hatten wir auch schon zum Thema 'Fernseher mit externem Empfangsteil, mit dem ich nur noch DVDs gucke'... Die übliche Antwort ist: 'Wer's glaubt...' ;)

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hallo Mareike,
das mag schon sein, dass die meisten Autoradios heute so sind. Und wenn sie technisch tatsächlich so beschaffen sind, dass sie ohne das Original-Bedienteil nutzlos sind, dann werden sie genau dann als empfangsbereit vorgehalten, wenn der Radiobesitzer über das Bedienteil verfügt. Wenn der Besitzer nun behauptet, er hätte das Bedienteil verloren, dann dürfte in der Tat die Frage sein, ob ihm die GEZ bzw. die Gerichte das glauben. (Soweit beim Lügen Betrug vorläge, könnte man ja auch versuchen, dass Empfangsteil als Beweismittel bei einer Hausdurchsuchung zu beschlagnahmen...)

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