GEZ - Fall

1. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Betrogener1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ - Fall

Hallo.


Ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören.

Student K zieht aus seinem Elternhaus (Heimatstadt H)
zwecks Studium in die Stadt S.


(1)
Kurz darauf wird er von der GEZ angeschrieben, damit er sich
bei der GEZ registriere - wichtig:

eine Registrierungs-FRIST ist im Schreiben NICHT angegeben.
Auch sonstige Informationen, wie man sich im Falle der
NICHT-Nutzung von Rundfunk etc. verhalten solle fehlen.

(Oder sind die o.g. Informationen IMMER in den GEZ-Briefen -
Student K weiß dies nicht, da er keine Schreiben der GEZ
aufbewahrt hat.)


(2)
Student K (also nichts-wissend von einer Frist etc) besitzt
keinen Fernseher, kein Radio etc.
Er antwortet der GEZ trotzdem in einem Brief, in dem er
auf seine Gebührenbefreiung (da er Student ist) verweist.


(3)
Nach langer Zeit kommen Mahnungen bzgl. nicht gezahlter Gebühren.
Student K ist fassungslos, da er bereits nach Erhalt des ersten
GEZ-Briefes (s.o.) auf seine Gebührenbefreiung schriftlich verwiesen
hat.

Wie sich herausstellte, sah die GEZ diesen "Gebührenbefreiungs-Brief"
als Registrierung an !!!!
Weiterhin wird Student K von der GEZ mit Forderungen "belästigt"
und es wird ihm mit dem Gerichtsvollzieher gedroht.




Problematik:


Es ist mir schleierhaft, wie die GEZ Forderungen stellen, kann:

- wenn sie dem Studenten K keine weiteren Informationen zu dessen
Reaktionen im Falle einer NICHT-NUTZUNG von TV + Rundfunk gibt.


Es ist mir schleierhaft, wie die GEZ einen Verweis auf die eigene
Gebührenbefreiung als Registrierung ansehen kann.

=> Zumindest hätte sich die GEZ melden sollen/müssen, wenn kein
korrektes Protokoll seitens K bzgl. des Vorgangs der Gebührenbefreiung
erfolgt ist, oder nicht?


Zudem hat K KEINE gebührenpflichtigen Dienst genutzt, da er weder
TV noch Radio besaß.
Folglich sind die Forderungen seitens der GEZ (s. obigen 2 Punkte) eine
Farce + eine UNTERSTELLUNG, K besäße und nutze TV, Radio, ....



Wie sollte sich K nun verhalten und vor allem ist das, was die GEZ
in diesem Fall tut, "in Ordnung" ?



(Ich bedanke mich im voraus für eine rege Teilnahme an diesem Tread)

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8 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn man eine Befreiung beantragt, ist man in der Tat automatisch Gebührenzahler, d.h. es wird gleichzeitig angemeldet.

Eine Befreiung ohne grundsätzliche Gebührenpflicht gibt es nicht, d.h., befreien lassen kann sich nur, wer sonst zahlen müsste. Muss man gar nicht zahlen, weil man keine Geräte hat, kann man sich auch nicht befreien lassen.

Hat der K noch eine Kopie des Formulars, was er zur Befreiung ausgefüllt hat? Ansonsten können Sie sich auf der Seite https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/befreiung/GezAntragBefreiungGebuehrErfassung.jsp?start=y ein solches Fomular ansehen; da sehen Sie auch den Hinweis 'Falls Sie die zum Empfang bereitgehaltenen Geräte bisher nicht angemeldet haben, gilt dieser Antrag zugleich als Anmeldung. '

Wahrscheinlich hat die GEZ die Befreiung des K entweder nicht anerkannt, oder selbige ist irgendwann ausgelaufen und danach sind Gebühren angefallen. Rückwirkend ist nun keine Befreiung mehr möglich; die Anmeldung ist jedoch erfolgt.

So sollte der K vorgehen:

Umgehend alle Geräte abmelden, denn es sind ohnehin keine vorhanden. Abmeldung per Einschreiben/Rückschein, dann erfolgt die Abmeldung zum 29.02.08. Für alle bis dahin entstandenen Gebühren wird K aufkommen müssen. Eine Ratenzahlung ist bei der GEZ jedoch problemlos möglich und sogar telefonisch zu vereinbaren.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 01.02.2008 12:32:45

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
Folglich sind die Forderungen seitens der GEZ (s. obigen 2 Punkte) eine
Farce + eine UNTERSTELLUNG, K besäße und nutze TV, Radio, ....


Diese Aussagen sind keine Unterstellungen, sondern fußen auf den eigenen Angaben des K (siehe oben).

quote:
Zumindest hätte sich die GEZ melden sollen/müssen, wenn kein
korrektes Protokoll seitens K bzgl. des Vorgangs der Gebührenbefreiung
erfolgt ist, oder nicht?


Nein. Die GEZ schickt entweder einen Befreiungsbescheid ("Ab dem 01.05.1996 sind Sie bis zum 31.12.1996 von den Gebühren befreit") oder man erhält keinen solchen Bescheid. Eine Ablehnung der Befreiung erfolgt indes nicht.

Studenten sind nicht generell GEZ-befreit, sondern nur solche, die nicht mehr bei den Eltern wohnen (bei K erfüllt) und Bafög-Bezieher sind. Ein aktueller Bafögbescheid muss dem GEZ-Befreiungsantrag beigefügt werden.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 01.02.2008 12:37:34

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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Hat K dann aber nicht Anspruch auf nachträgliche Befreiung, wenn er den Bafög-Bezug nachweist? Denn den Antrag auf Befreiung hat er ja bereits gestellt und normalerweise ist das Datum des Antrages bzw. des Einganges bei der GEZ doch maßgeblich für den Zeitraum der Befreiung.

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#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ein Student kann auch an der Uni online gehen, ohne zu Hause einen entsprechenden Anschluss zu haben. Es gibt zudem genügend auch neue Handymodelle, die kein Radio-Empfangsteil haben.

Allerdings ist eine rückwirkende Befreiung natürlich nicht möglich.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Lieber Hanibal, es liegt an der GEZ, das Gegenteil nachzuweisen. Wenn nicht angemeldet wird, obwohl nötig, liegt eine OWi vor. Die Beweislast dafür trägt die GEZ/LRA, nicht der Student muss seine Nicht-Anmeldung rechtfertigen. Ich habe das glaube ich schon mal erwähnt: Wenn Sie Gottschalk, Musikantenstadl und Co. aus welchen Gründen auch immer gerne und freiwillig finanzieren, bitteschön! Aber bitte lassen Sie anderen die Freiheit, der GEZ mit ihren eigenen Mitteln (Lügen, Drohungen,...) zu begegnen.

Im Übrigen: Haben Sie mal studiert? Wer als Student nicht in einer WG, sondern alleine wohnt, wird sich 3 mal überlegen, ob er sich für ca. 30 EUR/Monat einen DSL-Anschluss leisten kann. Insofern ist ein eigener I-Netanschluss wirklich nicht selbstverständlich.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert von Jotrocken am 11.02.2008 23:48:06

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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