GEZ / Beitragsservice Festsetzungsbescheid - Vorgehen?

12. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
emanreztuN123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
GEZ / Beitragsservice Festsetzungsbescheid - Vorgehen?

Wie sollte ich auf einen Festsetzungsbescheid reagieren? Ich habe den zugrundeliegenden Sachverhalt bereits zuvor GEZ / BS erklärt, aber offenbar reicht das nicht. Und jetzt? Ich habe irgendwo von Widersprüchen gelesen - in was für einer Form (reicht Email? Ich mag nicht auch noch Porto für deren Fehler ausgeben) ist der notwendig oder was hilft sonst? Ich erkläre denen gern noch einmal die Situation, aber bisher wurde wenig bis gar nicht auf meine Nachrichten eingegangen, also bin ich wenig optimistisch... Danke! -

Sachverhalt: Ich habe einen Festsetzungsbescheid bekommen für eine Wohnung X, in der ich seit April 2017 nicht (mehr) wohne. Adressiert an die Wohnung Y, in der ich seit 1.6. wohne (sonst hätte ich ihn ja nicht erhalten).

Für Wohnung X habe ich mich nie bei GEZ / BS angemeldet, weil es eine kurzfristige Untermietsituation war und der Hauptmieter die Gebühren eh zahlte (ich habe also GEZ / BS nicht mitgeteilt, daß ich eh nichts hätte zahlen müssen - im nachhinein vermute ich, ich hätte mich trotzdem an- und abmelden müssen, aber immerhin gab's auch keine Zahlungsaufforderung). Entsprechend habe ich mich auch nie bei GEZ / BS für diese Wohnung abgemeldet.

Für die Wohnung Y habe ich mich gemeldet und begonnen, meine Beiträge zu zahlen. Dafür wurde zunächst eine neue Beitragsnummer angelegt. Nach etwas Hin und Her löschte GEZ / BS die neue Beitragsnummer (also die Daten zur Wohnung, in der ich wohne und an die sie die Briefe schicken)... und wies stattdessen der alten Beitragsnummer die Adresse der Wohnung X zu, für die ich nun zahlen sollte. (Briefverkehr lief interessanterweise immer noch an meine aktuelle Wohnung.) Ich listete sehr klar auf, was wann wo gewesen sei und daß ich doch definitiv nicht in X wohne und stattdessen weiter für die aktuelle Wohnung Y zahlen werde... aber das blieb folgenlos.

Gestern kam nun ein Festsetzungsbescheid für Juli bis Dezember 2016 für Wohnung X, plus Säumniszuschlag. Dem Betrag abgezogen wurden noch 52 Euro, die auf diesen Zeitraum entfielen. Ich gehe davon aus, daß sie vom Beitrag für meine aktuelle Wohnung heruntergerechnet wurden, daß ich also demnächst auch noch hören werde, daß ich da nicht genug gezahlt hätte. Da ich ja im genannten Zeitraum keinerlei Bezug zur Wohnung X hatte (und das der GEZ zumindest in einer Klarstellung im Rahmen der Kommunikation 2016 auch schon mitgeteilt habe), möchte ich die Gebühren natürlich auch nicht zahlen.

Danke für alle Tips, wie ich vorgehen sollte und was ich beachten sollte. Und da hier im Forum manchmal ein scharfer Ton zu herrschen scheint, bitte ich um etwas Geduld, falls Euch irgendwelche eklatanten Dinge auffallen, die hier schiefgelaufen sind - wenn ich darum wüßte, würde ich ja nicht fragen, also wenn's geht, sagt's mir nett. :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von emanreztuN123):
aber bisher wurde wenig bis gar nicht auf meine Nachrichten eingegangen,

Das fällt bei denen unter "Firmentradition"



Zitat (von emanreztuN123):
Ich habe irgendwo von Widersprüchen gelesen

Einfach mal den Bescheid lesen. Dort pflegt drauf zustehen was man machen muss, wenn man nicht mit dem Inhalt einverstanden ist,in einigen Gebieten muss man auch direkt klagen.


Ob das hier aber tatsächlich sinnvoll ist, müsste man prüfen.
Die Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch, es wäre also erstmal zu prüfen, ob der andere Bewohner überhaupt für den Zeitraum was gezahlt hat.
Hat man denn überhaupt die Nummer des Beitragskontos des anderen Mitbewohners?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wie hast Du denn bisher mit denen kommuniziert? Auch nur per Mail?
Ich würde Widerspruch einlegen, allerdings natürlich nicht per Mail! Da nochmal alles schildern, hinweisen drauf, dass bereits jemand anders für Wohnung X die Gebühren bezahlt hat etc. Aber per Mail geht nu echt nicht. Ich mag zwar auch diese schnelle Form der Kommunikation. Aber offizielle Sachen sollte man auch heutzutage offiziell machen, also Brief, am besten Einschreiben.

3x Hilfreiche Antwort

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