GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?

28. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)
GEZ: Autoradio 9 Jahre rückwirkend zahlen!?!?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit der GEZ.

Bei uns an der Haustür war eine Dame von oder GEZ, die sich für mich und meine Rundfunkgeräte interessierte.

Kurz zu meiner Person:

Ich bin mittlerweile 28 Jahre alt und wohne noch zuhause bei meinen Eltern. Ich habe einen Beruf und meine Eltern zahlen bereits GEZ für Radio und TV.

Diese GEZ-Frau wollte nun wissen ob ich einen TV habe. Mein Vater wich dieser Frage aus. Was er zugab war dass ich ein Auto habe und dazu ein Autoradio. Ein paar Tage später kam ein Anmeldeformular. Auf diesem schrieb ich nichts von meinem TV, allerdings gab ich zu dass ich seit 2001 ein Autoradio habe (was der Wahrheit entspricht, vorher gehörte das Auto meinem Vater als Zweitwagen).

Den Wisch habe ich unterschrieben und zurückgesendet.

Nun kam vor Weihnachten eine Rechnung (Rückzahlung) über 576€ für das Autoradio.

Anscheinend soll ich tatsächlich die letzten 8-9 Jahre bezahlen.

Frage: Was mach ich nun?

Variante 1: Bezahlen!?

Variante 2: Denen noch einen Brief schreiben und sagen dass ich einen Fehler gemacht habe. Wohl habe ich seit 2001 ein Auto allerdings wurde das Radio erst 2008 eingebaut (wäre halt dann eine Lüge)

Variante 3: Irgendwelche Verjährungsfristen miteinbeziehen?



Wäre nett wenn ihr mich helfen könntet =)

Gruß

Bernd

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.12.2009 09:26:49
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)

Na schon klar, aber ich habe auf der Anmeldung unterschrieben das ich das Autoradio seit 05/2001 habe....

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Dann ist da nichts mehr dran zu rütteln.

Du hast den Zeitraum selbst eingetragen und selbst unterschrieben.

Jeder Einwand wie 'habe mich geirrt' würde als das erkannt werden was es ist, eine Ausrede.

Schreib es als Lehrgeld ab und merke für die Zukunft: erst nachdenken/nachfragen, dann unterschreiben.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)

Deswegen frag ich ja ob es Verjährungsfristen gibt, so dass ich beispielsweise nur 4 Jahre zahlen muss :) :love:

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

theoretisch gibt es eine 3jährige Verjährungsfrist (§ 199 BGB ), praktisch gibt es Gerichtsentscheidungen, daß man sich als Nichtanmelder darauf nicht berufen kann. Es sieht also schlecht aus...

Gruß vom mümmel

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Die Verjährung dürfte hier wohl nicht greifen, da der Gebührenpflichtige ja seine 9jährige Veranlagung selbst beantragt hat?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)

Oder soll ich aml bei der GEZ anrufen und mal ganz dumm mich stellen...

Hmm also kein Name sagen und fragen was man denn zahlt wenn man sein Autoradio von 2001 an anmelden will?!!???!

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Und was soll das bringen? Ist mir nicht ganz klar ?


Schau auf deine Rechnung, da stehts drauf was das für die 9 Jahre kostet ... 576 EUR. Kann ich dir auch ihne Anruf sagen ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Mal ein kleiner Einwurf,

er hat ja gestanden 9 Jahre ein Autoradio zu haben, somit steht der
GEZ die Kohle für die Zeit zu. Allerdings verjähren doch nit titulierte
Forderungen nach 3 (?) Jahren.
Warum muß man denn mehr zahlen las in der Verjährungsfrist nötig?

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)

Auf die Verjährungsfrist will ich auch irgendwie raus :)

Was auch ne Option wäre, dass ich sage dass ich bei der Anmeldung mich vertan habe. Wohl habe ich das Auto seit 2001, allerdings habe ich das Radio erst seit 2008 oder so. (Aber des trau ich mich irgendwie net ... :) )

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

@daxus Weil es keine "titulierte Forderung", sondern eine nachträgliche Anmeldung ab 2001 durch den TE.
Aber mal im ernst. Wäre der TE durch eine titulierte Forderung billiger gekommen?
(Gerichtskosten?)

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4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
er hat ja gestanden 9 Jahre ein Autoradio zu haben, somit steht der
GEZ die Kohle für die Zeit zu. Allerdings verjähren doch nit titulierte
Forderungen nach 3 (?) Jahren.

Stimmt, vorausgesetzt das die Anmeldung in 2009 war, wäre das dann der 31.12.2012.
Denn die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem
der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.

Desweiteren hat er ja nicht gestanden, sondern einen Antrag auf Gebührenzahlung seit 2001 gestellt. Er hat quasi darum gebeten seit 2001 Gebühren zahlen zu dürfen.



quote:
Was auch ne Option wäre, dass ich sage dass ich bei der Anmeldung mich vertan habe. Wohl habe ich das Auto seit 2001, allerdings habe ich das Radio erst seit 2008 oder so.

Das wäre nur eine Option wenn ein wirklich glaubwürdiger Beleg für den Erwerb des Radios zum genannten Zeitpunkt vorliegen würde.




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4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12330.12.2009 09:34:45
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)

aber ich erkennen dass selbst ihr euch schwertut mit ner eindeutigen Meinung...

Wie ich nun weiter macnehn soll.... hmmm so schlau ibn ich nun auch noch nicht =(

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Auf diesem schrieb ich nichts von meinem TV, allerdings gab ich zu dass ich seit 2001 ein Autoradio habe (was der Wahrheit entspricht, vorher gehörte das Auto meinem Vater als Zweitwagen).

Den Wisch habe ich unterschrieben und zurückgesendet.

Nun kam vor Weihnachten eine Rechnung (Rückzahlung) über 576€ für das Autoradio.

Anscheinend soll ich tatsächlich die letzten 8-9 Jahre bezahlen.

Frage: Was mach ich nun?

Variante 1: Bezahlen!?


Ja, Du kamst ja schließlich auf die glorreiche Idee Dich für 9 Jahre rückwirkend anzumelden.
Da freut sich die ÖR-Frau (ÖR-Beauftragte) über ihre Prämie von 30% oder 50% je nach Monatstreffern.

quote:
Variante 2: Denen noch einen Brief schreiben und sagen dass ich einen Fehler gemacht habe. Wohl habe ich seit 2001 ein Auto allerdings wurde das Radio erst 2008 eingebaut (wäre halt dann eine Lüge)



Das wäre eine Möglichkeit.
Der GEZ einreden dass das Auto ohne Radio gewesen sei und eigentlich nur die Zulassung des Kfz gemeint wäre.
Ich glaube aber kaum dass sich die GEZ darauf einlässt.

quote:
Variante 3: Irgendwelche Verjährungsfristen miteinbeziehen?




In diesem Fall gibt es keinerlei Verjährungsfristen.
Die Forderungen der GEZ verjähren erst Ende 2012.

quote:
aber ich erkennen dass selbst ihr euch schwertut mit ner eindeutigen Meinung...

Wie ich nun weiter macnehn soll.... hmmm so schlau ibn ich nun auch noch nicht =(


Wieso tun wir uns schwer?
Wir beurteilen die rechtliche Situation, dürfen aber nicht offen zum Betrügen oder Tricksen auffordern denn dies ist ein Rechts- und kein Unrechtsforum ....

Also bitte zwischen den Zeilen (Variante 2) lesen oder wirderspruchslos zahlen .....

-- Speedy

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guennei
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,
zunächst stellen sich für mich folgende Fragen:

1. Warst Du im Jahr 2001 überhaupt schon gebührenpflichtig?

2. Ist das Fahrzeug seit 2001 auch auf Dich zugelassen?

Kannst Du beide Fragen mit ja beantworten: zahlen! Die Jahresgebühr beträgt nunmehr ca. 70 €, sodass die Höhe der Gesamtgebühr unzweifelhaft erscheint
(wie bereits erwähnt als Lehrgeld verbuchen und Du brauchst nicht weiterzulesen).


Beantwortest Du zumindest eine Frage mit Nein:

Warst Du erst zu einem späteren Zeitpunkt gebührenpflichtig, weil Dein Einkommen den Regelsatz überstieg, kannst Du Deinen Irrtum mit Aussicht auf Erfolg geltend machen und eine Berichtigung beantragen.

Wann das Fahrzeug erstmalig auf Dich zugelassen wurde, kannst Du unschwer nachweisen. Ergo zahlst Du auch erst ab diesem Stichtag, es sei denn Du hattest zu diesem Zeitpunkt noch kein den Regalsatz übersteigendes Einkommen.

Die Ausrede, ich habe mich vertan und habe das Autoradio erst seit 2008 erscheint sehr naiv, denn Du hast nicht expressis verbis Dein Autoradio angemeldet, sondern allgemein ein Radio im Privathaushalt und zwar seit 2001. Warum solltest Du das tun, wenn Du es erst 2008 angeschafft hättest?

Grüße

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2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Hi,

mein Vorposter meint offenbar, man könne sich rückwirkend von den Gebühren befreien lassen - da irrt er.

Gruß vom mümmel

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3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)

Guten Morgen zusammen :-D

Ich meld mich mal wieder mit Neuigkeiten.

Ich habe der GEZ eine Mail geschrieben in der ich mein Recht auf Verjährung geltend machen wollte.

Ich bekomm nun ein Antwortschreiben dass ich mal als Bild angefügt habe:

Seite 1

Seite 2

Seite 3

Würdet ihr sagen dass stimmt dass ich hier die Verjährung nicht gilt oder soll ich doch mal nen Anwalt fragen :)

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)

Kann das einer bestätigen oder verneinen? :)

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Würdet ihr sagen dass stimmt dass ich hier die Verjährung nicht gilt oder soll ich doch mal nen Anwalt fragen


Harry hat doch schon schön erläutert dass der Anspruch auf die rückwirkende Forderung erst 2012 verjährt (ab dem Zeitpunkt der Nachmeldung beginnt die Verjährungsfrist).

Ein Anwalt würde für 20 Euro wahrscheinlich das gleiche sagen.

Speedy

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3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Bernd81
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 37x hilfreich)

Also werde ich den Betrag von 576€ überweisen und Dir die 20€ geben?

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Also werde ich den Betrag von 576€ überweisen

Da wird leider kein Weg dran vorbeiführen.

So sehr wir die GEZ auch nicht mögen, hier ist sie im Recht ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

3x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 156x hilfreich)

Schade das es hier nur wenig Wissende gibt,
aber vielleicht hilft u.g. dem TE weiter....



VG Hamburg: Verjährung GEZ-Gebühren + Erstattung Anwalts-Kosten
24.10.05
DruckenVorlesen

Das VG Hamburg (Urt. v. 26.09.2005 - Az.: 16 K 5938/04 - PDF) hatte über die Verjährung von GEZ-Gebühren und über die Erstattung der Anwalts-Kosten zu entscheiden.

Die Klägerin, die durch die Kanzlei Dr. Bahr vertreten wurde, wurde im Jahre 2003 vom Norddeutschen Rundfunk (NDR), stellvertretend für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), aufgefordert, rückwirkend für die letzten 14 Jahre (!) GEZ-Gebühren nachzuzahlen.

Die Klägerin wandte dagegen ein, die Forderungen seien überwiegend nach § 4 Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) verjährt, da lediglich die letzten 4 Jahre geltend gemacht werden dürften. Der NDR missachtete diese Argumentation und erließ einen entsprechenden Gebührenbescheid mit der Androhung der Vollstreckung innerhalb von 14 Tagen.

Die Klägerin nahm daraufhin anwaltliche Hilfe in Anspruch. Im anwaltlichen Widerspruch wurde noch einmal das Gleiche vorgetragen, was die Klägerin schon vorher alleine geltend gemacht hatte. Der NDR gab diesem Widerspruch urplötzlich überraschenderweise statt, verweigerte aber die Kostenerstattung für die außergerichtliche anwaltliche Vertretung.

Daraufhin reichte die Klägerin Klage auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten ein.

Zu Recht wie nun das VG Hamburg entschied:

"Im vorliegenden Fall war die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes (...) erforderlich. Zum einen fruchteten die Bemühungen der Klägerin um Aufhebung bzw. Änderung des Gebührenbescheides ohne anwaltliche Hilfe nichts.

Zum Zeitpunkt der Beauftragung der Anwaltskanzlei hatte die Klägerin bereits erfolglos in mehreren Schreiben ihre Rechtsauffassung dem Beklagten mitgeteilt. Ihre Hinweise (...) hatten jedoch (...) keine Berücksichtigung gefunden. Erst der von den Prozessbevollmächtigten verfasste Widerspruch führte zu einer Aufhebung des Gebührenbescheides (...)."

Die GEZ ist somit grundsätzlich nur berechtigt, die Gebühren der letzten 4 Jahren nachzufordern. Alle sonstigen Entgelte sind gem. § 4 RfStV verjährt.



Gruss 123Luck



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" "

3x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

quote:
Die GEZ ist somit grundsätzlich nur berechtigt, die Gebühren der letzten 4 Jahren nachzufordern. Alle sonstigen Entgelte sind gem. § 4 RfStV verjährt.


Ist zwar der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, aber unerheblich.

Nur wurde die Hamburger Klägerin durch die GEZ / LRA zwangs-nachgemeldet.

Im vorliegenden Thread hat sich der Threadersteller selbst nachgemeldet.

quote:
Ein paar Tage später kam ein Anmeldeformular. Auf diesem schrieb ich nichts von meinem TV, allerdings gab ich zu dass ich seit 2001 ein Autoradio habe (was der Wahrheit entspricht, vorher gehörte das Auto meinem Vater als Zweitwagen).

Den Wisch habe ich unterschrieben und zurückgesendet.


Ich glaube daher nicht dass hier die Verjährung greift.

Speedy

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""

-- Editiert am 17.01.2010 21:39

3x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12318.01.2010 12:52:52
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 97x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

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