GEZ: Ausgewählte rechtliche Fragen und Antworten

Mehr zum Thema: Medienrecht, GEZ, DVB-T, Zwangsanmeldung, Gebühr, GEZ-Pflicht
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Urteil: GEZ bei Computern

GEZ-Gebühren für Computer und Handys sind zulässig. Der Empfang öffentlich-rechtlicher Programme ist mit diesen Geräten prinzipiell möglich, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Ob die Geräte tatsächlich zum Radiohören genutzt werden, sei dabei unerheblich. Die Kläger hatten den Empfang von Rundfunkprogrammen auf ihren PCs als "aufgedrängte Leistung" bezeichnet, die sie weder wollten noch nutzten.
Auswirkungen für Verbraucher: PCs und internetfähige Handys sind „neuartige Rundfunkgeräte", auf die Gebühren erhoben werden können. Dies aber nur, wenn im betroffenen Haushalt nicht schon ein Radio oder Fernseher angemeldet ist. Von den Gebühren sind daher insbesondere Freiberufler und Studenten betroffen.

Zwangsanmeldung durch GEZ?

Frage: Ein GEZ Mitarbeiter hat meinen Fernseher durch ein Fenster erspäht und jetzt ist mir die Zwangsanmeldung ins Haus geflattert. Kann ich behaupten, dass ich den Fernseher nur zum Konsole-Spielen verwende?

Von 123recht

123recht.de: Nein, denn es kommt nicht darauf an, ob Sie den Fernseher tatsächlich benutzen oder die öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich sehen. Solange Sie einen prinzipiell empfangsbereiten Fernseher im Haus haben, sind Sie zur Zahlung von GEZ-Gebühren verpflichtet. Wenn der GEZ-Mitarbeiter sich allerdings unbefugt Zutritt zu Ihrem Grundstück verschafft und den Fernsehen z.B. vom dem Garten aus gesehen hat, gilt ein Beweisverwertungsverbot.

GEZ auch bei DVB-T?

Frage: In meinem Wohnort gibt es nur noch digitales Fernsehen, für das man einen zusätzlichen DVB-T-Decoder braucht. Wenn ich keinen Decoder habe, muss ich dann trotzdem GEZ-gebühren zahlen?

123recht.de: Ja! Für die GEZ-Pflicht reicht es aus, ein prinzipiell empfangsbereites Gerät zu haben. Ob Sie die Sender tatsächlich schauen, ist egal. Da der Anschluss einer Set-top-Box ohne Weiteres möglich ist und keinen technischen Aufwand erfordert, können Sie sich bei der GEZ nicht rausreden.

GEZ wegen Sat-Anlage auf Balkon?

Frage: Ich habe zurzeit weder Fernseher noch Radio - aber eine sichtbare Satelliten-Schüssel auf dem Balkon. Die GEZ behauptet, das reiche für eine Gebührenpflicht aus.

123recht.de: Es muss ein empfangsbereites Gerät vorhanden sein. Die Sat-Schüssel allein lässt aber noch nicht darauf schließen, dass diese auch an einen Fernseher angeschlossen ist. Die Sichbarkeit der Schüssel ist also kein Beweis, der GEZ-Gebühren rechtfertigt.

Urteil: Keine GEZ-Gebühr für Arbeits-PC

Wer in seiner Wohnung auch einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht, muss für den dazu genutzten PC in der Regel keine GEZ-Gebühren zahlen. Denn wenn bereits Gebühren für Fernseher entrichtet werden, ist der beruflich genutzte PC als Zweitgerät anzusehen, für das Gebührenbefreiung besteht. Laut Bundesverwaltungsgericht gilt für die modernen Arbeitsgeräte gebührenrechtlich eine Sonderstellung (Az 6 C 15.10).

Tuner unbrauchbar machen - entfällt GEZ-Pflicht?

Frage: Ich will auf meinem Fernseher nur DVDs kucken. Da durch den Tuner prinzipiell eine Empfangsbereitschaft gegeben ist, müsste ich das ja bei der GEZ anmelden. Kann ich den Tuner an den Geräten kaputt machen, um der Anmeldepflicht zu entgehen?

123recht.de: Ja! Wenn Sie den Tuner nachhaltig unbrauchbar machen und nur noch Videos abspielen können, dann entfällt die GEZ Pflicht.

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